Fluggastrisiko Musterklauseln
Fluggastrisiko. 1.1 Versicherungsschutz für das Fluggastrisiko (vgl. hierzu § 2 I. 4. der Allgemei- nen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) wird je versicherte Person nach den vereinbarten Versicherungssummen, höchstens jedoch nach folgenden Versicherungssummen gewährt: • für den Todesfall ▇.▇▇▇.▇▇▇ € • für den Invaliditätsfall (Höchstersatzleistung bei 100 % Invalidität) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € • für Tagegeld 250 € • für Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld 250 € • für Heilkosten 10.000 € • für Übergangsleistung ▇▇.▇▇▇ €
1.2 Benutzen mehrere durch diesen Gruppen-Unfallversicherungsvertrag versi- cherte Personen dasselbe Flugzeug und überschreiten die Versicherungssum- men aus dem Vertrag für diese Personen insgesamt die Beträge von • für den Todesfall ▇▇.▇▇▇.▇▇▇ € • für Invalidität (Höchstersatzleistung bei 100 % Invalidität) ▇▇.▇▇▇.▇▇▇ € • für Tagegeld 2.500 € • für Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld 2.500 € • für Heilkosten ▇▇▇.▇▇▇ € • für Übergangsleistung ▇▇▇.▇▇▇ € so gelten diese Beträge als Höchstversicherungssummen für die Personen und die Versicherungssummen jeder Person verringern sich im entsprechenden Verhältnis. Bei allen anderen Unfällen gilt: Werden mehrere versicherte Personen vom selben Unfallereignis betroffen, so ist die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherten zusammen begrenzt auf ▇▇.▇▇▇.▇▇▇ €. § 1 III. der vereinbarten Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen wird wie folgt ergänzt: Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn die versicherte Person durch besondere Umstände den Einwirkungen von Gasen und Dämpfen meh- rere Stunden lang unfreiwillig ausgesetzt war. Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufs- und Gewerbekrankheiten.
Fluggastrisiko. 1.1 Versicherungsschutz für das Fluggastrisiko (vgl. hierzu Ziffer 5.1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingun- gen) wird je versicherte Person nach den vereinbarten Versicherungssummen, höchstens jedoch nach folgenden Versicherungssummen gewährt: EUR 1.000.000,– für den Todesfall EUR 2.000.000,– für den Invaliditätsfall (Höchstersatzleistung bei 100 % Invalidität) EUR 250,– für Tagegeld EUR 250,– für Krankenhaustagegeld/ Genesungsgeld EUR 10.000,– für Heilkosten EUR 50.000,– für Übergangsleistung
1.2 Benutzen mehrere durch diesen Gruppen-Unfallversiche- rungsvertrag versicherte Personen dasselbe Flugzeug und überschreiten die Versicherungssummen aus dem Vertrag für diese Personen insgesamt die Beträge von EUR 10.000.000,– für den Todesfall EUR 20.000.000,– für Invalidität (Höchstersatzleistung bei 100 % Invalidität) EUR 2.500,– für Tagegeld EUR 2.500,– für Krankenhaustagegeld/ Genesungsgeld EUR 100.000,– für Heilkosten EUR 500.000,– für Übergangsleistung so gelten diese Beträge als Höchstversicherungssummen für die Personen und die Versicherungssummen jeder Person verringern sich im entsprechenden Verhältnis. Bei allen anderen Unfällen gilt: Werden mehrere versicherte Personen vom selben Un- fallereignis betroffen, so ist die Höchstleistung des Ver- sicherers für alle Versicherten zusammen begrenzt auf EUR 10.000.000,–. Erweiterungen der AUB 2008 Besondere Bedingungen für Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder Medikamente Abweichend von Ziffer 5.1.1 der vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen besteht Versicherungsschutz für Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, wenn diese durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder verordnete Medikamente verursacht waren. Die unmittelbaren Schäden durch den Herzinfarkt, Schlaganfall oder verordnete Medikamente selbst sind vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen. Besondere Bedingungen für Unfälle durch epileptische Anfälle Abweichend von Ziffer 5.1.1 der vereinbarten Allgemeinen Un- fallversicherungs-Bedingungen besteht Versicherungsschutz für Unfälle wenn diese durch einen epileptischen Anfall verursacht waren. Besondere Bedingungen für die Ver- sicherung von alkoholbedingten Be- wusstseinsstörungen Abweichend von Ziffer 5.1.1 der vereinbarten Allgemeinen Un- fallversicherungs-Bedingungen besteht Versicherungsschutz für Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen, beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blut- alkoholgehalt bei Eintritt des Unfalles unte...
Fluggastrisiko. Versicherungsschutz für das Fluggastrisiko (vgl. hierzu § 2 I. (4) der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) wird je versicherte Person nach den vereinbarten Versicherungssummen, höchstens jedoch nach folgenden Versiche- rungssummen gewährt: • für den Todesfall ▇.▇▇▇.▇▇▇ € • für den Invaliditätsfall (Höchstersatzleistung bei 100 % Invalidität) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € • für Tagegeld 250 € • für Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld 250 € • für Heilkosten 10.000 € • für Übergangsleistung ▇▇.▇▇▇ €
Fluggastrisiko. 1.1 Versicherungsschutz für das Fluggastrisiko (vgl. hierzu § 2 I. (4) der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88) wird je versicherte Person nach den vereinbarten Versicherungssummen, höchstens jedoch nach folgenden Versicherungssummen gewährt: EUR 1.000.000 für den Todesfall EUR 2.000.000 für den Invaliditätsfall (Höchstersatzleistung bei 100% Invalidität) EUR 250 für Tagegeld EUR 250 für Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld EUR 10.000 für Heilkosten EUR 50.000 für Übergangsleistung
1.2 Benutzen mehrere durch diesen Gruppen-Unfallversicherungsvertrag versicherte Personen dasselbe Flugzeug und überschreiten die Versicherungssummen aus dem Vertrag für diese Personen insgesamt die Beträge von EUR 10.000.000 für den Todesfall EUR 20.000.000 für Invalidität (Höchstersatzleistung bei 100% Invalidität) EUR 2.500 für Tagegeld EUR 2.500 für Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld EUR 100.000 für Heilkosten EUR 500.000 für Übergangsleistung so gelten diese Beträge als Höchstversicherungssummen für die Personen und die Versicherungssumme jeder Person verringern sich im entsprechenden Verhältnis.
