Welche Personen sind nicht versicherbar? Musterklauseln

Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne des Sozialgesetzbuchs, Elftes Buch, Stand 01.01.2017).
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 6.1 Für die Versicherung von Hilfs- und Pflegeleistungen sind nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert Personen, für die eine dauernde Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2) im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannt wurde (siehe im Einzelnen die Tarifbestimmungen zu UnfallGiroVita).
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind • Personen, die für dauernd mindestens schwer pflegebedürftig sind. Schwer pflegebedürftig ist, wer bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigt und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. • Personen, die auf Grund einer dauerhaften und hochgradigen geistigen oder psychischen Erkrankung nicht mehr am allgemeinen Leben teilnehmen können, sondern einer Anstaltsunterbringung oder ständiger Aufsicht bedürfen.
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dau- ernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pfle- geversicherung.
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 7.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszah- lung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung.
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Prämienzahlung nicht versichert sind Schwer- und Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (Pflegegrad 3,4 und 5) sowie Geisteskranke. Geisteskrank ist, wer aufgrund einer dauerhaften und hochgradigen geistigen oder psychischen Erkrankung nicht mehr am allgemeinen Leben teilnehmen kann und einer Aufenthaltsunterbringung oder ständigen Aufsicht bedarf.
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 3.1 Nicht versicherbar und trotz Beitrags- zahlung nicht versichert sind Personen, bei denen bereits bei Antragstellung eine Invalidität nach Ziffer 2.1.1 bestand.
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht ver- sichert sind dauernd pflegebedürftige Personen mit schweren oder schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (derzeitige Pflegegrade 3-5).
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar sind Personen, die auf Dauer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedürfen. Diese Voraussetzungen werden von Personen erfüllt, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung mindestens in die Pflegestufe II (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI in der Fassung vom 14.06.1996) eingestuft werden können. Der genannte Personenkreis ist auch dann nicht versi- chert, wenn Beitrag gezahlt wurde.
Welche Personen sind nicht versicherbar?. D.4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszah- lung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung. D.4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person im Sinne von Ziffer D.4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung, sofern es sich um einen Single-Tarif handelt. D.4.3 Besonderheit beim Abschluss von Single-Tarifen: Der für diese Person seit Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag zur Reise-Unfallversicherung ist zurückzu- zahlen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn