Folgen der Beendigung des Mietverhältnisses. DER KUNDE WIRD INSBESONDERE AUF DIESE KLAUSEL AUFMERKSAM GEMACHT, IN DER DIE VERPFLICHTUNGEN ZUR VERSICHERUNG DES PRODUKTS/DER PRODUKTE FESTGELEGT SIND
(a) Wenn ein Vertrag gemäß Klausel 7 dieses Anhangs 2 gekündigt wird, kann Optos das Recht des Kunden auf den Besitz des/der Produkte(s) sofort oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt aufheben. Wenn Optos dies tut, dann: (i) muss der Kunde sofort Klausel 9 dieses Anhangs 2 erfüllen; (ii) endet die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Software sofort; (iii) muss der Kunde Optos sofort alle zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen Mietzahlungen und andere ausstehende Beträge aus diesem Vertrag sowie die Kosten für Reparaturen zahlen, um das/die Produkt(e) in einen guten Zustand zu versetzen. (iv) kann Optos vom Kunden verlangen, alle Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten), die Optos bei der Wiederinbesitznahme, der Lagerung und dem Transport des/der Produkts/Produkte und bei der Durchsetzung der Vertragsbestimmungen entstehen, als Entschädigung zu zahlen; und (v) kann Optos darüber hinaus nach eigenem Ermessen vom Kunden die Zahlung eines Betrags verlangen, der der Gesamtsumme entspricht von: (A) einem Betrag in Höhe von 100 % der künftigen Mindestmietzahlungen, die im Rahmen eines Vertrags fällig werden; (B) Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Lloyds Banking Group auf alle ausstehenden Beträge; (C) Steuern oder ähnlichen Abgaben, die auf alle zu zahlenden Beträge anfallen.
(b) Nichts in dieser Klausel 8 schließt einen Schadensersatzanspruch aus, den Optos gegen den Kunden zusätzlich zu oder anstelle der oben genannten Rechtsmittel geltend machen kann.
(c) Die Rechte von Optos gemäß dieser Klausel 8 entstehen auch dann und sind gegenüber dem Kunden durchsetzbar, wenn das/die Produkt(e) zerstört wird/werden oder wenn die Versicherer einen Anspruch aus der gemäß Klausel 6 abgeschlossenen Versicherungspolice auf der Grundlage eines Totalverlustes behandeln.