Nutzung der Software Musterklauseln

Nutzung der Software. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, erteilt Ihnen Daikin eine gebührenfreie, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software auf Geräten mit dem von Daikin vorgegebenen Betriebssystem. Dies ermöglicht die Fernüberwachung und -steuerung Ihrer Daikin-Systeme im Land Ihrer Xxxx in Europa, dem Mittleren Osten und Afrika (EMEA) (soweit verfügbar). Durch diese Nutzungsbedingungen werden Ihnen ausschließlich die oben erwähnten Rechte gewährt, keine weiteren. Wir machen Sie insbesondere darauf aufmerksam, dass eine Weitergabe, der Verkauf, ein Leasing, die Vermietung oder jeder Export der Software ohne die schriftliche Genehmigung von Daikin ausdrücklich untersagt ist. Sofern dies nicht ausdrücklich gemäß den vorliegenden Nutzungsbedingungen zulässig ist, dürfen Sie die Software weder ganz noch teilweise kopieren, reproduzieren, ändern, übertragen oder ausgeben und auch keinen Dritten die Möglichkeit einer solchen Verwendung einräumen. Sie werden keine Informationen in die Software eingeben, die ungesetzlich sind. Soweit Sie die Software als Anwendung unter Apple herunterladen, installieren bzw. verwenden, befolgen Sie stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Apple in ihrer jeweils geltenden Fassung, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können: xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/. Zudem müssen Sie bei der Nutzung der Software auch alle weiteren geltenden Geschäftsbedingungen Dritter befolgen, die für die Nutzung der Software gelten. Soweit Sie die Software als Anwendung unter Google Play Store herunterladen, installieren bzw. verwenden, befolgen Sie stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Play Store in ihrer jeweils geltenden Fassung, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können: xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/xxxxxx-xxx.xxxx. Zudem müssen Sie bei der Nutzung der Software auch alle weiteren geltenden Geschäftsbedingungen Dritter befolgen, die für die Nutzung der Software gelten. Die Software ist dafür konzipiert, gemäß diesen Nutzungsbedingungen heruntergeladen, installiert und benutzt zu werden, auf Ihre Kosten und auf Ihrem Gerät.
Nutzung der Software. (1) Die Nutzung der Software ist nur auf der im Einzelvertrag bezeichneten Zentraleinheit (CPU) zulässig.
Nutzung der Software. 1. Der Anbieter räumt dem Kunden die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß Artikel II notwendigen einfachen Nutzungsrechte an der Software ein. Der Kunde hat somit insbesondere das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen oder Ablaufen zu nutzen. Die Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang.
Nutzung der Software. Sie dürfen eine Kopie der Software Server Komponenten auf einem Computer oder einem Arbeitsgerät installieren, nutzen, abrufen, darstellen, ausführen, oder mit in sonstiger Form verfahren und dürfen die Client Software Komponenten in einem Netzwerk ausführen. Sollte die Software Ihnen zu Zwecken der Evaluation geliefert worden sein, ist - ungeachtet der Lizenzgewährung - die Nutzung der Software ausschließlich auf Demonstrations-, Test- und Evaluationszwecke beschränkt und darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
Nutzung der Software. 5.1. Der KUNDE erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit der TESTPHASE bzw. der aktuellen Nutzungsperiode gemäß Absatz 3.4 zeitlich beschränkte Recht, auf AEONOS mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers oder der AEONOS App die mit AEONOS verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der KUNDE nicht.
Nutzung der Software. 4.1. Der Lizenznehmer darf den Service ausschließlich im Einklang mit diesen AGB nutzen und ist für sämtliche unter seinen Zugangsdaten vorgenommenen Handlungen und eingegebenen Daten verantwortlich.
Nutzung der Software. (Lizenzvertrag)‌ Die Nutzungsrechte für die Vertragssoftware sind zeitlich unbeschränkt. Das Vertragsverhältnis über jede Software endet jedoch, sobald der Lizenznehmer das bezeichnete System ausser Betrieb setzt. Wird die Software beim Lizenznehmer nicht mehr gemäss diesem Vertrag benutzt, so darf er diese nur mit Einwilligung des Lizenzgebers veräussern oder Dritten in irgendeiner anderen Form nutzbar machen.‌
Nutzung der Software. 20.1 Es ist nicht erlaubt, Handlungen auszuführen, die Schäden an der Software und den Systemen von MagicInfoSolution und/oder Dritten verursachen könnten.
Nutzung der Software. 9.1 Sie verpflichten sich, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt, sich auf xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xxx und deren Unterseiten oder einer Sub- domain und deren Unterseiten als eine andere Person ausgeben, insbe- sondere als ein Amtsträger, ein Mitarbeiter oder Vertreter von Smart Report- ing, oder als ein in sonstiger Weise für das Angebot Verantwortlicher, oder vorzugeben, eine Beziehung zu einer solchen Personen zu unterhalten; Benutzernamen oder andere Erkennungszeichen zu fälschen oder zu mani- pulieren, um die Herkunft eines über die Software übertragenen Inhalts zu verschleiern; über die Software unverlangtes Werbematerial, Kettenbriefe oder sonstige Aktionen im Schneeballsystem, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder zu übermitteln; Informationen, die von Smart Reporting oder anderen Nutzern der Software bereitgehalten werden, zu kopieren, zu veräußern, weiter zu verteilen, zu veröffentlichen oder für beliebige gewerbliche Zwecke zu nutzen; persönliche Daten anderer Nutzer zu sammeln, zu speichern und/oder zu übermitteln, wenn die Betroffenen in die Sammlung, Speicherung und Übermittlung nicht zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und Smart Reporting jederzeit auf Anfrage im Ori- ginal vorgelegt werden können;
Nutzung der Software. Die Nutzung der Software ist auf Systemen möglich, die sich innerhalb der Systemvoraussetzungen bewegen. Die aktuellen Systemvoraussetzungen können den Benutzerhandbüchern der jeweiligen Produkte entnommen oder beim Anbieter erfragt werden. Installations- oder Funktionsprobleme auf einzelnen Rechnern stellen keinen Software-Mangel dar, sofern sich die Software auf einem vergleichbaren Testrechner fehlerfrei installieren bzw. ausführen lässt.