Common use of Fondsliquidation/Laufzeitfonds Clause in Contracts

Fondsliquidation/Laufzeitfonds. Bei Kenntnis über eine Fondsliquidation bzw. über das Laufzeitende hat die ebase das Recht, den zu liquidierenden Fonds bzw. den Laufzeitfonds vor dem Liquidationszeitpunkt bzw. vor dem Laufzeitende für Transaktionen zu sperren. Wird ein Fonds, dessen Fondsanteile im Depot verwahrt werden, durch die Ver- waltungsgesellschaft liquidiert oder ist bei einem Laufzeitfonds das Ende der Laufzeit erreicht, wird die ebase, sofern sie rechtzeitig von der Verwaltungs- gesellschaft in Kenntnis gesetzt wird, den Kunden hierüber gemäß den Rege- lungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedingungen informieren. Für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft gleichzeitig eine Alternative für den zu liquidierenden Fonds nennt, wird die ebase den Kunden auch hierüber gemäß den Regelungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedin- gungen informieren. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, im Rahmen der ihm mitgeteilten Fristen einen gegenteiligen Auftrag zu erteilen. Falls die ebase kein Auftrag des Kunden vorliegt, wird der Erlös der Fondsliquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem nicht in Euro geführten Fonds an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Bei einem Laufzeitfonds erfolgt die Abrechnung am Ende der Laufzeit bzw. bei einer Fondsliquidation erfolgt die Abrechnung am Liquidationstermin zum errechneten Liquidationserlös inkl. der Ertragsanteile, ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern, zu dem Bankarbeitstag, an dem die ebase alle er- forderlichen Daten vorliegen oder spätestens an dem darauf folgenden Ban- karbeitstag. Kommt es vor der Fondsliquidation bzw. vor Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer Ausschüttung und ist der zu liqui- dierende Fonds zu diesem Zeitpunkt bereits für Käufe gesperrt, wird der Erlös der Ausschüttung – abweichend von der Regelung „Ausschüttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot – an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Kommt es nach der Fondsliquidation bzw. nach Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer Ausschüttung, wird der Erlös der Ausschüttung – abweichend von der Regelung „Ausschüttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot – an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Falls die ebase kein Auftrag des Kunden vorliegt, wird der Erlös der Fonds- liquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem in Euro ge- führten Fonds in einen Geldmarktfonds (derzeit Pictet-Sht-Term Money Mkt EUR Namens-Anteile P o.N. (ISIN LU0128494191)) in dem bestehenden Investmentdepot des Kunden angelegt. Außerdem behält sich die ebase das Recht vor, eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode in Höhe der Zahlung zu wählen.

Appears in 6 contracts

Samples: www.fonds-super-markt.de, www.fonds-super-markt.de, www.fonds-super-markt.de

Fondsliquidation/Laufzeitfonds. Bei Kenntnis über eine Fondsliquidation bzw. über das Laufzeitende hat die ebase eba- se das Recht, den zu liquidierenden Fonds bzw. den Laufzeitfonds vor dem Liquidationszeitpunkt bzw. vor dem Laufzeitende für Transaktionen zu sperren. Wird ein Fonds, dessen Fondsanteile im Depot verwahrt werden, durch die Ver- waltungsgesellschaft liquidiert oder ist bei einem Laufzeitfonds das Ende der Laufzeit erreicht, wird die ebase, sofern sie rechtzeitig von der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesell- schaft in Kenntnis gesetzt wird, den Kunden hierüber gemäß den Rege- lungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedingungen informieren. Für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft gleichzeitig eine Alternative für den zu liquidierenden liqui- dierenden Fonds nennt, wird die ebase den Kunden auch hierüber gemäß den Regelungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedin- gungen informieren. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, im Rahmen der ihm mitgeteilten Fristen einen gegenteiligen Auftrag zu erteilen. Falls die ebase kein Auftrag des Kunden vorliegt, wird der Erlös der Fondsliquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem nicht in Euro geführten Fonds an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Bei einem Laufzeitfonds erfolgt die Abrechnung am Ende der Laufzeit bzw. bei einer Fondsliquidation erfolgt die Abrechnung am Liquidationstermin zum errechneten er- rechneten Liquidationserlös inkl. der Ertragsanteile, ggf. unter Abzug von einzubehaltenden einzu- behaltenden Steuern, zu dem Bankarbeitstag, an dem die ebase alle er- forderlichen erforderlichen Daten vorliegen oder spätestens an dem darauf folgenden Ban- karbeitstagBankarbeitstag. Kommt es vor der Fondsliquidation bzw. vor Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer Ausschüttung oder Thesaurierung und ist der zu liqui- dierende liquidierende Fonds zu diesem Zeitpunkt bereits für Käufe gesperrtge- sperrt, wird der Erlös der Ausschüttung bzw. Steuerliquidität bei Thesaurierun- gen – abweichend von der Regelung „Ausschüttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot – an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene ange- gebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Kommt es nach der Fondsliquidation bzw. nach Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer AusschüttungAusschüttung oder Thesaurierung, wird der Erlös der Ausschüttung bzw. Steuerliquidität bei Thesaurierungen abweichend ab- weichend von der Regelung „Ausschüttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot – an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Falls die Besteht kein Konto flex und ist keine externe Bankverbindung bei ebase kein Auftrag des Kunden vorliegtan- gegeben, wird der Erlös der Fonds- liquidation Fondsliquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem in Euro ge- führten Fonds Lauf- zeitende bzw. der Erlös der Ausschüttung in einen Geldmarktfonds (derzeit Pictet-Sht-Term Money Mkt EUR Namens-Anteile P o.N. (ISIN LU0128494191)) in dem bestehenden Investmentdepot des Kunden angelegt. Außerdem behält sich die ebase das Recht vor, die Bankverbindung des Kunden zur Überweisung des Erlöses anzufragen oder eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode ein anderes Zahlungsmittel, wie z. B. Zusendung eines Verrechnungsschecks in Höhe der Zahlung zu wählen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de

Fondsliquidation/Laufzeitfonds. Bei Kenntnis über eine Fondsliquidation bzw. über das Laufzeitende hat die ebase das Recht, den zu liquidierenden Fonds bzw. den Laufzeitfonds vor dem Liquidationszeitpunkt Li- quidationszeitpunkt bzw. vor dem Laufzeitende für Transaktionen zu sperren. Wird ein Fonds, dessen Fondsanteile im Depot verwahrt werden, durch die Ver- waltungsgesellschaft liquidiert oder ist bei einem Laufzeitfonds das Ende der Laufzeit erreicht, wird die ebase, sofern sie rechtzeitig von der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesell- schaft in Kenntnis gesetzt wird, den Kunden hierüber gemäß den Rege- lungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedingungen informieren. Für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft gleichzeitig eine Alternative für den zu liquidierenden liqui- dierenden Fonds nennt, wird die ebase den Kunden auch hierüber gemäß den Regelungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedin- gungen informieren. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, im Rahmen der ihm mitgeteilten Fristen einen gegenteiligen Auftrag zu erteilen. Falls die ebase kein Auftrag des Kunden vorliegt, wird der Erlös der Fondsliquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem nicht in Euro geführten Fonds an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Bei einem Laufzeitfonds erfolgt die Abrechnung am Ende der Laufzeit bzw. bei einer Fondsliquidation erfolgt die Abrechnung am Liquidationstermin zum errechneten er- rechneten Liquidationserlös inkl. der Ertragsanteile, ggf. unter Abzug von einzubehaltenden einzu- behaltenden Steuern, zu dem Bankarbeitstag, an dem die ebase alle er- forderlichen erforderlichen Daten vorliegen oder spätestens an dem darauf folgenden Ban- karbeitstagBankarbeitstag. Kommt es vor der Fondsliquidation bzw. vor Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer Ausschüttung und ist der zu liqui- dierende liquidie- rende Fonds zu diesem Zeitpunkt bereits für Käufe gesperrt, wird der Erlös der Ausschüttung – abweichend von der Regelung „Ausschüttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot Bedin- gungen – an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Kommt es nach der Fondsliquidation bzw. nach Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer Ausschüttung, wird der Erlös der Ausschüttung – abweichend von der Regelung „Ausschüttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot Be- dingungen – an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Falls die ebase kein Auftrag des Kunden vorliegt, Grundsätzlich wird der Erlös der Fonds- liquidation Fondsliquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem in Euro ge- führten Fonds bzw. der Erlös der Ausschüttung in einen Geldmarktfonds (derzeit Pictet-Sht-Term Money Mkt EUR Namens-Anteile P o.N. (ISIN LU0128494191)) in dem bestehenden Investmentdepot des Kunden angelegt. Außerdem behält be- hält sich die ebase das Recht vor, eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode ein anderes Zahlungsmittel, wie z. B. Zusendung eines Verrechnungsschecks in Höhe der Zahlung zu wählen.

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Samples: www.generali-investments.de

Fondsliquidation/Laufzeitfonds. Bei Kenntnis über eine Fondsliquidation bzw. über das Laufzeitende hat die ebase das Recht, den zu liquidierenden Fonds bzw. den Laufzeitfonds vor dem Liquidationszeitpunkt bzw. vor dem Laufzeitende für Transaktionen zu sperren. Wird ein Fonds, dessen Fondsanteile Anteile im Depot verwahrt werden, durch die Ver- waltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft liquidiert oder ist bei einem Laufzeitfonds das Ende der Laufzeit Lauf- zeit erreicht, wird die ebase, sofern sie rechtzeitig von der Verwaltungs- gesellschaft ebase die Anteile bzw. Anteilbruchstücke in Kenntnis gesetzt wirdden Fonds, den Kunden hierüber gemäß den Rege- lungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedingungen informieren. Für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft gleichzeitig eine Alternative für den zu liquidierenden Fonds nenntals Vorschlag unterbreitet, wird die ebase den Kunden auch hierüber gemäß den Regelungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedin- gungen informieren. Der Kunde hat dann die Möglichkeitumschichten, im Rahmen der ihm mitgeteilten Fristen einen gegenteiligen Auftrag zu erteilen. Falls die ebase falls kein gegenteiliger Auftrag des Kunden vorliegt. Falls kein Vorschlag der Ver- waltungsgesellschaft bei Fondsliquidation bzw. bei einem Laufzeitfonds am Ende der Laufzeit erfolgt, ist die ebase berechtigt, die verwahrten Anteile und Anteilbruchteile dieses Fonds in Anteile eines Geldmarkt- oder geldmarktnahen Fonds dieser Verwaltungsgesellschaft umzuschichten, sofern kein gegenteiliger Auftrag des Kunden vorliegt. Bei einem gegenteiligen Auftrag des Kunden wird die ebase nach Erhalt des Erlöses diesen Auftrag ausführen. Hat die jeweilige Verwaltungsgesellschaft keinen Geldmarkt- bzw. geldmarktna- hen Fonds oder kann dieser bei der ebase nicht verwahrt werden, wird der Erlös der aus einer Fondsliquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem nicht in Euro geführten Fonds an den Kunden Ende eines Laufzeitfonds auf ein bestehendes das Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene hinterlegte externe Bankverbindung ausgezahltausgezahlt oder ein Verrechnungsscheck an den Kunden übersandt. Bei einem Laufzeitfonds erfolgt die Abrechnung am Ende der Laufzeit bzw. bei einer Fondsliquidation erfolgt die Abrechnung am Liquidationstermin zum errechneten er- rechneten Liquidationserlös inkl. der Ertragsanteile, ggf. unter Abzug von einzubehaltenden Steuern, einzu- behaltenden Steuern zu dem Bankarbeitstag, an dem die der ebase alle er- forderlichen erforderli- chen Daten vorliegen oder spätestens an dem darauf folgenden Ban- karbeitstagBankarbeitstag. Kommt es vor der Fondsliquidation bzw. vor Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer Ausschüttung oder Thesaurierung und ist der zu liqui- dierende liquidierende Fonds zu diesem Zeitpunkt bereits für Käufe gesperrtge- sperrt, wird der Erlös der Ausschüttung bzw. Steuerliquidität bei Thesaurierun- gen– abweichend von der Regelung „Ausschüttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot – an den Kunden auf ein bestehendes das Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene hinterlegte externe Bankverbindung ausgezahltausgezahlt oder ein Verrechnungsscheck an den Kunden übersandt. Kommt es nach der Fondsliquidation bzw. nach Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer AusschüttungAusschüttung oder Thesaurierung, wird der Erlös der Ausschüttung bzw. Steuerliquidität bei Thesaurierungen – abweichend von der Regelung „Ausschüttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot – - an den Kunden auf ein bestehendes das Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe hinterlegte exter- ne Bankverbindung ausgezahltausgezahlt oder ein Verrechnungsscheck an den Kunden übersandt. Falls die ebase kein Auftrag des Kunden vorliegt, wird der Erlös der Fonds- liquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem in Euro ge- führten Fonds in einen Geldmarktfonds (derzeit Pictet-Sht-Term Money Mkt EUR Namens-Anteile P o.N. (ISIN LU0128494191)) in dem bestehenden Investmentdepot des Kunden angelegt. Außerdem behält sich die ebase das Recht vor, eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode in Höhe der Zahlung zu wählenausbezahlt.

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Samples: www.fondsclever.de

Fondsliquidation/Laufzeitfonds. Bei Kenntnis über ü ber eine Fondsliquidation bzw. über ü ber das Laufzeitende hat die ebase das Recht, den zu liquidierenden Fonds bzw. den Laufzeitfonds vor dem Liquidationszeitpunkt Li- quidationszeitpunkt bzw. vor dem Laufzeitende für fü r Transaktionen zu sperren. Wird ein Fonds, dessen Fondsanteile im Depot verwahrt werden, durch die Ver- waltungsgesellschaft liquidiert oder ist bei einem Laufzeitfonds das Ende der Laufzeit erreicht, wird die ebase, sofern sie rechtzeitig von der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesell- schaft in Kenntnis gesetzt wird, den Kunden hierüber gemäß den Rege- lungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedingungen hierü ber informieren. Für Fü r den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft gleichzeitig eine Alternative für fü r den zu liquidierenden liqu-i dierenden Fonds nennt, wird die ebase den Kunden auch hierüber gemäß den Regelungen unter Punkt „Mitteilungen zum Depot“ dieser Bedin- gungen hierü ber informieren. Der Kunde hat dann die MöglichkeitMö glichkeit, im Rahmen der ihm mitgeteilten Fristen einen gegenteiligen Auftrag zu erteilen. Falls die ebase kein Auftrag des Kunden vorliegt, wird der Erlös Erlö s der Fondsliquidation bzw. die Rückzahlung Rü ckzahlung am Laufzeitende aus einem nicht in Euro geführten Fonds an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Bei einem Laufzeitfonds erfolgt die Abrechnung am Ende der Laufzeit bzw. bei einer Fondsliquidation erfolgt die Abrechnung am Liquidationstermin zum errechneten Liquidationserlös er- rechneten Liquidationserlö s inkl. der Ertragsanteile, ggf. unter Abzug von einzubehaltenden einzu- behaltenden Steuern, zu dem Bankarbeitstag, an dem die ebase alle er- forderlichen erforderlichen Daten vorliegen oder spätestens spä testens an dem darauf folgenden Ban- karbeitstagBankarbeitstag. Kommt es vor der Fondsliquidation bzw. vor Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer Ausschüttung Ausschü ttung und ist der zu liqui- dierende liquidie- rende Fonds zu diesem Zeitpunkt bereits für Käufe fü r Kä ufe gesperrt, wird der Erlös Erlö s der Ausschüttung Ausschü ttung – abweichend von der Regelung „Ausschüttungen„ Ausschü ttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot Bedin- gungen – an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Kommt es nach der Fondsliquidation bzw. nach Laufzeitende bei dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft noch zu einer AusschüttungAusschü ttung, wird der Erlös Erlö s der Ausschüttung Ausschü ttung– abweichend von der Regelung „Ausschüttungen„ Ausschü ttungen“ dieser Bedingungen für das Investmentdepot Be- dingungen – an den Kunden auf ein bestehendes Konto flex bei der ebase bzw. auf die angegebene externe Bankverbindung ausgezahlt. Falls die ebase kein Auftrag des Kunden vorliegt, Grundsä tzlich wird der Erlös Erlö s der Fonds- liquidation Fondsliquidation bzw. die Rückzahlung Rü ckzahlung am Laufzeitende aus einem in Euro ge- führten Fonds bzw. der Erlö s der Ausschü ttung in einen Geldmarktfonds (derzeit Pictet-Sht-Term Money Mkt EUR Namens-Anteile P o.N. (ISIN LU0128494191)) in dem bestehenden Investmentdepot des Kunden angelegt. Außerdem behält Auß erdem b-e hä lt sich die ebase das Recht vor, eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode ein anderes Zahlungsmittel, wie z. B. Zusendung eines Verrechnungsschecks in Höhe Hö he der Zahlung zu wählenwä hlen.

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Samples: www.leading-cities-invest.de