Datenschutz und Geheimhaltung. 7.1 Der Subunternehmer hat die Pflicht, bei der Auftragsdurchführung das Datengeheimnis in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu wahren. Er erklärt sich bereit, auf die Anfrage der Gesellschaft hin eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.
7.2 Beide Parteien haben die Pflicht, die bei der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden und darüber hinaus streng geheim zu halten. Dies gilt nicht, soweit es sich um allgemein bekanntes Wissen handelt.
7.3 Die o. g. Geheimhaltungspflicht gilt darüber hinaus auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, soweit der Subunternehmer und seine Mitarbeiter während der Projektdurchführung darüber Kenntnis erlangen.
7.4 Der Subunternehmer hat die Pflicht, gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Kunden und dessen Mitarbeitern, Stillschweigen über das vereinbarte Honorar und den Inhalt dieses Vertrages zu wahren.
7.5 Die Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
7.6 Alle Unterlagen, die der Subunternehmer von der stratandnet GmbH oder dem Kunden erhalten hat oder die bei der Vertragsdurchführung erstellt wurden, sind nach Aufforderung durch die stratandnet GmbH, spätestens jedoch bei Vertragsende- umgehend zurückzugeben. Dies gilt auch für kopierte Dokumente und Speicherungen auf Datenträgern. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
7.7 Der Subunternehmer stellt die stratandnet GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung der Bestimmungen dieser Ziffer 7 frei.
7.8 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen muss der Subunternehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro, bei Dauerverstößen für jeden Monat erneut, zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, auf welchen die Vertragsstrafe angerechnet wird, wird hiervon nicht angetastet.
7.9 Der Subunternehmer hat die Pflicht, seine Mitarbeiter durch schriftliche Vereinbarung zur Einhaltung der o. g. Geheimhaltungsvereinbarung und der Grundsätze des Datenschutzes zu verpflichten.
Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufga- ben benötigen.
2. Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netzkunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangt, strikt vertraulich zu behandeln und darf sie Dritten gegenüber nicht offen legen.
3. Insbesondere ist der Netzbetreiber berechtigt, allen Lieferanten, die ihm glaubhaft ma- chen, dass diese Daten für die Durchführung des Lieferantenwechsels benötigt werden, die Kundendaten (Name, Anlageadresse, Zählpunktnummer, Verbrauchsdaten) auf An- frage zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung des Netzkunden ist jederzeit widerruf- lich.
4. Der Netzkunde hat als Betroffener im Sinne des § 4 Z 3 Datenschutzgesetz 2000 das Recht, Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 zu verlangen.
5. Der Netzbetreiber übermittelt personenbezogene Daten an Dritte nur, wenn und soweit dies gemäß § 7 Abs. 2 Datenschutzgesetz 2000 zulässig ist, insbesondere schutzwürdi- ge Geheimhaltungsinteressen des Netzkunden nicht verletzt werden (§ 8 Abs. 3 Daten- schutzgesetz).
Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.
2. Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netzkunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangt, strikt vertraulich zu behandeln und darf sie Dritten gegenüber nicht offen legen.
3. Insbesondere ist der Netzbetreiber berechtigt, allen Lieferanten, die ihm glaubhaft machen, dass diese Daten für die Durchführung des Versorgerwechsels benötigt werden, die Kundendaten (Name, Anlageadresse, Zählpunktnummer, Verbrauchsdaten) auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung des Netzkunden ist jederzeit widerruflich.
4. Der Netzkunde hat als Betroffener iSd § 4 Z 3 DSG 2000 das Recht, Auskunft gemäß § 26 DSG 2000 zu verlangen.
5. Der Netzbetreiber übermittelt personenbezogene Daten an Dritte nur, wenn und soweit dies gemäß § 7 Abs 2 DSG 2000 zulässig ist, insbesondere schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Netzkunden nicht verletzt werden (§ 8 Abs 3 DSG).
Datenschutz und Geheimhaltung. 4.1 Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie bspw. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, etc.) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen der EU-DSGVO verwerten. Weitere Informationen finden Sie hier.
4.2 Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Bereitstellung von Dienstleistungen oder zur Erstellung und Pflege von Rechnungen und der Kundenbetreuung – aber auch zu Optimierungszwecken der Plattform. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung Ihrer Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
4.3 Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse xxxxxxxxxxx@xxxxx.xx zur Verfügung.
4.4 teech verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von teech als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von teech erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich teech vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
4.5 teech verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
4.6 Mit Bestätigung dieser AGB schließen die Parteien auch den angehängten Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (AVV) ab, der ausdrücklich Bestandteil dieser AGB wird (s. Anhang).
Datenschutz und Geheimhaltung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem BDSG und dem BayDSG erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung trägt . Die Fernwartung erfolgt aufgrund der in Anlage 1 geregelten Datenverarbeitung im Auftrag. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die Sparkasse. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird die Sparkasse den Kunden darauf hinweisen. Die Sparkasse hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt. Die Sparkasse ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter 1. vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Die Sparkasse wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekanntgewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. Der Sparkasse ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
Datenschutz und Geheimhaltung. 17.1 TSS verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bun- desdatenschutzgesetz. Der gem. Art. 13 DSGVO erforderli- che Informationspflicht bei Erhebung von personenbezoge- nen Daten beim Besteller kommt TSS unter folgendem Link nach: xxxxx://xxx.xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxx.xxxx.
17.2 Der Besteller hat vertrauliche Informationen, d.h. sämtliche ihm bekanntwerdende Daten und Informationen, von denen er im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit TSS Kenntnis erhält (im Folgenden: „Vertrauliche Informationen“) geheim zu halten. Der Besteller verpflichtet sich, Vertrauliche Informatio- nen nur für die Zwecke des mit TSS abgeschlossenen Ver- trages zu nutzen und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TSS an Dritte weiterzugeben oder auf sons- tige Weise Dritten zugänglich zu machen. Weiter ist der Be- steller verpflichtet, Vertrauliche Informationen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dabei hat der Besteller diejenige Sorgfalt anzuwenden, welche er bei der Behandlung eigener Vertrau- licher Informationen anwendet, zumindest die angemessene Sorgfalt. Der Besteller ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern die gleichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung der Vertrauli- chen Informationen aufzuerlegen. Der Besteller unterrichtet TSS unverzüglich und schriftlich, wenn er Kenntnis von einer bevorstehenden oder stattgefundenen Verletzung der Ge- heimhaltungsvereinbarung erlangt oder einen entsprechen- den Verdacht schöpft. Der Besteller hat jegliches reverse en- gineering außerhalb § 69e UrhG, d.h. die Rückwärtsanalyse durch Beobachtung, Untersuchung, Rückbau oder Testen der Liefergegenstände zum Zwecke des Erwerbs der in diesen Gegenständen verkörperten Betriebs- und Geschäftsgeheim- nisse, zu unterlassen.
17.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung Vertraulicher Informati- onen entfällt, soweit der Besteller nachweist, dass - ihm diese Vertraulichen Informationen bereits vor deren Mitteilung durch TSS bekannt waren; - er diese Vertraulichen Informationen rechtmäßig von ei- nem Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungs- verpflichtung erhalten hat; - die Vertraulichen Informationen allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die vorliegende Geheimhal- tungsverpflichtung allgemein bekannt wurden; - diese Vertraulichen Informationen vom Besteller unab- hängig von ihrer Mitteilung durch TSS entwickelt wurden oder werden.
17.4 An Vertraulichen Informationen von TSS, gleichgültig ob an diesen Information...
Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die zur Besorgung seiner Aufgaben erforder- lichen Daten des Netzbenutzers – insbesondere die gemäß den Marktregeln zu erfassenden Stamm-, Mess- und Plandaten, ausschließlich gemäß den einschlägi- gen bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen zu verwenden und darf diese nur im notwendigen und gesetzlich zulässigen Umfang an jene Marktteilnehmer weitergeben, soweit sie diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.
2. Insbesondere ist der Netzbetreiber berechtigt, allen Versorgern, die ihm glaub- haft machen, dass diese Daten für die Durchführung des Versorgerwechsels benötigt werden, die Kundendaten (Name, Anlageadresse, Zählpunktnummer, Verbrauchsdaten) auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung des Kunden ist jederzeit widerruflich.
3. Der Netzbetreiber und der Netzbenutzer haben Geschäfts- und Betriebs- geheimnisse, von denen sie bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln und dürfen sie Dritten gegenüber nicht of- fenlegen.
4. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Netzbenutzer online die folgenden verrechnungsrelevanten Daten übersichtlich zur Verfügung zu stellen oder die Anforderung dieser Daten über ein Kontaktformular auf der Internetpräsenz des Netzbetreibers zu ermöglichen und diese binnen fünf Arbeitstagen elekt- ronisch beziehungsweise auf Wunsch des Netzbenutzers auf dem Postweg zu übermitteln. Zusätzlich ist dem Netzbenutzer die Möglichkeit einzuräumen, die Übermittlung dieser Daten schriftlich oder fernmündlich anzufragen:
a) Name und Vorname bzw. Firma und Adresse des Netzbenutzers;
b) Anlageadresse;
c) einheitliche und eindeutige Zählpunktbezeichnung;
d) Kennung/Identifikationsnummer der Bilanzgruppe;
e) Kennung/Identifikationsnummer des Versorgers;
f) Zähler, Mengenumwerter, Lastprofilzähler, intelligentes Messgerät (einschließ- lich Seriennummer);
g) zugeordneter Lastprofiltyp (sofern anwendbar);
h) Zählerstände, die in den letzten drei Abrechnungsjahren zu Abgrenzungen durch den Netzbetreiber herangezogen wurden;
i) Verbrauch und ggf. verrechnete Leistung der letzten drei Abrechnungsjahre;
j) Zugrunde gelegte Parameter zur Umrechnung von m³ (Gasmenge im Betriebs- zustand) in kWh (Normvolumen) wie zugrunde gelegte Höhe, Zählereinbau- ort,Verrechnungsbrennwert sowie Umrechnungsfaktor;
k) Art des Netzbenutzers (sofern zugeordnet), gemäß Anlage 1 Gas-Markt- modell-Verordnung 2012;
l) Netzebene;
m) Zeitpunkt der voraussichtlich nächsten Abrechnu...
Datenschutz und Geheimhaltung. Die FiNet Asset Management AG verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, ins- besondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Die FiNet Asset Management AG verarbeitet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten zur Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. Darüber hinaus willigt der Kunde – jederzeit für die Zukunft widerruflich – in die Verarbeitung der nachfolgenden Daten zum Zweck der Durchführung und Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierdienstleis- tungen ein, die über den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag hinausgehen: Name; Adresse; Beruf; früherer Beruf; Alter; Geburtsdatum; Scan/Kopie des Personalausweises; höchste und relevante Schulbildung; Familien- stand; Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder; Finanzsituation (Immobilien, Verbindlichkeiten, Guthaben, Ein- kommen und Einkommensart, Höhe des Einkommens); Wünsche und Ziele, die der Anleger mit der Wertpapier- dienstleistung verfolgt; Arbeitgeber; Präferenzen bei Investmentkäufen (z.B. ethisch-ökologisch); Kenntnisse und Erfahrungen in Wertpapieranlagen bzw. Finanzinstrumenten; Kommunikationsdaten (Telefon, Funk, Fax, E-Mail- Adresse) und regelmäßige finanzielle Verpflichtungen (Art und Betrag). Bei juristischen Personen werden Han- delsregisterauszug und die letzte Bilanz eingesehen. Zu beiden Zwecken bedient sich die FiNet Asset Management AG der nachfolgenden Partner: Diese sind die Muttergesellschaft FiNet AG, deren Mitarbeiter Aufgaben im Bereich der Courtageberechnung, der Buchhaltung und allgemeine Verwaltungstätigkeiten bei Beraterakten. Auch wird das EDV-System zur Kundenarchivierung bei der Mutter, der FiNet AG verwaltet und überwacht. Zur Abbildung der Depottransaktionen und der Erbringung der Wertpapierdienstleistungen bedient sich die FiNet Asset Management AG dem Softwareanbieter DSER GmbH in Görlitz und dem Softwareanbieter Fondskonzept, Illertissen, der zusätzlich als Schnittstelle zu den aufgeführten Lagerstellen unter Ziffer 11 der Kundeninformation (Abschnitt: Ausführung) fungiert. Der Kunde hat das Recht, jederzeit über Art und Umfang seiner gespeicherten personenbezogenen Daten infor- miert zu werden und die sofortige Löschung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Die FiNet Asset Management AG ist berechtigt, die vom Kunden übermittelten Daten an Dritte, die konto- und depotführende Stelle des Kunden, weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer gegenüber dem Kunden beste- he...
Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverant- wortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weiterge- ben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.
2. Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Ge- schäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netzkunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbe- trieb Kenntnis erlangt, strikt vertraulich zu behan- deln und darf sie Dritten gegenüber nicht offen le- gen.
Datenschutz und Geheimhaltung. APG darf die zur Besorgung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten des Partners ausschließlich gemäß den einschlägigen gemeinschafts-, bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Behörden, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und andere Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. Weiters hat APG das Recht, Eckdaten des angefragten beantragten Netzanschlusses (Name des Partners, Kraftwerkstype, Leistung, geplanter Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Änderung, Ort des Netzanschusses etc.) gegenüber Dritten zu nennen bzw. zu veröffentlichen. Darüber hinaus haben die Partner und APG sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen, von denen sie im Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangen, strikt vertraulich zu behandeln und dürfen sie Dritten gegenüber nicht offenlegen.