FORM UND INHALT EINER KÜNDIGUNG SOWIE UMZUG. 2.1. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde hat bei einer von ihm gegenüber dem Versorger ausgespro- chenen Kündigung in der Kündigungserklärung mindestens folgende Angaben zu machen: - Kunden- und Verbrauchsstellennummer und - Zählernummer. Bei einem Umzug hat der Kunde zusätzlich gegenüber dem Versorger noch folgende Angaben zu machen: - Datum des Auszuges, - Zählerstand am Tag des Auszuges, - Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Entnahmestelle und - neue Rechnungsanschrift des Kunden für die Schlussrechnung. 2.2. Unterlässt es der Kunde bei der Kündigung schuldhaft, dem Versorger die Angaben nach Ziffer 2.1. insgesamt zu machen oder sind diese falsch oder unvollständig, hat der Kunde die dem Versorger hierdurch entstehenden Kosten an diesen vollständig zu erstatten, insbesondere auch Kosten, die dem Versorger durch Dritte zur Ermitt- lung dieser Angaben berechnet werden. Der Versorger ist berechtigt, solche Kosten, sofern es sich nicht um Drittkosten handelt, dem Kunden auch pauschal und unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle zu berechnen. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird dem Lieferanten die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde - ungeachtet einer Vertragsbeendigung - ver- pflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die der Versorger von keinem anderen Letztverbraucher eine Vergütung für Energielieferungen erhält, nach den Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht des Versorgers, bei Kenntniserlangung von diesem Umzug zur unverzüglichen Abmeldung der bis- herigen Entnahmestelle, bleibt hiervon unberührt. 2.3. Der Versorger wird keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Versorgers, verlangen.
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Samples: Sondervertrag Gasfix, Sondervertrag Gasfix
FORM UND INHALT EINER KÜNDIGUNG SOWIE UMZUG. 2.1. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde hat bei einer von ihm gegenüber dem Versorger ausgespro- chenen Kündigung in der Kündigungserklärung mindestens folgende Angaben zu machen: - Kunden- und Verbrauchsstellennummer und - Zählernummer. Bei einem Umzug hat der Kunde zusätzlich gegenüber dem Versorger noch folgende Angaben zu machen: - Datum des Auszuges, - Zählerstand am Tag des Auszuges, - Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Entnahmestelle und - neue Rechnungsanschrift des Kunden für die Schlussrechnung.:
2.2. Unterlässt es der Kunde bei der Kündigung schuldhaft, dem Versorger die Angaben nach Ziffer 2.1. insgesamt zu machen oder sind diese falsch oder unvollständig, hat der Kunde die dem Versorger hierdurch entstehenden Kosten an diesen vollständig zu erstatten, insbesondere auch Kosten, die dem Versorger durch Dritte zur Ermitt- lung dieser Angaben berechnet werden. Der Versorger ist berechtigt, solche Kosten, sofern es sich nicht um Drittkosten handelt, dem Kunden auch pauschal und unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle zu berechnen. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird dem Lieferanten die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde - ungeachtet einer Vertragsbeendigung - ver- pflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die der Versorger von keinem anderen Letztverbraucher eine Vergütung für Energielieferungen erhält, nach den Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht des Versorgers, bei Kenntniserlangung von diesem Umzug zur unverzüglichen Abmeldung der bis- herigen Entnahmestelle, bleibt hiervon unberührt.
2.3. Der Versorger wird keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Versorgers, verlangen.
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Samples: Sondervertrag Stromfix
FORM UND INHALT EINER KÜNDIGUNG SOWIE UMZUG. 2.1. 2.1 Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde hat bei einer von ihm gegenüber dem Versorger ausgespro- chenen ausgesprochenen Kündigung in der Kündigungserklärung mindestens folgende Angaben zu machen: - Kunden- und Verbrauchsstellennummer Vertragsnummer und - Zählernummer. Bei einem Umzug hat der Kunde zusätzlich gegenüber dem Versorger noch folgende Angaben zu machen: - Datum des Auszuges, - Zählerstand am Tag des Auszuges, - Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Entnahmestelle und - neue Rechnungsanschrift des Kunden für die Schlussrechnung.
2.2. 2.2 Unterlässt es der Kunde bei der Kündigung schuldhaft, dem Versorger die Angaben nach Ziffer 2.1. insgesamt zu machen oder sind diese falsch oder unvollständig, hat der Kunde die dem Versorger hierdurch entstehenden Kosten an diesen vollständig zu erstatten, insbesondere auch Kosten, die dem Versorger durch Dritte zur Ermitt- lung Ermittlung dieser Angaben berechnet werden. Der Versorger ist berechtigt, solche Kosten, sofern es sich nicht um Drittkosten handelt, dem Kunden auch pauschal und unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle zu berechnen. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird dem Lieferanten die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde - ungeachtet einer Vertragsbeendigung - ver- pflichtetverpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die der Versorger von keinem anderen Letztverbraucher eine Vergütung für Energielieferungen erhält, nach den Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht des Versorgers, bei Kenntniserlangung von diesem Umzug zur unverzüglichen Abmeldung der bis- herigen bisherigen Entnahmestelle, bleibt hiervon unberührt.
2.3. 2.3 Der Versorger wird keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Versorgers, verlangen.
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