Fremdkapital--Überwachung Musterklauseln

Fremdkapital--Überwachung. Darüber hinaus ist die Risikomanagement-Funktion des AIFM für die regelmäßige Überwachung des Fremdfinanzierungsrisi- kos für jeden Teilfonds verantwortlich. Gemäß den AIFM-Gesetzen und -Verordnungen wird die „Fremdkapitalaufnahme“ als eine Methode definiert, mit der der AIFM das Engagement eines Teilfonds erhöht, sei es durch die Aufnahme von Barmitteln oder Wertpapieren, durch in Deri- vatpositionen eingebettete Fremdkapitalaufnahme oder durch jedes andere Mittel. Die Fremdkapitalaufnahme birgt Risiken für den Teilfonds. Eine Fremdkapitalaufnahme (im Sinne der AIFM-Richtlinie) von einhundert Prozent (100%) bedeutet ein fremdkapitalfreies Portfolio. Die AIFM-Gesetze und -Verordnungen verwenden zwei unterschiedliche Definitionen von Fremdkapital, die beide regelmäßig vom AIFM berechnet werden: