Common use of Fälligkeit und Begleichung der Depotgebühr Clause in Contracts

Fälligkeit und Begleichung der Depotgebühr. Solange der Anleger ausschließlich Anteile an ELTIF in seinem UnionDepot/UnionDepot Komfort verwahrt, wird die Summe der jährlich anfallenden Depotgebühren vorgetra- gen, bis ein (beziehungsweise der erste) ELTIF sein Laufzeitende erreicht. Mit Erreichen des Laufzeitendes dieses ELTIF werden die gesamten vorgetragenen Depotgebühren insgesamt fällig und von der USB erhoben. Die Summe der fälligen Depotgebühren wird mit dem Liquidationserlös aus der Rückgabe der Anteile des ELTIF bei Laufzeitende verrechnet. Wenn das UnionDepot/UnionDepot Komfort vor dem Laufzeitende des ersten ELTIF auf- gelöst oder an eine andere depotführende Stelle übertragen wird oder der Anleger die Anteile an diesem ELTIF an einen Dritten überträgt, hat dies zur Folge, dass sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen und vorgetragenen Depotgebühren insgesamt fällig werden und von der USB sofort erhoben werden können. Die USB kann, falls ihr ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, die Depotgebühr bei Fälligkeit von der hinterlegten Kontoverbindung des Anlegers einziehen.

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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.volksbank-bi-gt.de, cdn.dam.union-investment.de