Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 6.5 des Abschnitts II.
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer A.5.3.
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer A.5.3. NFV – Notfall-Versicherung
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die Rechtsfolgen aus Ziffer A.5.3. UG – Reiseabbruch-Versicherung
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer A.5.3. RGV – Reisegepäck-Versicherung
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 7.5 des allgemeinen Teils UV – Reise-Unfallversicherung (I)
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 7.5 des allgemeinen Teils HAFT – Reise-Haftpflichtversicherung (3)
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die Rechtsfolgen aus Ziffer A.5.3. RKV – Reise-Krankenversicherung
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Verletzen Sie oder die versicherte Person eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Hauptverwaltung: Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0 • 00000 Xxxxxxx Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus drei Abschnitten.
Im Abschnitt I. befinden sich eine Übersicht der Leistungsarten und die hierzu vorgesehenen tariflichen Leistungshöhen.
Im Abschnitt II. finden Sie insbesondere Erläuterungen zum versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen, zur Prämienzahlung sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Der genaue Wortlaut der Leistungsarten und der versicherten Ereignisse befindet sich im Abschnitt III.
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 7.5 des allgemeinen Teils RRV Reise-Rücktrittsversicherung (TC)