Common use of Förderung des Stadtumbaus Clause in Contracts

Förderung des Stadtumbaus. (1) Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demogra- phie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustel- len. Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes inte- griertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind (§ 171 b BauGB). Sofern dieses Entwicklungskonzept gesamtstädtische Belan- ge nicht beinhaltet, ist es in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen.

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Samples: www.bmwsb.bund.de, www.investitionspakt-integration.de, www.investitionspakt-integration.de

Förderung des Stadtumbaus. (1) Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demogra- phie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustel- len. Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung Förderfähig sind Gesamtmaßnahmen auf der Bürgerinnen und Bürger erstelltes inte- griertes städtebauliches EntwicklungskonzeptGrundlage eines städtebaulichen Entwick- lungskonzepts i.S.v. § 171 b BauGB, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet schriftlich und zeichnerisch dargestellt sind (§ 171 b BauGB). Sofern dieses Entwicklungskonzept gesamtstädtische Belan- ge nicht beinhaltet, ist es in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellensind.

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Samples: www.wibank.de, www.stgb-brandenburg.de