Allgemeine Vereinbarungen Musterklauseln

Allgemeine Vereinbarungen. 3.1 Überschriften sind nur zur besseren Lesbarkeit eingefügt und dürfen nicht die Auslegung jedweder Bestimmung dieser SmartNet AGB oder des Lizenzvertrages beein- flussen.
Allgemeine Vereinbarungen. 7.1. Um die Serviceleistungen zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen, sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 8, 9 und 10 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Service Anspruchs zur Folge haben.
Allgemeine Vereinbarungen. 3.1 Überschriften sind nur zur besseren Lesbarkeit eingefügt und dürfen nicht die Auslegung jedweder Bestimmung dieser HxGN SmartNet AGB, des Produktdatenblattes, des HxGN SmartNet AGB Länder-Anhangs oder des Abonnements beeinflussen.
Allgemeine Vereinbarungen. Die Abteilung Jugend und die Abteilung Stadtentwicklung stimmen darin überein, dass neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen (in Verfahren der Bau- leitplanung und der Landschaftsplanung) bei genannten Bauvorhaben der Abteilung Stadtentwicklung Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren - nachfolgend Beteili- gungsverfahren genannt – durchgeführt werden.
Allgemeine Vereinbarungen. 4.1.1. Die Justizvollzugsanstalten beraten und motivieren die zu Entlassen- den im Rahmen der Entlassungsvorbereitung bei der Ordnung ihrer persönli- chen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten. Dabei erstreckt sich die Beratung auch auf die Benennung der für Sozialleistungen zuständigen Stellen.
Allgemeine Vereinbarungen a) Hat sich ein durch UMR vorgeschlagener Bewerber bereits vorher, unabhängig von dem erteilten Auftrag, beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, UMR unverzüglich – jedoch längstens binnen 3 Werktagen – nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch UMR zu unterrichten. In diesem Fall wird UMR keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen. Wenn der Auftraggeber diesbezüglich ausdrücklich weitere Leistungen seitens UMR wünscht, kann dies vereinbart werden. Für den Fall einer verspäteten Meldung an UMR, hat UMR Anspruch auf ein Vermittlungshonorar gem. Arbeitskräftevermittlung, sofern der Bewerber direkt beim Auftraggeber oder indirekt über einen anderen Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt wird.
Allgemeine Vereinbarungen. Artikel 1 Städtebauförderungsmittel des Bundes 7
Allgemeine Vereinbarungen. (1) Die Hauptgeschäftsführer der Kammern und die Leiter der beiden schulfachlichen Abteilungen des SMK bilden das Steuerungsgremium. Ihnen obliegen insbesondere die strategische Ausrichtung der Zusammenarbeit und die Bestätigung grundsätzlicher Positionen.
Allgemeine Vereinbarungen. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch den PARTNER in Kraft und gilt zeitlich unbefristet. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihrer Durchführung ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien berufen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Vertragspartner werden sich in diesen Fällen um Regelungen bemühen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Datum: ............... PARTNER (rechtsgültige Zeichnung) Die BRZ GmbH hat die Prozesse, die zur Entwicklung und zum Betrieb von IT-Services dienen, umfassend zertifiziert. Im Bereich der Informationssicherheit hat sich die Norm ISO/IEC 27001:2013 etabliert. Die Norm ISO/IEC 27001:2013 stellt Anforderungen an ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), das dazu dient, Informationssicherheit in Prozessen zu berücksichtigen. Diese Prozesse dienen auch der Umsetzung von Kundenanforderungen. Die BRZ GmbH und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf Basis von verbindlichen unternehmensinternen Richtlinien zur Einhaltung der Norm ISO/IEC 27001:2013 verpflichtet. Die Norminhalte werden regelmäßig geschult und im Rahmen von Audits, die sowohl von betriebsfremden, akkreditierten Stellen als auch von BRZ-Mitarbeiteinnen und BRZ-Mitarbeitern durchgeführt werden, auf deren Wirksamkeit hin geprüft. Die Norm ISO/IEC 27001:2013 entspricht dem Stand der Technik im Bereich der Informationssicherheit. Die Norm ISO/IEC 27018:2014 baut auf der Norm ISO/IEC 270001:2013 auf und definiert weitere Datenschutzvorgaben für den Schutz von personenbezogenen Daten in der Cloud. Zum Nachweis der Verfügbarkeit der von der BRZ GmbH betriebenen IT-Services hat die BRZ GmbH ein Managementsystem auf der Grundlage der Norm ISO/IEC 22301:2014 etabliert und zertifiziert. Durch die Einführung des ISMS kommt die BRZ GmbH auch den Verpflichtungen, die die Datenschutzgrundverordnung an die Datensicherheit stellt, nach. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind nachstehende technisch...