Garantieerweiterung (Warranty Upgrade) und Nachgarantieservice (Post Warranty, auch bezeichnet als Wartungsservice) Musterklauseln

Garantieerweiterung (Warranty Upgrade) und Nachgarantieservice (Post Warranty, auch bezeichnet als Wartungsservice). Der Servicetyp Ihrer Begrenzten Gewährleistung und aller geltenden Garantieverlängerungen wird gemäß der von Ihnen erworbenen Garantieerweiterung auf den unten genannten Servicetyp hochgestuft. Der Service ist nur dann für Lenovo Geräte verfügbar, wenn die Garantieerweiterung innerhalb des ursprünglichen Basis- Garantiezeitraums des Xxxxxx erworben und registriert wurde, bzw. für Nachgarantie, wenn das Gerät nach Ermessen von Lenovo in funktionsfähigem Zustand ist. Wir behalten uns das Recht vor, das Gerät innerhalb eines Monats ab dem Erwerbsdatum des Service zu überprüfen. Wenn sich das Gerät nach Ermessen von Lenovo nicht in einem zur Erbringung der Services annehmbaren Zustand befindet, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen, Sie hinsichtlich der Kosten für eine Instandsetzung des Xxxxxx beraten oder die Nachgarantieleistung beenden. Im Fall einer Xxxxx zwischen dem Ende des Garantiezeitraum für Geräte und dem Erwerb eines und dem Abschluss der Registrierung für einen Wartungsvertrag nach Ablauf der Garantie behält sich Lenovo das Recht vor, den Service in den ersten 30 Tagen der Abdeckung nach Ablauf der Garantie abzulehnen. Diese Bestimmung gilt neben der Forderung, dass das Gerät zu Beginn des Abdeckungszeitraums in einwandfreiem Zustand sein muss und Lenovo zwecks Überprüfung des Zustands zur Verfügung gestellt werden muss.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.