Common use of Geschäfte an ausländischen Terminbörsen Clause in Contracts

Geschäfte an ausländischen Terminbörsen. Aufträge zum Abschluss von Geschäften an ausländischen Terminbörsen führt die Sparkasse als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden aus. Die Sparkasse kann auch einen Zwischenkommissionär beauftragen, das Ausführungsgeschäft abzuschließen. Sie haftet nur für die sorgfältige Auswahl der im Ausland in die Ausführung des Kundenauftrages eingeschalteten Stellen; sie wird dem Kunden bei Leistungsstörungen ihre Ansprüche gegen die eingeschalteten Stellen abtreten. Die Ausführungsgeschäfte in Kontrakten, die an ausländischen Terminbörsen gehandelt werden, unterliegen den dort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Sparkasse. Dies gilt auch für den Inhalt und die Abwicklung der Ausführungsgeschäfte, z. B. hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes, der Laufzeit oder der Anforderung von Sicherheiten, aber auch der Aussetzung oder Einstellung der Geschäftsabwicklung durch die an der Börse bestehenden Clearingstellen und durch die sonstigen von der Sparkasse in die Durchführung des Kundenauftrages eingeschalteten Stellen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Termingeschäfte, Sonderbedingungen Für Termingeschäfte, Sonderbedingungen Für Termingeschäfte

Geschäfte an ausländischen Terminbörsen. Aufträge zum Abschluss von Geschäften an ausländischen Terminbörsen Termin- börsen führt die Sparkasse Bank als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden aus. Die Sparkasse Bank kann auch einen Zwischenkommissionär Zwischen- kommissionär beauftragen, das Ausführungsgeschäft abzuschließenabzuschlie- ßen. Sie haftet nur für die sorgfältige Auswahl der im Ausland in an die Ausführung des Kundenauftrages eingeschalteten Stellen; sie wird dem Kunden bei Leistungsstörungen ihre Ansprüche gegen die eingeschalteten ein- geschalteten Stellen abtreten. Die Ausführungsgeschäfte in Kontrakten, die an ausländischen Terminbörsen Ter- minbörsen gehandelt werden, unterliegen den dort geltenden Rechtsvorschriften Rechts- vorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der SparkasseBank. Dies gilt auch für den Inhalt und die Abwicklung der AusführungsgeschäfteAusfüh- rungsgeschäfte, z. B. hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes, der Laufzeit oder der Anforderung von Sicherheiten, aber auch der Aussetzung Aus- setzung oder Einstellung der Geschäftsabwicklung durch die an der Börse bestehenden Clearingstellen und durch die sonstigen von der Sparkasse Bank in die Durchführung des Kundenauftrages eingeschalteten StellenStel- len.

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Samples: Sonderbedingungen Für Termingeschäfte

Geschäfte an ausländischen Terminbörsen. Aufträge zum Abschluss von Geschäften an ausländischen Terminbörsen führt die Sparkasse Bank als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden aus. Die Sparkasse Bank kann auch einen Zwischenkommissionär beauftragenbeauftra- gen, das Ausführungsgeschäft abzuschließen. Sie haftet nur für die sorgfältige sorgfäl- tige Auswahl der im Ausland in die Ausführung des Kundenauftrages eingeschalteten Kunden auftrages ein- geschalteten Stellen; sie wird dem Kunden bei Leistungsstörungen ihre Ansprüche An- sprüche gegen die eingeschalteten Stellen abtreten. Die Ausführungsgeschäfte in Kontrakten, die an ausländischen Terminbörsen Terminbör- sen gehandelt werden, unterliegen den dort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der SparkasseBank. Dies gilt auch für den Inhalt und die Abwicklung der Ausführungsgeschäfte, z. z.B. hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes, der Laufzeit oder der Anforderung von SicherheitenSicher- heiten, aber auch der Aussetzung oder Einstellung der Geschäftsabwicklung Geschäftsabwick- lung durch die an der Börse bestehenden Clearingstellen Clearing-Stellen und durch die sonstigen von der Sparkasse Bank in die Durchführung des Kundenauftrages eingeschalteten einge- schalteten Stellen.

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