Ausführung der Geschäfte Musterklauseln

Ausführung der Geschäfte. Bei außerbörslichen Geschäften in Devisen und Edelmetallen schließt die Sparkasse das Geschäft mit dem Kunden als Eigenhändlerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.
Ausführung der Geschäfte. (1) Ausdrückliche Zustimmung zum außerbörslichen Handel Gemäß § 33a WpHG bedarf es ab dem 01.11.2007 der aus- drücklichen Zustimmung des Kunden, wenn die Ausführungs- grundsätze der Bank auch eine Ausführung außerhalb einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems, d.h. außer- börslich, direkt mit einem Emittenten oder Market Maker, vor- sehen. Liegt der Bank eine solche ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht vor, so ist eine Weiterleitung von Aufträgen an einen außerbörslichen Handelsplatz im Rahmen der Aus- führungsgrundsätze nicht zulässig und der Kundenauftrag wird automatisch an den jeweils nächstplatzierten börslichen oder multilateralen Handelsplatz weitergeleitet. Unabhängig davon kann ein Kunde eine Einzelweisung dahingehend erteilen, dass dennoch einzelne Aufträge im außerbörslichen Handel ausge- führt werden.
Ausführung der Geschäfte. (1) Geschäfte in Kontrakten der Eurex Deutschland Die Bank wird alle Aufträge, die sich auf die zum Handel an der Eurex Deutschland zugelassenen Options- und Futureskontrakte beziehen, als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden an der Eurex Deutschland ausführen. Die Bank kann auch einen anderen Kom- missionär (Zwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrages beauftragen. Mit dem Zustandekommen des Geschäfts an der Eurex Deutschland (Ausführungsgeschäft) kommt gleichzeitig ein entsprechendes Geschäft zwischen dem Kunden und der Bank zustande. Für sämtliche Geschäfte mit dem Kunden in Kontrakten, die zum Handel an der Eurex Deutschland zugelassen sind, gelten die Handels- und Clearingbedingungen sowie die Börsenordnung der Eurex Deutschland.
Ausführung der Geschäfte. (1) Die Sparkasse und Kunde schließen die Ge- schäfte in Form eines Festpreisgeschäftes ab. Vereinbaren Sparkasse und Kunde mitei- nander für einzelne Geschäfte einen festen oder bestimmten Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dem- entsprechend übernimmt die Sparkasse vom Kunden die Edelmetalle als Käuferin, oder sie liefert die Edelmetalle an ihn als Verkäu- ferin. In dem Festpreis sind alle Gebühren der Sparkasse (Entgelt, Materialwert, Auslagen fremder Kosten und Steuern) enthalten. Für den Fall, dass die Sparkasse zur Abführung von Abgaben oder Steuern des Kunden ver- pflichtet ist oder für deren Abführung mit- haftet, steht der Sparkasse das Recht zu, die hierzu notwendigen Beträge einzubehalten und abzuführen. Kreissparkasse Göppingen Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx
Ausführung der Geschäfte. Auf Grundlage der Sonderbedingungen für ausserbörsliche Differenzgeschäfte kann der Kunde Handel auf die Kursdifferenzen von Währungspaaren oder anderen Basiswerten in Form von finanziellen Differenzgeschäften („Contracts for Difference“, „CFD“) betreiben. CFD sind offene, ausserbörslich abgewickelte Differenzgeschäfte auf die Entwicklung des Kurses der zugrundeliegenden Währungspaare oder der Basiswerte am zugehörigen Referenzmarkt. Sie sind ausschließlich auf den Ausgleich der Differenz zwischen den Preisen zum Zeitpunkt der Eröffnung und im Zeitpunkt der Glattstellung der Position in Geld gerichtet. Positionen können sowohl mit einer Kauforder eröffnet werden (Long-Position), als auch mit einer Verkaufsorder (Short-Position). Bank und Kunde schließen die Geschäfte in Form von Kommissionsgeschäften oder Festpreisgeschäften ab. Aufträge zur Ausführung von CFD-Geschäften führt die Bank in der Regel als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden aus. Die Bank kann auch einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrags beauftragen. Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande. Die Bank ist dabei von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und berechtigt, die einzelnen Geschäfte zu den laufenden Marktbedingungen mit sich selbst abzuschließen. Handelspartner und Market Maker der Bank ist dabei die FinecoBank S.p.A.; 20131 Milano – Xxxxxx Xxxxxxx, 00, Xxxxxxx.
Ausführung der Geschäfte. (1) Ausdrückliche Zustimmung zum außerbörslichen Handel Gemäß § 33a WpHG bedarf es ab dem 01.11.2007 der aus- drücklichen Zustimmung des Kunden, wenn die Ausführungs- grundsätze der Bank auch eine Ausführung außerhalb einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems, d.h. außer- börslich, direkt mit einem Emittenten oder Market Maker, vor- sehen. Liegt der Bank eine solche ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht vor, so ist eine Weiterleitung von Aufträgen an einen außerbörslichen Handelsplatz im Rahmen der Aus- führungsgrundsätze nicht zulässig und der Kundenauftrag wird
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.