Gesundheit und Sucht Musterklauseln

Gesundheit und Sucht. Bezüglich des Gesundheitszustands der Mieterinnen und Mieter unterscheiden sich in einigen Fäl- len die Einschätzungen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und die Selbsteinschätzungen der Mieterinnen und Mieter. Auch bei der Einschätzung des Alkoholkonsums gibt es teilweise recht deutliche Unterschiede in den Darstellungen. Wie bereits in Kapitel 4.1.1 kurz erwähnt wurde, kamen einige Bewohnerinnen und Bewohner be- reits mit mittleren bis erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen ins Haus, von denen die ei- ne oder andere körperliche Erscheinung sicherlich (auch) auf die teilweise sehr prekären Wohn- und Lebensbiografien zurückzuführen ist.16 Unter allen Bewohnerinnen und Bewohnern stellte ei- ne Mieterin sicherlich den Extremfall dar, die bereits im fortgeschrittenen Rentenalter und mit erheblichen gesundheitlichen Problemen das Mietverhältnis angetreten war und trotz einiger Aufenthalte im öffentlichen Gesundheitssystem schließlich im Verlauf des zweiten Erhebungsjah- res verstarb. Nur in zwei Fällen ließen sich im gesamten Evaluationszeitraum keine gesundheitlichen Beschwer- den erkennen. Neben der bereits erwähnten, mittlerweile verstorbenen Xxxxxxxx gibt es mindes- tens zwei weitere Fälle, in denen sich im Laufe des Mietverhältnisses die gesundheitlichen Be- schwerden noch (deutlich) verschlimmerten. Auch wenn sich eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustands für keinen der Haushalte eindeutig belegen lässt, so ist doch angesichts des relativ hohen Durchschnittalters der Mieter- gemeinschaft zum Zeitpunkt der Wohnungsbezüge (52,4 Jahre) und der beim Einzug bereits vor- handenen Beschwerden eine Stabilisierung des Gesundheitszustands bzw. die Vorbeugung weite- rer gesundheitlicher Verschlechterungen als Erfolg zu bewerten. Zumal auch unabhängig von ein- deutigen (physischen) Befunden deutlich wird, wie sich der Bezug der Wohnung positiv auf den

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.