Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Musterklauseln

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). der Versicherungsnehmer für Rechtsangelegenheiten des versicherten Betriebes.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben die versicherte Person und die Familienangehörigen gemäß Arti- kel 5 Pkt.1 ARB für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder eingetragener Partner oder Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemein- schaft mit dem Versicherungsnehmer leben) für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebs- bereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen. Nach Erreichen der Volljährigkeit bleiben die Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert, wenn sie mit dem Versicherungs- nehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres bleiben die Kinder versichert, wenn sie mit dem Versi- cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und der Versicherungsnehmer bzw. der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder eingetragene Partner oder Lebensgefährte für sie nachweislich Familienbeihilfe bezieht. Der Versicherungsschutz für den Ehegatten/eingetragenen Partner/Lebensgefährten und die Kinder endet mit dem Wegfall der Voraus- setzungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsneh- mer
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben - für privat genutzte Objekte der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Art. 5.1. ARB) - für betrieblich genutzte Objekte ausschließlich der Versicherungsnehmer
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten Le- bensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb.