Gliedertaxen Musterklauseln
Gliedertaxen. 2.1.2.2.1.1 Standard-Gliedertaxe Premium-Schutz Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesor- gane gelten ausschließlich die hier genannten Invali- ditätsgrade: Arm 80 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 75 % Hand 70 % Daumen 30 % Zeigefinger 20 % Mittelfinger 13 % Ringfinger 13 % kleiner Finger 13 % sämtliche Finger einer Hand, jedoch maximal 70 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 75 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 65 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 60 % Fuß 55 % große Zehe 15 % andere Zehe 5 % Auge 80 % Gehör auf einem Ohr 50 % Gehör auf beiden Ohren 80 % Geruchssinn 20 % Geschmackssinn 20 % Sprachvermögen 100 % Beide Nieren 100 % Niere, falls die andere Niere bereits verlo- ren/vollständig funktionsunfähig war 100 % Milz 10 % Milz bei Kindern bis 13 Jahre 20 % Gallenblase 10 % Magen 20 % Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm – je 25 % ein Lungenflügel 50 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchti- gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Pro- zentsatzes. Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 80 %. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 8 % (= ein Zehntel von 80 %). Bei allen Berechnungs-Beispielen wird mit der Stan- dard-Gliedertaxe Premium-Schutz gerechnet.
Gliedertaxen. Es gilt die jeweils mit uns vereinbarte und im Versiche- rungsschein genannte Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten aus- schließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. ⚫ Gliedertaxe L ⚫ Arm 70 % ⚫ Arm bis oberhalb des Ellenbogen- gelenks 65 % ⚫ Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % ⚫ Hand 55 % ⚫ Daumen 20 % ⚫ Zeigefinger 10 % ⚫ anderer Finger 5 % ⚫ Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % ⚫ Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % ⚫ Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % ⚫ Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % ⚫ Fuß 40 % ⚫ große Zehe 5 % ⚫ andere Zehe 2 % ⚫ Auge 50 % ⚫ Gehör auf einem Ohr 30 % ⚫ Geruchssinn 10 % ⚫ Geschmackssinn 5 % ⚫ Niere 20 % ⚫ Milz 10 % ⚫ Gliedertaxe XL ⚫ Arm 80 % ⚫ Arm bis oberhalb des Ellenbogen- gelenks 75 % ⚫ Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 70 % ⚫ Hand 70 % 10/28 ⚫ Daumen 25 % ⚫ Zeigefinger 15 % ⚫ anderer Finger 10 % U-240-2020-04 ⚫ Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % ⚫ Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 65 % ⚫ Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 60 % ⚫ Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 55 % ⚫ Fuß 50 % ⚫ große Zehe 10 % ⚫ andere Zehe 5 % ⚫ Auge 50 % ⚫ Auge, sofern die Sehkraft des anderen Auges bei Eintritt des Unfalls bereits ⚫ Gehör auf einem Ohr, sofern das Gehör des anderen Ohrs bei Eintritt des Unfalls bereits verloren war 50 % ⚫ Geruchssinn 10 % ⚫ Geschmackssinn 5 % ⚫ Stimme 60 % ⚫ Niere 20 % ⚫ Beider Nieren oder wenn bereits eine Niere verloren war 100 % ⚫ Milz 10 % ⚫ Milz bei versicherten Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 20 % ⚫ Galle 10 % ⚫ Magen 20 % ⚫ Darm 25 % ⚫ Lungenflügel 50 % ⚫ Gliedertaxe XXL ⚫ Arm 80 % ⚫ Arm bis oberhalb des Ellenbogen- gelenks 80 % ⚫ Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 75 % ⚫ Hand 75 % ⚫ Daumen 30 % ⚫ Zeigefinger 20 % ⚫ anderer Finger 15 % ⚫ Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % ⚫ Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 75 % ⚫ Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 65 % ⚫ Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 60 % ⚫ Fuß 60 % ⚫ große Zehe 15 % ⚫ andere Zehe 5 % ⚫ Auge 60 % ⚫ Auge, sofern die Sehkraft des anderen Auges bei Eintritt des Unfalls bereits ⚫ Gehör auf einem Ohr, sofern das Gehör des anderen Ohrs bei Eintritt des Unfalls bereits verloren war 70 % ⚫ Geruchssinn 20 % ⚫ Geschmackssinn 20 % ⚫ Stimme 100 % ⚫ Niere 25 % ⚫ Beider Nieren oder wenn bereits eine Niere verloren war 100 % ⚫ Milz 10 % ⚫ Milz bei versicherten Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht voll- endet haben 2...
