Grundlagen der Eingruppierung. 2.1 Jeder Arbeitnehmer ist unter Beachtung des § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes nach den folgenden Grundlagen in eine der Lohngruppen 1 bis 6 einzugruppieren.
Appears in 4 contracts
Samples: www.zoll.de, www.soka-bau.de, www.sozialkasse-berlin.de
Grundlagen der Eingruppierung. 2.1 Jeder Arbeitnehmer ist unter Beachtung des § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes nach den folgenden Grundlagen Grund- lagen in eine der Lohngruppen 1 bis 6 einzugruppieren.
Appears in 3 contracts
Samples: www.bundesanzeiger.de, www.bundesanzeiger.de, Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)
Grundlagen der Eingruppierung. 2.1 1.1 Jeder Arbeitnehmer Angestellte ist unter Beachtung des § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes nach den folgenden Grundlagen in eine der Lohngruppen 1 Gehaltsgruppen A I bis 6 A X einzugruppieren.
Appears in 1 contract
Samples: www.boeckler.de