Grundlagen Musterklauseln
Grundlagen. 1. Das Sondervermögen (der Fonds)
Grundlagen. §1. Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung, Depotbank und Vermögensverwalter 26
Grundlagen. 1 Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung, Depotbank
1. Unter der Bezeichnung "PATRIMONIUM SWISS REAL ESTATE FUND" besteht ein vertragli- cher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Immobilienfonds" (der „Immobilienfonds") im Sinne von Art. 25ff. i.V.m. Art. 58ff. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 ("KAG").
2. Fondsleitung und Vermögensverwalter ist die PATRIMONIUM ASSET MANAGEMENT AG, Baar.
3. Depotbank ist die BANQUE CANTONALE VAUDOISE, Lausanne.
4. In Anwendung von Art. 78 Abs. 4 KAG hat die Aufsichtsbehörde auf Gesuch der Fondsleitung und mit Zustimmung der Depotbank akzeptiert, dass die folgenden Vorschriften nicht auf den Immobilienfonds anwendbar sind: - die Pflicht zur Ausgabe von Anteilen gegen Barzahlung; - die Pflicht, Anteile in Tranchen auszugeben und die neuen Anteile vorrangig den Anlegern im Rahmen von Sacheinlagen anzubieten.
Grundlagen. 1. Die Beförderungsbedingungen des Baden-Württemberg-Tarifs (BW-Tarif) regeln das Rechtsver- hältnis zwischen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV, s. Anlage 1) bzw. Verkehrsunternehmen des straßengebundenen öffentlichen Personenverkehrs (ÖSPV), die ihre Leistungen über die in Baden-Württemberg eingerichteten Verkehrsverbünde (s. An- lage 2) anbieten, und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten im verbundüberschrei- tenden Verkehr innerhalb des Geltungsbereichs des BW-Tarifs mit ausschließlicher Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
2. Der bwtarif gilt auf Relationen im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr im SPNV, auf Re- giobuslinien und ggf. Linien des straßengebunden öffentlichen Personenverkehrs gemäß An- lage 1.
3. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Fahrzeug der Fahrgast betritt. Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung des befördernden Verkehrsunternehmens verkauft. Die Fahrgäste schließen mit Antritt der Fahrt auch dann aus- schließlich einen Beförderungsvertrag mit dem oder den Beförderern, wenn sie ihre Fahraus- weise bei einem anderen Unternehmen bezogen haben.
4. Die Beförderungsbedingungen gelten für Beförderungsverträge von Personen, Sachen (inkl. Fahrräder) und Tieren im Geltungsbereich des BW-Tarifs nach Ziffer 5 in den im veröffentlich- ten Fahrplan verkehrenden Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie in Ver- kehrsmitteln des ÖSPV. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen der Verordnung (EG) 1371/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L315 S.14), die Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der je- weils gültigen Fassung sowie des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
5. Soweit die Beförderungsbedingungen und die Tarifbestimmungen des BW-Tarifs keine Rege- lung enthalten, gelten für den Schienenverkehr die Bestimmungen der EVO, für den Straßen- verkehr die Bestimmungen der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Bef- BedV). Sind auch darin keine Regelungen enthalten oder verweisen die Beförderungsbedingun- gen oder Tarifbestimmungen des BW-Tarifs ausdrücklich auf deren Geltung, gelten die Beför- derungsbedingungen des Verkehrsunternehmens oder des örtlichen Verkehrsverbundes. Ver- weis...
Grundlagen. Bereinigungen nach dieser Vereinbarung erfolgen auf der Grundlage des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 400. Sitzung am 31.08.2017 - Bereinigungsbeschluss ab 2018 - (im Folgenden 400. BA) mit Wirkung ab dem I. Quartal 2018. Dies umfasst auch Beschlüsse, auf die im vorgenannten Beschluss konkret Bezug genommen wird.
Grundlagen. Der Vereinbarung liegen nachfolgend genannte Unterlagen zugrunde, die zugleich Bestanteil die- ser Vereinbarung sind: - Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch (Anlage), - Unbeglaubigter Auszug aus der Flurkarte des Liegenschaftskatasters (Anlage), - Maßnahmenbeschreibung (Anlage) - Ggf. Bauentwurf Maßstab 1:100 mit Leistungsverzeichnis (Anlage), - Kostenschätzung entsprechend Kostengliederung der berücksichtigungsfähigen Kosten (An- lage), - Stellungnahme des Sanierungsträgers/Beraters/Sanierungsstelle o.ä. (Anlage),
Grundlagen. Die State Street Bank International GmbH, mit Sitz in 80333 Xxx- xxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, hat die Funktion der Verwahrstelle für die Investmentgesellschaft übernommen (vorstehend und im Folgenden auch „Verwahrstelle“ genannt). Die State Street Bank International GmbH ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagen- und Depotgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft.
Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote / Angebotsanfragen und Verträge bezüglich der Verrichtung von Dienstleistungen durch die IAM Global GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund der Bestätigung – die am Ende des Dokumentes mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbar.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten...
Grundlagen. 1.1 Betreiber der Plattform und Ihr Vertragspartner beim Abschluss von Mietverträ- gen, Ratenkaufverträgen (Teilzahlungsgeschäften) und bei der Inzahlungnahme sind wir, die C2 Circle GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 255077, Ge- schäftsführer: Xxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, E-Mail: xxxxxx@x0-xxxxxx.xxx, Telefon: +000000000000. Beim Abschluss von Versiche- rungsverträgen (siehe Teil D – Vermittlung von Versicherungsverträgen) ist Ihr Vertragspartner die Versicherung, wir treten insoweit lediglich als Vermittler auf.
1.2 Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht in der Entwicklung und Einführung von Geschäftsmodellen für den Vertrieb, die Vermietung und die Finanzierung von Verbrauchsgütern und von auf diese Produkte bezogenen Dienstleistungen für Endkunden.
1.3 Wir bieten Ihnen über unsere Plattform sowohl Apple Geräte (z. B. iPad oder iPhone) („Apple Geräte“), Zubehör zu diesen Apple Geräten (z. B. Apple Pencil) („Apple Zubehör“) und andere Elektronikgeräte (Apple Zubehör und andere Elekt- ronikgeräte zusammen „Kaufartikel“; Apple Geräte, Apple Zubehör und Kaufarti- kel zusammen „C2 Produkte“) als auch eine Versicherung für Apple Geräte („Ver- sicherung“) an.
1.4 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Wenn Sie einen Vertrag über unsere Plattform schließen, stimmen Sie zu, dass dieser Vertrag überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen berufli- chen Tätigkeit zugerechnet wird.
Grundlagen. 1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines Ver- bindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Annahme eines Kundenauftrags durch uns zustande. Die Annahme des Kundenauf- trags können wir durch auftragsgemäße Ausführung innerhalb von sie- ben Tagen oder - sofern im Auftrag vorgesehen - der im Kundenauftrag vorgesehenen Frist ersetzen. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die vereinbarte Leistung.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxx.
3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Verein- barung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf. Im Rahmen des Auftrags besteht für uns nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getrof- fen ist.
4. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges schulden wir - abgese- hen von einem vereinbarten konkreten Leistungsergebnis - nicht. Ins- besondere sichern wir bei Werbemaßnahmen jedweder Art zu keiner Zeit das Erreichen eines bestimmten werblichen Erfolges oder einer bestimmten Reichweite zu. Die Einbeziehung von fertigungstechni- schen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logisti- schen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
5. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leis- tung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Ände- rungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, so- weit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
6. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung schließen wir gerne auf be- sonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Rei- se bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billi- gung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsar- ten erforderlich war.
7. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet RAWA nicht. XXXX vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kun- den gegen Beschädigung, Verlust und Dieb...