Grundlagen Musterklauseln

Grundlagen. §1. Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung, Depotbank und Vermögensverwalter 26
Grundlagen. 1 Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung, Depotbank 1. Unter der Bezeichnung "PATRIMONIUM SWISS REAL ESTATE FUND" besteht ein vertragli- cher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Immobilienfonds" (der „Immobilienfonds") im Sinne von Art. 25ff. i.V.m. Art. 58ff. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 ("KAG"). 2. Fondsleitung und Vermögensverwalter ist die PATRIMONIUM ASSET MANAGEMENT AG, Baar. 3. Depotbank ist die BANQUE CANTONALE VAUDOISE, Lausanne. 4. In Anwendung von Art. 78 Abs. 4 KAG hat die Aufsichtsbehörde auf Gesuch der Fondsleitung und mit Zustimmung der Depotbank akzeptiert, dass die folgenden Vorschriften nicht auf den Immobilienfonds anwendbar sind: - die Pflicht zur Ausgabe von Anteilen gegen Barzahlung; - die Pflicht, Anteile in Tranchen auszugeben und die neuen Anteile vorrangig den Anlegern im Rahmen von Sacheinlagen anzubieten.
Grundlagen. Die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in München ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investment- gesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht und wurde am 17.06.2013 gegründet. Die Verwaltungsgesellschaft ist für eigene Rechnung mit einer Einlage i. H. v. 20.000 EUR an der Investmentgesellschaft beteiligt und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 200 EUR. Sie ist nur mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Verwaltungsgesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealth Management Capital Holding GmbH („Wealthcap“), die ihrerseits der Investmentgesellschaft ggf. Fremdkapital zur Verfügung stellt (vgl. Kapitel „Vertragsbeziehungen der Invest- mentgesellschaft“, Abschnitt „Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie“). Die Anteile an der Platzierungsgarantin Wealthcap Investment Services GmbH werden zu 90 % ebenfalls von Wealthcap gehalten. Wealthcap ist wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, die auch mit dem Ver- trieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden soll und bestimmte Teile der Verwaltungs- aufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernommen hat (vgl. das Kapitel „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/Interessenkonflikte“). Die UniCredit Bank AG hält zudem die übrigen 10 % der Anteile an der Platzierungsgarantin. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats sowie über das gezeich- nete und eingezahlte Kapital der Verwaltungsgesellschaft sind im Anhang des Verkaufsprospektes dargestellt.
Grundlagen. Bereinigungen nach dieser Vereinbarung erfolgen auf der Grundlage des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 400. Sitzung am 31.08.2017 - Bereinigungsbeschluss ab 2018 - (im Folgenden 400. BA) mit Wirkung ab dem I. Quartal 2018. Dies umfasst auch Beschlüsse, auf die im vorgenannten Beschluss konkret Bezug genommen wird.
Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Euro Dividenden STAUFER (nach- folgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der First Private Euro Dividenden STAUFER wurde am 23. November 1997 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
Grundlagen. Der Vereinbarung liegen nachfolgend genannte Unterlagen zugrunde, die zugleich Bestanteil die- ser Vereinbarung sind: - Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch (Anlage), - Unbeglaubigter Auszug aus der Flurkarte des Liegenschaftskatasters (Anlage), - Maßnahmenbeschreibung (Anlage) - Ggf. Bauentwurf Maßstab 1:100 mit Leistungsverzeichnis (Anlage), - Kostenschätzung entsprechend Kostengliederung der berücksichtigungsfähigen Kosten (An- lage), - Stellungnahme des Sanierungsträgers/Beraters/Sanierungsstelle o.ä. (Anlage),
Grundlagen. Die State Street Bank International GmbH, mit Sitz in 80333 Xxx- xxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, hat die Funktion der Verwahrstelle für die Investmentgesellschaft übernommen (vorstehend und im Folgenden auch „Verwahrstelle“ genannt). Die State Street Bank International GmbH ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagen- und Depotgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft.
Grundlagen. 2.1 Geltung‌ Die Deutsche Bundesbank nimmt im HBV-SEPA von Kassen i. S. d. Abschnitt IV Unterab- schnitt F Nummer 1 AGB/BBk Aufträge für den Einzug von SEPA-Lastschriften entgegen und liefert an sonstige Kontoinhaber i. S. d. Abschnitt IV Unterabschnitt A Nummer 1 AGB/BBk, die über keine Bankleitzahl verfügen, SEPA-Lastschriften aus. In Ergänzung zu Abschnitt IV Unterabschnitte E und F AGB/BBk gelten die nachfolgenden Verfahrensregeln für die Abwicklung von elektronisch ein- und ausgelieferten SEPA-Basis- lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften. Daneben finden das DFÜ-Abkommen, Anlagen 1 (für die Kommunikation über EBICS) und 3, bzw. die FinTS-Spezifikation Anwendung. 2.2 Leistungsumfang‌ (1) Das Angebot der Deutschen Bundesbank umfasst die beleglose Einlieferung von SEPA-Lastschriften gemäß Abschnitt IV Unterabschnitt F AGB/BBk über EBICS und als Ein- reichung im Online-Banking über FinTS sowie die Bereitstellung der Zahlungsverkehrsinfor- mationen eingehender SEPA-Lastschriften (Belastung) gemäß Abschnitt IV Unterabschnitt E AGB/BBk. (2) EBICS-Teilnehmer erhalten die Zahlungsverkehrsinformationen eingehender SEPA- Basislastschriften (Belastungen) im XML-Format (camt.054-Nachrichten) zur Abholung mit dem BTF-Parameter „STM/DE//camt.054/ZIP“ bereitgestellt. Auch die SEPA-Rücklast- schriften – R-Transaktionen: Reject des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, Refusal, Refund und Return sowie Reversal – können elektronisch zur Abholung bereitgestellt werden. SEPA-Firmenlastschriften werden immer beleghaft als Anlage zum Kontoauszug ausgelie- fert. Die SEPA-Rücklastschriften – R-Transaktionen: Reject des SCL und Request for Cancellation – werden beleghaft als Anlage zum Kontoauszug ausgeliefert. Zudem ist für EBICS-Teilnehmer eine beleglose Bereitstellung der Kontoinformationen in Form eines elektronischen Kontoauszuges wahlweise im XML-Format (camt.052-/camt.053- Nachrichten) oder im SWIFTNet FIN-Format (MT 940) über EBICS möglich. Am Online-Banking teilnehmende Kunden erhalten die Umsatzinformationen über die Um- satzanzeige. Darüber hinaus werden diese beleghaft als Anlage zum Kontoauszug bereitge- stellt. SEPA-Firmenlastschriften werden immer als Anlage zum Kontoauszug bereit- gestellt. 2.3 Geschäftstage‌ Nach Abschnitt IV Unterabschnitt A Nummer 3 Absatz 3 AGB/BBk ist Geschäftstag im Sinne dieser Verfahrensregeln der TARGET-Geschäftstag2. 2.4 Änderungen‌ Auf Änderungen dieser Verfahrensregeln wird die Deutsche Bundesbank spätestens einen Monat vor dem Ze...
Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote / Angebotsanfragen und Verträge bezüglich der Verrichtung von Dienstleistungen durch die IAM Global GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) aufgrund der Bestätigung – die am Ende des Dokumentes mit der Unterschrift unter diesem Dokument erfolgt – , insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) und ferner auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, auch unerlaubte Handlungen und Verstöße, anwendbar. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe zur Grundlage: • Kandidat: Die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. • Bruttojahresgehalt: Das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit- Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target-earnings / OTE), Mobilitätsbudget (Auto- /Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur privaten wie dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von neuntausend Euro gleichgesetzt. • Vorstellung: Die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. • Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. • Vertrag: Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. • Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – gelten...