Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Musterklauseln

Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes. Die kundeneigene Übergabestation ist grundsätzlich für eine Einschleifung in das Mittelspannungs- (MS-) Netz auszulegen. Der Standort der Übergabestation ist so zu wählen, dass die Einschleif- länge von 15 m im Regelfall nicht überschritten wird. Eigentumsgrenze sind grundsätzlich die Kabelendverschlüsse der in der kundeneigenen Übergabe- station ankommenden NB-eigenen MS-Kabel. Abweichend davon kann nach Vorgabe des NB die Eigentumsgrenze zwischen den Einschleiffeldern des NB und dem Übergabeschaltfeld des Kunden festgeschrieben werden. In diesem Fall sind anreihbare gas- oder luftisolierte MS-Schaltanlagen so zu gestalten, dass zwischen den Schaltfeldern des NB und denen des Kunden eine körperliche Trennung möglich ist. Eigentumsgrenzen für solche Anlagen sind die Sammelschienenverbindungen an dieser Stelle.
Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes. Jede Kundenanlage wird über eine Übergabestation an das Mittelspannungsnetz der MIT.N angeschlossen. Die MIT.N darf eine zum örtlichen Netz passende Anschlussart fordern. Kundenanlagen sind an dem Netzanschlusspunkt, welcher von der MIT.N vorgegeben wird, anzuschließen. Von dem Netzanschlusspunkt bis zur Kundenanlage erstellt die MIT.N ein Angebot für den Netzanschluss. Hier werden eventuelle Eigenleistungen des Anschlussnehmers mit berücksichtigt. Nach der Antragsstellung durch den Anschlussnehmer erfolgt die Netzanschlussprüfung durch die MIT.N. Die Versorgungszuverlässigkeit darf durch den Betrieb der Kundenanlage nicht eingeschränkt werden. Die Bezugsanlagen im Mittelspannungsnetz werden in der Regel (n-1)-sicher ausgebaut. Für Erzeugungsanlagen und Speicher gilt diese Anforderung nicht. Zur Versorgungssicherheit kann der Anschlussnehmer mit der MIT.N verschiedene Maßnahmen bzw. Anschlusskonzepte abstimmen. Die Eigentumsgrenze ist im Netzanschlussvertrag zwischen der MIT.N und dem Anschlussnehmer vereinbart.
Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes. Eine Übergabestation bildet die Eigentumsgrenze zwischen dem Netzbetreiber (N.MD) und dem Anschlußnehmer (Kunden). Diese Station muß folgende Mindestfunktionalitäten aufweisen: - Schaltfunktion (Übergabeschalter) - Schutzfunktion (Übergabeschutz) Der Netzanschluss von Kundenanlagen erfolgt im Netz der N.MD in der Regel redundant, also n-1- sicher über eine Einschleifung und nicht über einen Stich. Wünscht der Kunde, die Kabelstrecke ab dem Anschlußpunkt in einer Ringleitung oder einem Versorgungsstrang als Stich auszuführen, ist am Anschlußpunkt eine Übergabestation zu errichten.
Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes. Die Kosten des Netzanschlusses trägt i. d. X. xxx Xxxxx. Anschlussvarianten für den Netzanschluss von Kundenanlagen sowie für den Anschluss von Erzeugungsanlagen sind im Anhang D dargestellt.
Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes. Die Kundenanlage selbst wird üblicherweise über zwei Ringkabelfelder an das Netz der all- gemeinen Versorgung angeschlossen. Es gelten vorzugsweise folgende Anschlusskorridore für die erwartete höchste Bezugsleis- tung des Anschlussnehmers ohne Eigenerzeugung: Anschlussort Bezugsleistungskorridor NS-Netz < 140 kW NS - Station 141 kW bis 350 kW XX-Xxxx 000 kW bis 5.000 kW MS - UW > 5 000 kW Die STEW behält sich im Einzelfall vor, Anschlussnehmer in einem anderen, vorgelagerten Netz bzw. Umspannebene anzuschließen, wenn eine Anbindung an das bestehende Netz gemäß Tabelle nicht möglich ist und sich die Zuordnung zu der vorgelagerten Netz- bzw. Umspannebene gemäß den technischen und wirtschaftlichen Bedingungen unter Berücksich- tigung aller Interessen als sinnvoll erweist. Es werden folgende grundsätzliche Anschlussvarianten unterschieden: • Anschluss über ein STEW-eigenes MS-Leistungsschalterfeld an die Sammel- schiene des STEW-eigenen Teils eines Umspannwerkes (UW) • Anschluss im MS-Netz der STEW über eine kundeneigene Station Bei Stationen mit EEG-Erzeugungsanlagen und der Hauptenergierichtung Einspeisung (Er- zeugungsleistung Bezugsleistung) erfolgt der Anschluss an der technisch und wirtschaftlich günstigsten Stelle des Netzes der allgemeinen Versorgung, an der auch die Eigentums- grenze liegt.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.