Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunterlagen sofort zurück.
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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen ,, www.pk-ausbau-regionbasel.ch, www.pk-ausbau-regionbasel.ch
Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer geben die Arbeit- nehmenden dem Arbeitgeber die Arbeitsunterlagen sofort zurück.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunterlagen Arbeits- unterlagen sofort zurück.
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Samples: pk-ausbau-regionbasel.ch
Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer Arbeitnehmen- de dem Arbeitgeber Arbeitgebenden die Arbeitsunterlagen sofort zurück.
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Samples: nordwest.amsuisse.ch