Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunterlagen sofort zurück.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen , Schmiede Und Stahlbaugewerbe, Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer geben die Arbeit- nehmenden dem Arbeitgeber die Arbeitsunterlagen sofort zurück.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunterlagen Arbeits- unterlagen sofort zurück.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer Arbeitnehmende dem Arbeitgeber Arbeitgebenden die Arbeitsunterlagen sofort zurück.
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Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer Arbeitnehmen- de dem Arbeitgeber Arbeitgebenden die Arbeitsunterlagen sofort zurück.
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