Sachmängelhaftung Musterklauseln

Sachmängelhaftung. 9.1. Der Lieferant gewährleistet, dass seine Leistungen (i) den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen; (ii) frei von Konstruktions-, Fertigungs- und Materialfehlern sind; (iii) dem zum Lieferzeitpunkt aktuellen Stand der Technik entspre- chen; (iv) den zum Lieferzeitpunkt auf sie anwendbaren rechtlichen Best- immungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufs- genossenschaften und Fachverbänden sowie den qualitätssichern- den Vorgaben von WAY und des Endkunden entsprechen; und (v) geeignet sind für den vertraglich vereinbarten oder für den dem Lieferanten erkennbaren Verwendungszweck. 9.2. Sofern Leistungen den vorgenannten Anforderungen nicht entspre- chen, ist WAY berechtigt nach ihrer Xxxx vom Lieferanten zu verlan- gen, auf sein Risiko und seine Kosten den aufgetretenen Mangel zu beseitigen oder durch mangelfreie Leistungen zu ersetzen. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung nicht unverzüglich nach, schlägt diese fehl oder liegen besondere Umstände vor, die ein sofortiges Tä- tigwerden erfordern, kann WAY den Mangel auf Kosten des Lieferan- ten auch mittels einer Selbst- oder Drittvornahme beseitigen oder den Leistungsgegenstand neu herstellen lassen. Mängelbeseitigung sowie Neulieferung bewirken einen Neubeginn der Verjährung, bei einer Nachbesserung gilt dies jedoch nur, sofern der Umfang der Nachbesserung nicht nur vollkommen unerheblich war. 9.3. Darüber hinaus hat der Lieferant WAY alle ihr im Zusammenhang mit der Gewährleistung entstandenen Kosten zu ersetzen. 9.4. Die Verjährungsfrist für Sachmängelhaftungsansprüche beträgt 36 Monate ab Lieferung (Kauf- und Dienstverträge) bzw. Abnahme (Werkverträge) durch WAY. Sofern die Lieferleistung Teil einer von WAY an ihren Endkunden zu liefernden Gesamtleistung ist, beträgt die Verjährungsfrist 36 Monate ab Abnahme der Gesamtleistung durch den Endkunden von WAY, längstens jedoch 48 Monate ab Lie- ferung an bzw. Abnahme durch WAY. 9.5. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monaten nach Beginn des Laufs der Verjährungsfrist auf, so wird vermutet, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. Abnahme vorgelegen hat, es sei denn der Lieferant weist nach, dass der aufgetretene Mangel durch WAY schuldhaft verursacht worden ist. 9.6. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben un- berührt.
Sachmängelhaftung. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ver- jähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufge- genstandes, mit Ausnahme der Ansprüche des Käu- fers für Schäden, a) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen; b) die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers be- ruhen. Der Käufer kann als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung verlangen, wobei der Verkäufer die gewählte Nacherfüllungsart ver- weigern kann, wenn sie den Geboten von Trau und Glauben widerspricht oder nur mit unverhältnismä- ßigen Kosten möglich ist. Zu berücksichtigen sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage, ob die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebli- che Nachteile für den Käufer ist. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen. Wird der Kaufge- genstand wegen eines Sachmangels betriebsunfä- hig, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten, damit über den Ort der Reparatur ent- schieden werden kann. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für eingebaute Teile kann der Käufer bis zum Ab- lauf der für den Kaufgegenstand geltenden Verjäh- rungsfrist Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Eine Sachmängelhaftung des Verkäufers besteht nicht, wenn der Sachmangel dadurch entstanden ist, dass a) der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat o- der hat aufnehmen lassen oder b) der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüg- lich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder c) der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt o- der überbeansprucht worden ist, z. B. bei mo- torsportlichen Wettbewerben oder d) der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Herstel- ler/Importeur für die Betreuung nicht aner- kannt war, unsachgemäß in Stand gesetzt, ge- wartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder e) in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller/Impor- teur nicht genehmigt hat oder der Kaufgegen- stand in einer vom Hersteller/Importeur nicht g...
Sachmängelhaftung a) Die von der ISW GmbH zu liefernden Tiere besitzen eine handelsübliche Beschaffenheit durchschnittlicher Qualität. Darüber hinausgehende Garantien oder Zusicherungen übernimmt die ISW GmbH nicht, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich von ihr gegenüber dem Käufer anerkannt. Die Beschaffenheit der Tiere ergibt sich ansonsten nur aus etwaigen schriftlichen Produktbeschreibungen der ISW GmbH. Mündliche Äußerungen und Anpreisungen, auch wenn sie öffentlich geschehen, oder sonstige mündliche Werbung stellen demgegenüber keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Tiere dar. b) Die Haftung aus einer Zusage für den Gesundheitszustand gelieferter Tiere setzt voraus, dass der Kunde eine Quarantäne (30 Tage) einhält. Die Zusage erstreckt sich nur auf den Bestand der ordnungsgemäß quarantänisierten Tiere und nicht auf den sonstigen Bestand des Kunden oder bei Dritten. Soweit durch schuldhafte Verletzung der Quarantäne Schäden bei Dritten entstehen, hat der Kunde uns auf erstes Anfordern von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. c) Erkennbare Mängel können nur mit einer Frist von 3 Tagen nach Empfang der Tiere schriftlich oder per Telefax gerügt werden. Werden Mängel erst später erkennbar, sind die Mängelrügen gleichfalls binnen 3 Tagen nach Erkennbarkeit in gleicher Form geltend zu machen. d) Ist eine Mängelrüge fristgemäß erfolgt, so leistete die ISW GmbH zunächst nach ihrer Xxxx Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung (z.B.Tierarztkosten). Erfolg trotz zweimaliger Aufforderung unter Fristsetzung seitens des Käufers keine erfolgreiche Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die ISW GmbH, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht ist jedoch bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, ausgeschlossen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Käufer daneben keinen Schadensersatz wegen des Mangels geltend machen. e) Macht der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz geltend, verbleiben die Tiere bei ihm, wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Tiere, es sei denn, der ISW GmbH kann eine arglistige Verursachung der Vertragsverletzung nachgewiesen werden. f) Fehlerhafte Ware darf nicht weiterveräußert werden. Geschieht dieses trotz der Erkennbarkeit eines Fehlers, so ist die ISW GmbH für den daraus resultierenden Schaden n...
Sachmängelhaftung. 14.1 Der Lieferant gewährleistet, dass alle Lieferungen dem Vertrag und sämtlichen anderen von der EU oder vom Gesetzgeber z. B. hinsichtlich Ausführung, Qualität, Farbgebung, Unfallver- hütung und Umweltschutz erlassenen Vorschriften und Richtlinien in der zum Lieferzeitpunkt gelten- den Form und dem Stand der Technik entsprechen. 14.2 Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit der Inbetriebnahme 14.3 Bei Lieferungen, die von dem Auftraggeber zur Weiterveräußerung angeschafft werden, beginnt die Sachmängelhaftungszeit mit der Inbetriebnahme oder technischen Endabnahme durch den Endkunden. 14.4 Bei mangelhafter Lieferung ist der Auftrag- geber berechtigt, innerhalb der Sachmängel- haftungszeit die ihm gesetzlich zustehenden Ansprüche wahlweise geltend zu machen. 14.5 Kosten infolge mangelhafter Lieferung des Vertragsgegenstandes, insbesondere im Bereich von Transport-, Wege-, Arbeitskosten, hat der Lieferant zu tragen. 14.6 Dem Auftraggeber stehen bei Nachbesse- rungen in unzumutbarem Umfang wahlweise die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche oder ein Anspruch auf unentgeltliche Ersatzlieferung zu. 14.7 Kommt der Lieferant der Aufforderung zur Beseitigung eines Mangels innerhalb einer ange- messenen Frist nicht nach, so steht dem Auftrag- geber das Wahlrecht zu, die erforderlichen Maß- nahmen selbst vorzunehmen oder von Dritten vornehmen zu lassen. Die Kosten hierfür hat der Lieferant zu übernehmen. Ohne vorherige Ab- stimmung können Maßnahmen zur Abwehr unver- hältnismäßig großer Schäden oder zur Vermeidung von Gefährdungen der Betriebssicherheit bei dem Auftraggeber oder dessen Kunden auf Kosten des 14.8 Die Sachmängelhaftungszeit ist zwischen der Anzeige des Mangels und dessen Beseitigung oder bis zu einer eventuellen Verweigerung der Erfüllung der Sachmängelhaftungsansprüche durch den Lieferanten gehemmt. Für zu ersetzende oder nachzubessernde Teile beginnt sie erneut mit Wiederherstellung der vertragsgemäßen, mängel- freien Verwendungsfähigkeit der Leistung. Die Regelung des vorstehenden Satzes gilt dann nicht, wenn der Lieferant rechtlich nicht zum Ersatz oder zur Nachbesserung verpflichtet war. 14.9 Durch Annahme und Verwendung der Leistung oder durch die Billigung z. B. von Unter- lagen und Zeichnungen verzichtet der Auftraggeber nicht auf die im Vorfeld bezeichneten Ansprüche. 14.10 Bei Fehlen einer abweichenden Vereinba- rung ist die Lieferung unverzüglich untersucht, wenn die Untersuchung innerhalb von 5 Werktagen nach Anlie...
Sachmängelhaftung. 2.1. Die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen von Zusagen der KWC Group AG erfolgen, belasten wir dem Herstellerwerk. Maßgeblich gelten hierfür die Vertragsbedingungen zwischen Käufer und KWC Aquarotter GmbH, in denen auch Fristen und Bedingungen geregelt sind. Die ursprünglich vereinbarten Fristen werden durch die Ersatzteillieferung oder Instandsetzung innerhalb der Sachmängelhaftung weder erneuert noch verlängert. 2.2. Sachmängel und Sachmängelschäden können bei Auftragsvergabe angemeldet werden. Verbindlich für die tatsächliche kaufmännische Abwicklung der Reklamation sind vorgefundene und/oder nachgewiesene Rahmenbedingungen hinsichtlich der vertraglichen Haftungspflicht von KWC Aquarotter GmbH. 2.3. Der Kundendiensttechniker ist verpflichtet, den Fristennachweis zum Sachmangel zu prüfen. Das kann in Form eines Lieferscheines oder einer Rechnung für das bemängelte Produkt sein. Sofern zum Zeitpunkt der Mängelbeseitigung kein Nachweis erbracht werden kann, belasten wir dem Auftraggeber die entstandenen Kosten. Eine nachträgliche Anspruchstellung ist mit Belegvorlage möglich und führt zur Entlastung des Auftraggebers. 2.4. Eine Regulierungspflicht von weitergehenden Ansprüchen des Auftraggebers oder von Dritten besteht nicht, sofern nicht gegenteilig in den Vertragsvereinbarungen zwischen Käufer und KWC Aquarotter GmbH geregelt. 2.5. Ansprüche aus anderen Verträgen müssen zwischen den Vertragspartnern geregelt werden. 2.6. Nicht in Rechnung gestellte Teile gehen in unser Eigentum über.
Sachmängelhaftung. Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter A 6 gelten entsprechend. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Sachmängelhaftung. 11.1. Im Falle mangelhafter, den Gewährleistungen nicht entsprechender oder sonst nicht vertragsgemäßer Ware oder Leistung ist OLEDWorks unbeschadet sonstiger Rechte und Ansprüche nach dem Gesetz oder aus dem Vertrag (insbesondere sonstiger Schadensersatzansprüche) berechtigt: a) nach ihrer Xxxx die unverzügliche, kostenlose Nacherfüllung zu verlangen; und b) den Preis zu mindern, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn die Nacherfüllung nach Ablauf einer von OLEDWorks gesetzten angemessenen Frist erfolglos bleibt; das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen; oder c) in besonders dringenden Fällen, in denen der Lieferant nicht rechtzeitig informiert werden kann, um eine Nacherfüllung innerhalb einer Nachfrist vorzunehmen, die Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen. 11.2. Der Lieferant trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen der Mangelbeseitigung, der Ersatzlieferung und des Transports der mangelhaften Ware oder Leistung; er hat OLEDWorks alle dadurch entstehenden Kosten und Aufwendungen (insbesondere Prüfungs-, Einbau-, Ausbau-, Abwicklungs- und Lagerkosten) zu erstatten. OLEDWorks kann auch die Erstattung von Kosten verlangen, die im Zusammenhang mit Untersuchungen entstehen, wenn OLEDWorks durch das überdurchschnittliche Auftreten von Mängeln gezwungen ist, eine über die üblichen Stichproben hinausgehende Wareneingangskontrolle durchzuführen. Im Falle von Mängeln, die erst bei der Be- oder Verarbeitung der Waren durch OLEDWorks oder erst bei der Nutzung auffallen, ist OLEDWorks berechtigt, die Erstattung nutzlos aufgewendeter Kosten zu verlangen. 11.3. Weitergehende oder andere vertragliche oder gesetzliche Rechte oder Ansprüche (einschließlich Schadenersatzansprüche jeglicher Art) bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Sachmängelhaftung. Die Software von HQLabs wird sorgfältig entwickelt und überprüft. Nach dem Stand der Technik ist es anerkanntermaßen nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen möglichen Systemkonstellationen fehlerfrei läuft. Sollte die bestellte Software für den Lizenznehmer offensichtliche Mängel aufweisen (bspw., aber nicht ausschließlich, inhaltliche Fehler, grafische Fehler, Herstellungsfehler oder ein Nichterfüllen des vereinbarten Nutzungszweckes), so ist er verpflichtet, dies HQLabs unverzüglich (bin- nen 12 Werktagen) nach Erhalt der Software oder Erlangung des Zugangs zur Software schriftlich mitzuteilen. Liegt ein Mangel vor, wird HQLabs nach eigener Xxxx innerhalb ange- messener Frist die Software nachbessern oder eine fehlerfreie Software bereitstellen. Gelingt die Nachbesserung oder der Ersatz weder innerhalb dieser Frist noch einer angemessenen Nachfrist, ist der Lizenznehmer be- rechtigt, nach seiner Xxxx den Leistungspreis angemessen herabzuset- zen oder den Vertrag zu beenden. Er ist verpflichtet, HQLabs bei der Feh- lerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und Hilfsinformati- onen zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. HQLabs ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen oder nicht zu korrigieren, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich beeinträchtigt ist. HQLabs gewährleistet, dass die Software im Sinne der offiziellen und zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Produktbeschreibung sowie über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg zu dem vereinbarten oder zu erwar- tenden Nutzungszweck nutzbar ist, soweit dies für HQLabs möglich ist. Sollte die Verfügbarkeit oder sollten Eigenschaften der Software von an- deren Anbietern (bspw., aber nicht ausschließlich, Endgeräte-, Marktplatz- , Browser- oder Plug-In-Anbietern) abhängen und von diesen verhindert oder eingeschränkt werden, so wird sich HQLabs um die Wiederherstel- lung der Verfügbarkeit oder der Eigenschaften mit den üblicherweise dazu bewährten Maßnahmen bemühen, ist jedoch von jeder darüber hinausge- henden Gewährleistungspflicht befreit. Sollten im Rahmen der regelmäßigen Überarbeitung und Verbesserung der Software durch HQLabs Mängel oder Einschränkungen während des Nutzungszeitraumes auftreten, sind diese unverzüglich via Ticket-Formu- lar, Telefon oder E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxx.xx vom Lizenznehmer zu be- richten. Je nach Schwere der Nutzungsbeeinträchtigung steht HQLabs eine ...
Sachmängelhaftung. Unsere Produkte oder Leistungen werden nach unserer Xxxx unentgeltlich nachgebessert oder nachgeliefert, wenn innerhalb der Verjährungsfrist ein Sachmangel auftritt, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wofür der Besteller darlegungs- und beweis- pflichtig ist. Für diese Nacherfüllung ist uns zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Schlagen unsere Nacherfüllungsversuche mehr als dreimal fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Sachmängelhaftung. Die Dauer der Sachmängelhaftung beträgt 12 Monate ab Lieferdatum, ausgenommen sind Verschleißteile wie Akku und Anschlusskabel.