Sachmängelhaftung Musterklauseln

Sachmängelhaftung. Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel: - auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen) - auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen - auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware. Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Xxxx als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Xxxx des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Xxxx zwischen Gutschrift und ...
Sachmängelhaftung a) Die von der ISW GmbH zu liefernden Tiere besitzen eine handelsübliche Beschaffenheit durchschnittlicher Qualität. Darüber hinausgehende Garantien oder Zusicherungen übernimmt die ISW GmbH nicht, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich von ihr gegenüber dem Käufer anerkannt. Die Beschaffenheit der Tiere ergibt sich ansonsten nur aus etwaigen schriftlichen Produktbeschreibungen der ISW GmbH. Mündliche Äußerungen und Anpreisungen, auch wenn sie öffentlich geschehen, oder sonstige mündliche Werbung stellen demgegenüber keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Tiere dar.
Sachmängelhaftung. 9.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
Sachmängelhaftung. Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter A 6 gelten entsprechend. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Sachmängelhaftung. 9.1 Der Lieferant gewährleistet, dass seine Leistungen
Sachmängelhaftung. 1. Für unsere Rechte bei Sachmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Sachmängelhaftung. Der Lieferant übernimmt für die Verwendung von bestem zweckentsprechendem Material, für sachgemässe und gute Ausführung, für zweckmässige Konstruktion und für einwandfreie Montage eine Sachmängelhaftung von 24 Monaten ab endgültiger Inbetriebnahme des gelieferten Gegenstandes oder Abnahme der erbrachten Leistung. Im Falle einer mangelhaften Lieferung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dem Besteller stehen Mängelansprüche auch dann uneingeschränkt zu, wenn der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. In dringenden Fällen ist der Besteller berechtigt, auf Kosten des Lieferanten schadhafte Teile zu ersetzen, auszubessern und entstandene Schäden zu beseitigen oder dies auf Kosten des Lieferanten durch Dritte vornehmen zu lassen. Beruht der Mangel auf Verschulden des Lieferanten oder besteht der Mangel im Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, so hat der Lieferant auch für Folgeschäden einzustehen. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Untersuchungspflicht des Bestellers bei der Wareneingangskontrolle auf Mängel beschränkt ist, die unter äusserlicher Begutachtung einschliesslich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemässem Geschäftsgang zu erwarten ist. Unbeschadet der Untersuchungspflicht des Bestellers gilt seine Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als 01. Januar 2019 unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.
Sachmängelhaftung. 14.1 Der Lieferant gewährleistet, dass alle Lieferungen dem Vertrag und sämtlichen anderen von der EU oder vom Gesetzgeber z. B. hinsicht- lich Ausführung, Qualität, Farbgebung, Unfall- verhütung und Umweltschutz erlassenen Vorschriften und Richtlinien in der zum Liefer- zeitpunkt geltenden Form und dem Stand der Technik entsprechen.
Sachmängelhaftung a. Sofern ein Sachmangel vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der folgenden Ziffern zu:
Sachmängelhaftung. Ist die von uns erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, dürfen wir nach unserer Xxxx Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen – in der Regel zwei – sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. Das Recht des Abnehmers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Offensichtliche Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nur dann geltend gemacht werden, wenn sie uns unverzüglich angezeigt werden. Im Übrigen gilt § 640 Absatz 2 BGB. Ansonsten sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Abnehmers Mängel uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten allenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer unsere substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt habe, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Abnehmer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung geliefert. Stehen wir dem Abnehmer über unsere gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen hinaus zur Erteilung von Auskünften hinsichtlich der Verwendung seines Produktes zur Verfügung, so haften wir nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Ver...