Hereinnahme von Termineinlagen Musterklauseln

Hereinnahme von Termineinlagen. (1) Die Bank kann Geschäftspartnern die Hereinnahme von Einlagen anbieten. Die herein- genommenen Einlagen haben eine feste Laufzeit und eine feste Verzinsung. Die Zinsen werden bei Fälligkeit zusammen mit der Rückzahlung des Einlagebetrages gezahlt.
Hereinnahme von Termineinlagen. (1) Die Bank kann Geschäftspartnern die Hereinnahme von Einlagen anbieten. Die herein- genommenen Einlagen haben eine feste Laufzeit und eine feste Verzinsung. Beträgt der Zinssatz weniger als 0 % erhebt die Bank ein Entgelt in entsprechender Höhe. Die Gutschrift der Zinsen oder die Belastung des Entgelts erfolgt bei Fälligkeit zusammen mit der Rück- zahlung des Einlagebetrages.