Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Musterklauseln
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. (1) Der Kunde kann eine vor dem 01. Februar 2014 erteilte Einzugsermächti- gung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraus- setzungen vorliegen: • Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Ein- zugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. • Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschrif- ten einzulösen, und • diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann.
(2) Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Bezeichnung des Zahlers, • Kundenkennung nach Nr. 2.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Zah- lers. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
(3) Vor dem ersten SEPA-Basislastschrifteinzug hat der Kunde den Zahler über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten. Auf Nachfrage der ebase hat der Kunde die Unterrichtung des Zahlers nach Satz 1 in geeigneter Weise nachzuweisen.
(4) Die erste SEPA-Basislastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugs- ermächtigungslastschrift erfolgt, wird als Erstlastschrift gekennzeichnet. Im Datensatz der eingereichten Lastschriften ist als Datum der Unterschrift des Zahlers das Datum der Unterrichtung des Zahlers nach Abs. 3 anzugeben.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zah- lungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Ikano Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Ikano Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Die Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Die Sätze 1–3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttre- ten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - Name des Xxxxxx, - Kundenkennung nach 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben ent- halten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften ein- zulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde kann eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermäch- tigung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: ñ Bezeichnung des Zahlungsempfängers, ñ Name des Xxxxxx, ñ Kundenkennung nach Nummer A.2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. (1) Der Kunde kann eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermäch- tigung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
(2) Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten:
(3) Vor dem ersten SEPA-Basislastschrifteinzug hat der Kunde den Zahler über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslast- schrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten. Auf Nachfrage der Bank hat der Kunde die Unterrichtung des Zahlers nach Satz 1 in geeigneter Weise nachzuweisen.
(4) Die erste SEPA-Basislastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, wird als Erstlastschrift gekennzeichnet. Im Datensatz der eingereichten Lastschriften ist als Datum der Unterschrift des Zahlers das Datum der Unterrichtung des Zahlers nach Absatz 3 anzugeben.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermäch- tigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 2 Mitgliedsstaaten siehe Anhang 3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungscode) Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Ein- zugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugser- mächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten:: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermäch- tigung zusätzliche Angaben enthalten.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde kann eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermächtigung als SEPA- Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen: – Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. – Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass – der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen, und – diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann.
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Zah lungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPALastschrift