Common use of HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion Clause in Contracts

HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion. Eine HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion – im Sinne dieser Bedingungen ist eine HIV-Infektion, die nachweislich auf einer nach Versicherungsbeginn erfolgten Bluttransfusion beruht und alle der folgen- den Bedingungen erfüllt : a) Dem Versicherer wird ein − Schuldanerkenntnis des Herstellers, des Krankenhauses oder der Institution, in der die Transfusion erfolgte, oder − rechtskräftiges Urteil vorgelegt, das glaubhaft macht, dass die Ursache für den Eintritt der HIV- Infektion der versicherten Person im Verantwortungsbereich einer der vorstehend genannten Stellen gesehen wurde. b) Die versicherte Person leidet nicht an Hämophilie. c) Der Versicherer muss freien Zugang zu allen Blutproben der versicher- ten Person haben sowie die Möglichkeit erhalten, diese Blutproben unabhängig testen zu lassen. HIV-Infektionen über alle anderen Infektionswege, einschließlich sexueller Aktivitäten und intravenöser Verabreichung von Drogen, sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst.

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Samples: Versicherungsbedingungen

HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion. Eine HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion – im Sinne dieser Bedingungen ist eine HIV-Infektion, die nachweislich auf einer nach Versicherungsbeginn erfolgten Bluttransfusion beruht und alle der folgen- den Bedingungen erfüllt erfüllt: a) Dem Versicherer wird ein − Schuldanerkenntnis des Herstellers, des Krankenhauses oder der Institution, in der die Transfusion erfolgte, oder − rechtskräftiges Urteil vorgelegt, das glaubhaft macht, dass die Ursache für den Eintritt der HIV- Infektion der versicherten Person im Verantwortungsbereich einer der vorstehend genannten Stellen gesehen wurde. b) Die versicherte Person leidet nicht an Hämophilie. c) Der Versicherer muss freien Zugang zu allen Blutproben der versicher- ten versi- cherten Person haben sowie die Möglichkeit erhalten, diese Blutproben Blut- proben unabhängig testen zu lassen. HIV-Infektionen über alle anderen Infektionswege, einschließlich sexueller Aktivitäten und intravenöser Verabreichung von Drogen, sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst.

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HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion. Eine HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion – im Sinne dieser Bedingungen ist eine HIV-Infektion, die nachweislich auf einer nach Versicherungsbeginn erfolgten Bluttransfusion beruht und alle der folgen- den Bedingungen erfüllt erfüllt: a) Dem Versicherer wird ein − Schuldanerkenntnis des Herstellers, des Krankenhauses oder der Institution, in der die Transfusion erfolgte, oder − rechtskräftiges Urteil Urteil, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann, vorgelegt, das glaubhaft macht, dass die Ursache für den Eintritt Ein- tritt der HIV- HIV-Infektion der versicherten Person im Verantwortungsbereich Verantwortungsbe- reich einer der vorstehend genannten Stellen gesehen wurde. b) Die versicherte Person leidet nicht an Hämophilie. c) Der Versicherer muss freien Zugang zu allen Blutproben der versicher- ten versi- cherten Person haben sowie die Möglichkeit erhalten, diese Blutproben Blut- proben unabhängig testen zu lassen. HIV-Infektionen über alle anderen Infektionswege, einschließlich sexueller Aktivitäten und intravenöser Verabreichung von Drogen, sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst.

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HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion. Eine HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion – im Sinne dieser Bedingungen ist eine HIV-Infektion, die nachweislich auf einer nach Versicherungsbeginn erfolgten Bluttransfusion beruht und alle der folgen- den Bedingungen erfüllt erfüllt: a) Dem Versicherer wird ein − Schuldanerkenntnis des Herstellers, des Krankenhauses oder der Institution, in der die Transfusion erfolgte, oder − rechtskräftiges Urteil Urteil, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann, vorgelegt, das glaubhaft macht, dass die Ursache für den Eintritt Ein- tritt der HIV- HIV-Infektion der versicherten Person im Verantwortungsbereich Verantwortungsbe- reich einer der vorstehend genannten Stellen gesehen wurde. b) Die versicherte Person leidet nicht an Hämophilie. c) Der Versicherer muss freien Zugang zu allen Blutproben der versicher- ten Person haben sowie die Möglichkeit erhalten, diese Blutproben unabhängig testen zu lassen. HIV-Infektionen über alle anderen Infektionswege, einschließlich sexueller Aktivitäten und intravenöser Verabreichung von Drogen, sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst.

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