Honorarkräfte. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Vereins- mitgliedern, die als Honorarkraft für den Verein als Kursleiter/innen tätig sind. Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine eigene Be- rufshaftpflichtversicherung geht dieser Versicherung in jedem Falle vor. Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von sonstigen selbständigen Honorarkräften. Mitversichert bleibt die gesetzliche Haftpflicht des Vereines selbst aus der Beauftragung von Honorarkräften.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Honorarkräfte. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Vereins- mitgliedernVereinsmitgliedern, die als Honorarkraft für den Verein als Kursleiter/innen tätig sind. Versicherungsschutz besteht subsidiär, eine eigene Be- rufshaftpflichtversicherung Berufshaftpflichtversicherung geht dieser Versicherung in jedem Falle vor. Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von sonstigen selbständigen Honorarkräften. Mitversichert bleibt die gesetzliche Haftpflicht des Vereines Ver- eines selbst aus der Beauftragung von Honorarkräften.
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Samples: Haftpflichtversicherung