Höchstgrenze für die Gesamtvergütung (Maximalvergütung) Musterklauseln

Höchstgrenze für die Gesamtvergütung (Maximalvergütung). Der Aufsichtsrat hat eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt („Maximal-Gesamtvergütung“). Diese Maximal-Gesamtvergütung beträgt • für den Vorstandsvorsitzenden, soweit ein solcher bestellt wurde, EUR 1.200.000,00 und • für die übrigen Vorstandsmitglieder EUR 800.000,00. Die Maximal-Gesamtvergütung, die ein Vorstandsmitglied erhalten kann, ist nicht nur auf das Geschäftsjahr be- grenzt, in dem sie erworben wird, sondern auch die Auszahlungen in einem späteren Geschäftsjahr sind nach oben absolut begrenzt. Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall von der Maximal-Gesamtvergütung abweichen, insbesondere im Fall von außer- gewöhnlichen Entwicklungen oder bei einem neu eintretenden Vorstandsmitglied aus Anlass des Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstverhältnis.