Interner (vertikaler) Vergleich. Der interne (vertikale) Vergleich bezieht sich auf die Relation der Vorstandsvergütung zur Vergütung der zweiten Führungsebene der Gesellschaft. Dabei betrachtet der Aufsichtsrat die Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Ver- gütung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands in Deutschland. Der Aufsichtsrat berücksichtigt die Ent- wicklung der Vergütung der Gruppen und das Verhältnis untereinander im Zeitablauf.