Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten.
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Samples: move4you.de, www.bollmeyer-arbeitsbuehnen.de, www.herkules-lift-leipzig.de
Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen (Bedienungsanleitung, sonstige Hinweise) am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten.
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Samples: www.mietpark-jappsen.de