Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten. 2. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungs- vorschriften genauestens einzuhalten. 3. Der Mieter ist verantwortlich für die Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeiten und hat sich darüber vor Einsatzbeginn ausführlich zu informieren.
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Samples: Vermietvertrag, Vermietungsvertrag
Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungs- vorschriften Unfallverhütungsvorschriften genauestens einzuhalten, sowie Einsatz- und Gewichtsbeschränkungen der Geräte zu beachten.
3. Der Mieter ist verantwortlich für die Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeiten und hat sich darüber vor Einsatzbeginn ausführlich zu informieren.
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Samples: Vermietungsbedingungen
Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen (Bedienungsanleitung, sonstige Hinweise) am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungs- Unfallverhütungs-vorschriften genauestens einzuhalten.
3. Der Mieter ist verantwortlich für die Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeiten und hat sich darüber vor Einsatzbeginn ausführlich zu informieren. Der Mieter hat auf ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes zu achten. Der Vermieter haftet nicht für Flurschäden, die durch ein Mietgerät verursacht wurden. Dies gilt auch dann sofern der Vermieter das Bedienpersonal bereitstellt.
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Samples: Mietvertrag
Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungs- vorschriften Unfallverhütungsvorschrif- ten genauestens einzuhalten.
3. Der Mieter ist verantwortlich für die Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeiten und hat sich darüber vor Einsatzbeginn ausführlich zu informieren.
4. Der Mieter darf das Gerät nur mit der zulässigen Korblast einsetzen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät ausreichend gegen Wegrollen zu sichern.
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Samples: Miet Und Geschäftsbedingungen
Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungs- vorschriften einschlägigen Unfall- verhütungsvorschriften sowie Arbeitsschutzbestimmungen und Straßenverkehrsvorschriften genauestens einzuhalten. Dies gilt auch für Ladung und Transport der Geräte.
3. Der Mieter ist verantwortlich für die Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeiten und hat sich darüber vor Einsatzbeginn ausführlich zu informieren.
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Samples: Vermietvertrag
Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungs- einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie Arbeitsschutzbestimmungen und Straßenverkehrs-vorschriften genauestens einzuhalten. Dies gilt auch für Ladung und Transport der Geräte.
3. Der Mieter ist verantwortlich für die Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeiten und hat sich darüber vor Einsatzbeginn ausführlich zu informieren.
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Samples: Vermietungsvertrag
Inbetriebnahme des Gerätes. 1. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme des Gerätes mit den Bedienungs- und Wartungshinweisen am Gerät vertraut zu machen sowie die weiteren Bedienungs- und Wartungshinweise bei der Übergabe genau zu beachten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungs- Unfallverhütungs-vorschriften genauestens einzuhalten.
3. Der Mieter ist verantwortlich für die Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeiten und hat sich darüber vor Einsatzbeginn ausführlich zu informieren.
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Samples: Vermietvertrag