Mindestlaufzeit des Vertrages Musterklauseln

Mindestlaufzeit des Vertrages. Eine Mindestlaufzeit wird nicht vereinbart.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Keine. Bei Kündigung des Depotkontovertrages mit Wertpapierdepot muss der Kunde die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern. Bei Bestehen einer Festgeldanlage richtet sich die Laufzeit des Depotkontovertrages jedoch nach der Restlaufzeit der Festgeldanlage.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Keine. Für die eingegangenen Geschäfte gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) und der Art des Edelmetalls können beim Handel von Edelmetallen und/oder deren Auslieferung nach Deutschland Kapitalertrags-, Umsatz- und/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Bank nicht verpflichtet, bei der Auszahlung von Einkünften aus Edelmetallgeschäften Kapitalertrag- steuer gemäß §§ 43ff EStG (Abgeltungsteuer) einzubehalten und abzuführen. Gewinne, die aus der Veräußerung von Edelmetallen resul- tieren, einschließlich dabei realisierter Fremdwährungsgewinne, können aber abhängig von Haltedauer und persönlichen Verhältnissen des Kunden in Deutschland der Einkommenssteuer unterliegen. In diesem Fall sind sie vom Kunden in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt anzugeben. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porto, Internetzugangskosten) hat der Kunde selber zu tragen.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Für das Fremdwährungskonto wird keine Mindestlaufzeit ver- einbart. Bei Kündigung des Fremdwährungskontos muss der Kunde ein vorhandenes Guthaben auf ein anderes Verrech- nungskonto übertragen bzw. die Umbuchung zugunsten seines Verrechnungskontos, die dann ggf. mit einer Währungsumrech- nung verbunden ist, veranlassen.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Die Mindestlaufzeit für Kontokorrentkredite beträgt drei Monate Geduldete Überziehungen sind Überziehungen eines Kontokorrentkontos ohne eingeräumte Kreditlinie oder Überziehungen einer auf einem Kontokorrent- konto eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (z.B. Effektenlombardkreditlinie) über die vertraglich bestimmte Höhe hinaus. Bei ausreichenden Sicherhei- ten kann der Kunde das Kontokorrentkonto in der Regel überziehen, auch wenn kein Effektenlombardkreditvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die Höhe der maximal möglichen Überziehung richtet sich in der Regel nach dem Beleihungswert derSicherheiten des Kunden, wobei sich die Bank das Recht vor- behält,diesen Verfügungsrahmen individuell anzupassen. Die Höhe des Beleihungswertes bei Depotwerten ergibt sich aus denRisikoklassen der einzelnen Finanzinstrumenten des verpfändetenDepots des Kunden und deren Bewertung. Die Bank behält sich vor, die Risikoklassen zu ändern bzw. einzelne Finanzinstrumente aus der Beleihung zu nehmen. Optionsschei- ne und Derivate werden grundsätzlich nicht beliehen. Des Weiteren können sich Änderungen des Beleihungswertes durch den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten sowie durch die täglichen Kursbewe- gungen bei unveränderter Depotstruktur ergeben. Eine Überziehung von Konten Minderjähriger ist nicht möglich. Sofern der Kunde die Führung des Xxxxxx ausschließlich im Guthaben wünscht, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Einzelheiten für die geduldete Überziehung sind in den „Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der Bank“ in Verbindung mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ geregelt. Eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Kontokorrentkreditlinie) werden zwischen Kunden und Bank gesondert in Textform vereinbart. Detaillierte Informationen zu Laufzeit und Konditionen wer- den dem betroffenen Kunden in der individuellen Kreditvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Für den Vertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kün- digung des Xxxxxx muss der Kunde einen etwaigen Sollstand auf diesem Konto ausgleichen; ein etwaig vorhandenes Gutha- ben muss der Kunde auf ein anderes Konto überweisen. Bei Kündigung des Depotvertrages muss der Kunde die verwahr- ten Finanzinstrumente auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Für den Girokontovertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung des Xxxxxx muss der Kunde einen etwaigen Sollstand auf diesem Konto ausgleichen; ein etwaig vorhandenes Guthaben muss der Kunde auf ein anderes Konto überweisen.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Die Mindestvertragslaufzeit ist die jeweils zwischen dem Kun- den und der Bank vereinbarte Anlagedauer.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre und beginnt ab dem Tag der ersten Auszahlung.