Mindestlaufzeit des Vertrages Musterklauseln

Mindestlaufzeit des Vertrages. Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Für das Fremdwährungskonto wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung des Fremdwährungskontos muss der Kunde ein vorhandenes Gutha- ben auf ein anderes Verrechnungskonto übertragen bzw. die Umbuchung zugunsten seines Verrechnungskontos, die dann ggf. mit einer Währungsumrech- nung verbunden ist, veranlassen.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Keine. Für die eingegangenen Geschäfte gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) und der Art des Edelmetalls können beim Handel von Edelmetallen und/oder deren Auslieferung nach Deutschland Kapitalertrags-, Umsatz- und/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Bank nicht verpflichtet, bei der Auszahlung von Einkünften aus Edelmetallgeschäften Kapitalertrag- steuer gemäß §§ 43ff EStG (Abgeltungsteuer) einzubehalten und abzuführen. Gewinne, die aus der Veräußerung von Edelmetallen resul- tieren, einschließlich dabei realisierter Fremdwährungsgewinne, können aber abhängig von Haltedauer und persönlichen Verhältnissen des Kunden in Deutschland der Einkommenssteuer unterliegen. In diesem Fall sind sie vom Kunden in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt anzugeben. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porto, Internetzugangskosten) hat der Kunde selber zu tragen.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Keine. Bei Kündigung des Depotkontovertrages mit Wertpapierdepot muss der Kunde die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern. Bei Bestehen einer Festgeldanlage richtet sich die Laufzeit des Depotkontovertrages jedoch nach der Restlaufzeit der Festgeldanlage.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Für den Depot- und Kontovertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung des Depot- und Kontovertrags muss der Kunde die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern, einen etwaigen Sollstand auf dem Konto ausgleichen oder ein vorhandenes Guthaben auf ein anderes Konto übertragen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Die Mindestlaufzeit für Kontokorrentkredite beträgt drei Monate
Mindestlaufzeit des Vertrages. Eine Mindestlaufzeit wird nicht vereinbart.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Ein mittel- bis langfristiger Anlagehorizont bildet jedoch die Grundlage für den Vertrags- schluss beider Seiten, um Anlageziele zu erreichen.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Mindestlaufzeit des Vertrages. Für den Girokontovertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung des Xxxxxx muss der Kunde einen etwaigen Sollstand auf diesem Konto ausgleichen; ein etwaig vorhandenes Guthaben muss der Kunde auf ein anderes Konto überweisen.