Information der Beschäftigten. Die unter den Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung fallenden Beschäftigten werden über die Inhalte und Ziele der Dienstvereinbarung informiert. - Dies sollte durch das Besprechen der Dienstvereinbarung in der Gesamtkonferenz geschehen. - Die Dienstvereinbarung wird auf der Homepage des SSA veröffentlicht. - Die Dienstvereinbarung wird dem medizinischen Dienst, der Frauenbeauftragten und der Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrerinnen und Lehrer ausgehändigt. Betroffene sollen bestärkt werden, Fehlverhalten von Vorgesetzten und/oder Kolleginnen und Kollegen nicht hinzunehmen, sondern sich dagegen zur Wehr zu setzen und der/den belästigenden Person/en zunächst deutlich zu machen, dass ihr Verhalten unerwünscht ist, es als verletzend oder missachtend empfunden wird, das Arbeitsklima stört und die belästigende/n Person/en damit aufhören soll/en (siehe Anhang). Es empfiehlt sich, eine ausführliche Falldokumentation anzufertigen. Ist die persönliche Zurechtweisung erfolglos oder erscheint sie im Einzelfall unangebracht bzw. unzumutbar, so kann der/die Betroffene die unten aufgeführten Hilfsinstitutionen zu Rate ziehen. Sieht sich ein Beschäftigter/eine Beschäftigte Mobbing ausgesetzt, so hat er/sie das Recht, sich - ohne Sanktionen oder nachteilige Auswirkungen auf den beruflichen Alltag und den beruflichen Werdegang befürchten zu müssen - zu beschweren sowie Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Beteiligte haben bei anstehenden Gesprächen zur Konfliktklärung das Recht, eine Person des eigenen Vertrauens hinzuzuziehen.
Information der Beschäftigten. Die Beschäftigten werden von der Verwaltung rechtzeitig und umfassend über fachliche und technische Veränderungen im HamburgService sowie die Einführung weiterer Ausbaustufen unterrichtet. Alle wichtigen Dokumente werden regelmäßig im FHHintranet veröffentlicht.
Information der Beschäftigten. Die von der Einführung automatisierter Systemverwaltungsfunktionen betrof- fenen Beschäftigten werden von der Verwaltung rechtzeitig und umfassend informiert. Hierzu gehören im besonderen die Einführung der Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender über Fernzugriff und die Abläufe und möglichen Folgen der Inventarisierung.
Information der Beschäftigten. Die unter den Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung fallenden Beschäftigten werden über die Inhalte und Ziele der Dienstvereinbarung informiert. - Dies sollte durch das Besprechen der Dienstvereinbarung in der Gesamtkonferenz geschehen. - Die Dienstvereinbarung wird auf der Homepage des SSA veröffentlicht. - Die Dienstvereinbarung wird dem medizinischen Dienst, der Frauenbeauftragten und der Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrerinnen und Lehrer ausgehändigt. Betroffene sollen bestärkt werden, Fehlverhalten von Vorgesetzten und/oder Kolleginnen und Kollegen nicht hinzunehmen, sondern sich dagegen zur Wehr zu setzen und der/den belästigenden Person/en zunächst deutlich zu machen, dass ihr Verhalten unerwünscht ist, es als verletzend oder missachtend empfunden wird, das Arbeitsklima stört und die belästigende/n Person/en damit aufhören soll/en (siehe Anhang). Es empfiehlt sich, eine ausführliche Falldokumentation anzufertigen. Hierzu bietet sich ein „Mobbing/Bossing-Tagebuch“ an, in welchem sachliche, nicht-wertende Aufzeichnungen über die entsprechenden Situation/en festgehalten werden (siehe z. B. Anhang, Teil IV). Ist die persönliche Zurechtweisung erfolglos oder erscheint sie im Einzelfall unangebracht bzw. unzumutbar, so kann der/die Betroffene die unten aufgeführten Hilfsinstitutionen zu Rate ziehen. Sieht sich ein Beschäftigter/eine Beschäftigte Mobbing ausgesetzt, so hat er/sie das Recht, sich - ohne Sanktionen oder nachteilige Auswirkungen auf den beruflichen Alltag und den beruflichen Werdegang befürchten zu müssen - zu beschweren sowie Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Beteiligte haben bei anstehenden Gesprächen zur Konfliktklärung das Recht, eine Person des eigenen Vertrauens hinzuzuziehen.
Information der Beschäftigten. Die von der Einführung neuer oder wesentlich geänderter oder erweiterter Hard- oder Software mittel- oder unmittelbar betroffenen Beschäftigten werden von der Dienststelle rechtzeitig und umfassend informiert. Dies umfasst auch die Information über Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Information der Beschäftigten. Die von der SAP R/3-Einführung betroffenen Beschäftigten werden von der Verwaltung rechtzeitig und umfassend informiert. Die Finanzbehörde trägt für die Information über die zentralen Aspekte der Einführung Sorge; dazu gehören insbesondere Informationen über: • Art, Umfang und Zeitpunkt der geplanten Einführung der jeweiligen Module in den betroffenen Bereichen, • Leistungsspektrum, Aufbau, grober Funktionsumfang und ggf. Anforderungen bei den jeweiligen Modulen, • Schulungs- und Berechtigungsrahmenkonzepte, • Empfehlungen zur Arbeits- und Ablaufgestaltung, • Erfahrungen in den Pilotbereichen.
Information der Beschäftigten. Die Beschäftigten sowie externe Besucheri nnen/Besucher werden über sichtbar ausgehä ngende Schilder von der Überwachung unte rrichtet. Gleichzeitig ist diese Dienstvereinb arung hochschulöffentlich bekanntzugeben.
Information der Beschäftigten. Die Beschäftigten werden über die Möglichkeiten des BEM informiert. Dienststelle sowie Personalrat unternehmen hierzu geeignete Schritte. Diese Vereinbarung tritt am 01.10.2019 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. In diesem Fall werden bereits laufende Verfahren nach den Regelungen dieser Dienstvereinbarung zu Ende geführt.
Information der Beschäftigten. Die Beschäftigten werden in geeigneter Weise über die Bremer Erklärung, die Clearingstelle und die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme informiert.
Information der Beschäftigten. Zeitnah mit In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung werden die Beschäftigten zum Inhalt und Bedeu- tung der Leistungsmerkmale und deren Einflussgrößen informiert.