Information des Kontoinhabers über den Kartenzahlungsvor- gang. Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich über die mit der Karte getätigten Zahlungsvorgänge auf dem für Kon- toinformationen vereinbarten Weg. Mit Kontoinhabern, die nicht Ver- braucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Un- terrichtung gesondert vereinbart werden.
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Samples: www.vbeutin.de, www.edekabank.de, www.cronbank.de
Information des Kontoinhabers über den Kartenzahlungsvor- gang. Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich monatlich, sofern nichts anderes vereinbart, über die mit der Karte getätigten Zahlungsvorgänge Zah- lungsvorgänge auf dem für Kon- toinformationen Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kontoinhabern, die nicht Ver- braucher Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie so wie die zeitliche Folge der Un- terrichtung Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
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Samples: www.sparda-n.de