Inhalationen Musterklauseln

Inhalationen. 001 Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung - als Einzelinhalation 6,70
Inhalationen. 001 Inhalationstherapie als Einzelbehandlung - Regelbehandlungszeit: Richtwert: 5 bis 30 Minuten 5,12
Inhalationen. 1. 2a 2b Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung - als Einzelinhalation Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung - als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmer Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung - als Rauminhalation in einer Gruppe, jedoch bei Anwendung ortsgebundener Heilwässer, je Teilnehmer 6,70 3,60 5,70 3a Radon-Inhalation im Stollen 11,30
Inhalationen. 1 Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung a) als Einzelinhalation 8,80 b) als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 4,80 c) als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 7,50 Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind gesondert erstattungsfähig.