Geänderte Bedingungen Musterklauseln

Geänderte Bedingungen. Wir können den SLA, die Minitab-Support-Richtlinie, die Datenschutzrichtlinie, die Nutzungsrichtlinie, den DPA und den DPA-SCC (zusammen die „Minitab-Richtlinien“) gelegentlich aufgrund der Weiterentwicklung von Gesetzen und Vorschriften, Prozessverbesserungen oder sich ändernden Praktiken aktualisieren. Wenn aufgrund einer Aktualisierung unsere Pflichten Ihnen gegenüber wesentlich abnehmen oder Ihre Pflichten uns gegenüber wesentlich zunehmen, werden wir Ihnen dies mit angemessener Frist ankündigen (dies kann über den entsprechenden Dienst erfolgen). Wenn Sie einer Aktualisierung aufgrund des Umstands, dass unsere Pflichten Ihnen gegenüber wesentlich abnehmen, Ihre Pflichten uns gegenüber wesentlich zunehmen oder die Aktualisierung nicht dazu geeignet ist, die Einhaltung der Pflichten der Parteien gemäß dem vorliegenden Vertrag oder dem geltenden Recht zu ermöglichen, nicht zustimmen, dürfen Sie den Dienst nach Übermittlung eines schriftlichen Widerspruchs gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrags kündigen. Nach einer Kündigung gemäß dem vorliegenden Abschnitt werden wir Ihnen die bereits gezahlten Gebühren für die verbleibende aktuelle Laufzeit für den Dienst anteilig zurückerstatten. Sie müssen uns eine Kündigung gemäß dem vorliegenden Abschnitt durch eine Mitteilung im Einklang mit Abschnitt 11.12 (Mitteilungen) und außerdem durch eine E-Mail an Xxxxx@xxxxxxx.xxx innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung unserer Ankündigung einer Aktualisierung der Minitab-Richtlinien mitteilen, und eine solche Kündigung tritt 10 Tage nach Empfang Ihrer Kündigungsmitteilung in Kraft. Ihre fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach unserer Ankündigung von Aktualisierungen der Minitab-Richtlinien wird als Ihre Annahme der aktualisierten Bedingungen der Minitab-Richtlinien erachtet.
Geänderte Bedingungen. Nachstehende Regelungen ändern oder ergänzen die Bestimmungen der MEVB/KK: Es werden Beitragsgruppen gebildet für die Alter 0-15, 16-49, 50-69 und ab 70 Jahre. Maßgeblich ist das im jeweiligen Kalenderjahr vollendete Lebensjahr. Der Beitrag der neuen Altersgruppe ist jeweils ab dem 01.01. des Kalenderjahres zu zahlen, in dem das erste Alter der nächst höheren Altersgruppe erreicht wird.
Geänderte Bedingungen. Wir können den SLA, die Minitab-Support-Richtlinie, die Datenschutzrichtlinie, die Nutzungsrichtlinie, den DPA und den DPA-SCC (zusammen die „Minitab-Richtlinien“) gelegentlich aufgrund der Weiterentwicklung von Gesetzen und Vorschriften, Prozessverbesserungen oder sich ändernden Praktiken aktualisieren. Wenn aufgrund einer Aktualisierung unsere Pflichten Ihnen gegenüber wesentlich abnehmen oder Ihre Pflichten uns gegenüber wesentlich zunehmen, werden wir Ihnen dies mit angemessener Frist ankündigen (dies kann über den entsprechenden Dienst erfolgen). Wenn Sie einer Aktualisierung aufgrund des Umstands, dass unsere Pflichten Ihnen gegenüber wesentlich abnehmen, Ihre Pflichten uns gegenüber wesentlich zunehmen oder die Aktualisierung nicht dazu geeignet ist, die Einhaltung der Pflichten der Parteien gemäß dem vorliegenden Vertrag oder dem geltenden Recht zu ermöglichen, nicht zustimmen, dürfen Sie den Dienst nach Übermittlung eines schriftlichen Widerspruchs gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrags kündigen. Nach einer Kündigung gemäß dem vorliegenden Abschnitt werden wir Ihnen die bereits gezahlten Gebühren für die verbleibende aktuelle Laufzeit für den Dienst anteilig zurückerstatten. Sie müssen uns eine Kündigung gemäß dem vorliegenden Abschnitt durch eine Mitteilung im Einklang mit Abschnitt
Geänderte Bedingungen. Minitab kann den Dienst ändern und aktualisieren, sofern derartige Aktualisierungen den Gesamtfunktionsumfang des Dienstes nicht wesentlich einschränken. Die Support-Richtlinie, die Nutzungsrichtlinie und der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (DPA) können gelegentlich nach angemessener Benachrichtigung aktualisiert werden (eine solche Benachrichtigung kann über den Dienst erfolgen), um Verbesserungen vorzunehmen oder geänderten Praktiken gerecht zu werden; derartige Änderungen bewirken jedoch keine wesentliche Minderung der Pflichten von Minitab. Wenn eine Aktualisierung von Minitab Ihre Verpflichtungen wesentlich erweitert und sie nicht vorgenommen wurde, um die Erfüllung der Pflichten der Vertragspartner aus diesem Vertrag sicherzustellen, gilt nach Ihrem schriftlichen Widerspruch die vorhergehende Version der betreffenden Richtlinie bis zum Ablauf Ihres aktuellen Abonnementszeitraums; anschließend unterliegt jede Verlängerung der jeweils aktuellen Richtlinie. Sie müssen innerhalb von zehn
Geänderte Bedingungen. Nachstehende Regelungen ändern oder ergänzen die Bestimmungen der MEVB/KK: Es werden Beitragsgruppen gebildet für die Alter 0-15, 16-49, 50-69 und ab 70 Jahre. Maßgeblich ist das im jeweiligen Kalenderjahr vollendete Lebensjahr. Der Beitrag der neuen Altersgruppe ist jeweils ab dem 01.01. des Kalenderjahres zu zahlen, in dem das erste Alter der nächst höheren Altersgruppe erreicht wird. proME Natur – Zusatztarif zur GKV Der Tarif proME Natur ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. In den Beiträgen dieses Tarifs ist anders als in den nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarifen kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung enthalten. Es ergeben sich dadurch planmäßige Beitragsänderungen in Abhängigkeit des erreichten Alters. Es finden jedoch die Bestimmungen der nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Krankheitskostenversicherung Anwendung nach Maßgabe der Technischen Berechnungsgrundlagen. Diese enthalten im Wesentlichen die Bestimmungen zur Beitragsberechnung und zur Beitragsanpassung. Bei den nach Art der Lebens- versicherung kalkulierten Tarifen sind Beitragsanpassungen an die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders gebunden. Es gelten die Mecklenburgischen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der Mecklenburgische Kranken- versicherungs-AG (MEVB/KK), soweit sie nicht ausdrücklich durch nachstehende Bestimmungen geändert oder ergänzt werden. Die Änderungen oder Ergänzungen betreffen die §§ 8-11 MEVB/KK und sind unter 3. dargestellt.
Geänderte Bedingungen. Nachstehende Regelungen ändern oder ergänzen die Bestimmungen der MEVB/KK: Der Satz wird ersetzt durch Der Satz entfällt. Der Satz entfällt.
Geänderte Bedingungen. Nachstehende Regelungen ändern oder ergänzen die Bestimmungen der MEVB / KK: Zu § 3 MEVB / KK: Der Satz wird ersetzt durch Der Satz entfällt. Der Satz entfällt. Zu § 11 MEVB / KK: Für die unter Punkt 1 bis 4 genannten Leistungs- merkmale gelten je versicherter Person und Ver- sicherungsjahr folgende Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel): Tarif ZB und ZBplus
Geänderte Bedingungen. Nachstehende Regelungen ändern oder ergänzen die Bestimmungen der MEVB/KK: Der Satz wird ersetzt durch gezahlt. Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Erstattungsfähig sind auch über den Höchst- sätzen der Gebührenordnung liegende Auf- je Versicherungsfall gezahlt. Die erstattungsfähigen Aufwendungen, die nach vorheriger Leistung der gesetzlichen Kranken- versicherung verbleiben3), werden zu ersetzt. wendungen, soweit ihnen eine sachlich und rechtlich begründete Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zugrunde liegt. Werden keine gesondert berechenbaren ärzt- lichen Leistungen geltend gemacht, wird ein Krankenhaustagegeld von gezahlt. Die erstattungsfähigen Aufwendungen nach Abschnitt 1 und 2, die nach vorheriger Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, werden zu 100 % ersetzt. Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen, so leistet die Mecklenburgische in dem durch die MEVB/KK bestimmten Umfang für Aufwendungen nach 1.1, 1.5 und 1.7 zu Aufwendungen nach 1.2, 1.3 und 2.1 zu Bei stationärer Krankenhausbehandlung außerhalb Deutschlands werden jedoch nicht mehr als Stand: 01/2013 pro Tag erstattet. Der Satz entfällt. Der Satz entfällt. Stand: 01/2020
Geänderte Bedingungen. Nachstehende Regelungen ändern oder ergänzen die Bestimmungen der MEVB/KK: Zu § 3 MEVB/KK: Vor § 8 Abs. 2 MEVB/KK wird eingefügt: § 9 Abs. 1 MEVB/KK wird ersetzt durch: Einlieferungs- und Entlassungstag zählen als jeweils ein Tag.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.