Beitragsentlastung Musterklauseln

Beitragsentlastung. 1.1 Gegenstand der Vereinbarung ■ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" auf die Vollendung des 65. Lebens- jahres der versicherten Person folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenver- sicherung bei uns zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ■ Eine Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" kann frühestens mit Eintrittsalter 20 und nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres getroffen werden.
Beitragsentlastung. 6.1 Gegenstand der Vereinbarung ◾ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung auf die Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 65. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 70. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 75. Lebensjahres der versicherten Person folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenversicherung bei der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag.
Beitragsentlastung. 6.1 Gegenstand der Vereinbarung ◾ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung auf die Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 65. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 70. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 75. Lebensjahres des Versicherten bzw. des Mitversicherten folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenversicherung bei der DKV zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ◾ Eine Vereinbarung kann nur bis zur Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 59. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 64. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 69. Lebensjahres getroffen werden.
Beitragsentlastung. 6.1 Gegenstand der Vereinbarung ◾ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung auf die Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 65. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 70. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 75. Lebensjahres des Versicherten bzw. Mitversicherten folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krankheitskostenversicherung bei dem Versicherer zu zah- len ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag. ◾ Eine Vereinbarung kann nur bis zur Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" 59. Lebensjahres
Beitragsentlastung. 5.1 Gegenstand der Vereinbarung ◾ Ab Beginn des Monats, der bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V65" auf die Vollendung des 65. Lebensjah- res des Versicherten bzw. Mitversicherten folgt, verringert sich der Monatsbeitrag, der dann für ihre Krank- heitskostenversicherung bei dem Versicherer zu zahlen ist, um den vereinbarten Entlastungsbetrag ◾ Eine Vereinbarung "Beitragsentlastung V65" kann nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres getroffen werden.