Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den entsprechenden Musterbedingungen ab, wie sie zum Stichtag 1.1.2013 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlen werden.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen für die Glasversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Leistungsinhalten (GDV-Empfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGlB) ab, wird der Versiche- rer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. 46. Wann werden die Versicherungssummen und die Prämien automatisch angepasst?
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen die die- ser Unfallversicherung zu Grunde liegenden "Unfall- versicherungsbedingungen – Premium-Schutz" Sie in keinem Punkt schlechter stellen als die vom Ge- samtverband der Deutschen Versicherungswirt- schaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen (Stand 25.03.2014).
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Sofern gegen Prämienzuschlag vereinbart, gilt: Gebäudeverglasungen Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Sonnenkollektoren bzw. Solarzellen, Brüstungen, Duschkabinen; Glas- bausteine, Profilbaugläser, Sicherheitsgläser jeder Art, Blei-, Kunststoff-, Messing- und Elektrolytverglasungen, Dallgläser, künstlerisch bearbeitete Gläser. Mobiliarverglasungen: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten. Ebenfalls mitversichert sind Glaskeramik- Kochflächen sowie Scheiben von Aquarien und Terrarien.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Wir garantieren, dass diese Allgemeinen Unfall- Versicherungsbedingungen und Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung aus- schließlich zu Ihrem Vorteil von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen. Weichen zum Schadenzeitpunkt diese Versicherungsbe- dingungen von denen des GDV empfohlenen Versicherungsbedingungen zu Ihrem Nachteil ab, werden wir auf Ihren Wunsch nach diesen Bedingungen regulieren.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen, sofern das Zusatzpaket Glasversicherung beantragt wurde und im Versicherungsschein dokumentiert ist.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Besitzstandsgarantie -- -- ✓ Konditionsdifferenzdeckung -- -- 🔾 Glasversicherung 🔾 🔾 🔾 Elementarschäden 🔾 🔾 🔾 ⚫ generell bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert 🔾 gegen Zuschlag versicherbar 2 pro Versicherungsjahr max. das Zweifache – Stand 02/2021 –
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. 1. Der Versicherer garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen für die Unfallversicherung (HUV 2011) und Besonderen Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungs- nehmer von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen (AUB 2010) abweichen.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. 1. Wir garantieren Ihnen, dass die AVB NV UnfallPremium 5.0 „bessergrün“ aus- schließlich zu Ihrem Vorteil von denen des GDV abweichen.