Integrationsteam Musterklauseln

Integrationsteam. Zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanage- ments wird an der Schule bei Bedarf ein Integrationsteam gebil- det. Diesem gehören an – der Schulleiter, – ein Mitglied des örtlichen Lehrerpersonalrates, – die Schwerbehindertenvertretung bei schwerbehinderten und bei von Behinderung bedrohten Menschen. Zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanage- ments wird an den Regionalstellen der SBA ein ständiges Inte- grationsteam gebildet. Diesem gehören an: – ein Schulreferent, der keine dienst- und disziplinarrechtlichen Entscheidungen zu tragen hat und datenschutzrechtlichen Er- fordernissen genügt, – ein Mitglied des Lehrer-Bezirkspersonalrates, – die Schwerbehindertenvertretung bei schwerbehinderten und bei von Behinderung bedrohten Menschen. Das ständige Integrationsteam ist auch für das betriebliche Ein- gliederungsmanagement der Schulleiter zuständig und darüber hinaus für jeden Beschäftigten offen. Neben den ständigen Mitgliedern stehen für die Beratung auch als weitere mögliche Mitglieder des Integrationsteams z. B. die folgenden Ansprechpersonen zur Verfügung: – Fachkräfte für Arbeitssicherheit für den Bereich der öffentli- chen Schulen – Betriebsärzte/Betriebspsychologen – Konfliktbeauftragter beim Lehrer-Bezirkspersonalrat.
Integrationsteam. Zusammen mit einem Mitglied des Personalrates und der/dem Beauftragten für Schwerbehindertenangelegenheiten bildet die Schwerbehindertenvertretung das Integrationsteam. Die Beteiligten unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben. Das Integrationsteam dient der Kontrolle und Umsetzung der Integrationsvereinbarung und tritt nach Einladung der Schwerbehindertenvertretung 1-mal jährlich und zusätzlich nach Bedarf zusammen, um diese Vereinbarung gemeinsam zu beraten und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Integrationsteam. (1) In den Dienststellen sind unter Berücksichtigung von Struktur und Größe der Dienststelle Integrationsteams zu bilden. Aufgabe der Integrationsteams ist es, unter Beachtung der hier vereinbarten Ziele, Grund- sätze und Regelungen im Konsens mit der/dem betroffenen Beschäftigten Lösungen im Einzelfall zu erarbeiten.
Integrationsteam. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Bildung eines Integrationsteams, bestehend aus: • einem Beauftragten des Arbeitgebers, • einem Vertreter der Schwerbehindertenvertretung und • einem Personalratsmitglied. • Bei Bedarf werden eingeladen: • die Fachkraft für Arbeitssicherheit, • der Betriebsarzt, • der zuständige Mitarbeiter des Integrationsamtes, • der Vertreter der Arbeitsverwaltung und • sonstige Sachverständige. Die Aufgaben des Integrationsteams umfassen u. a.: • die Überwachung der Umsetzung der Integrationsvereinbarung und laufende Überprüfung der Erreichung der darin genannten Ziele • die Beratung des Arbeitsgebers bezüglich Fördermöglichkeiten für Beschäftigte und Auszubildende • die Beratung des Arbeitgebers bei der Erarbeitung von Weiterbildungsvorschlägen • die Koordinierung von Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen. Das Integrationsteam trifft sich bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.
Integrationsteam. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird die Bildung eines Integrationsteams beschlossen. Dem Integrationsteam gehören der Vertreter der Schwerbehinderten, die Beauftragten des Arbeitgebers gemäß § 98 SGB IX, ein/e schwerbehinderte/r Kollege/in sowie die Verwaltungsleiter des Amtes für Denkmalpflege und der Abt. Burgen, Schlösser, Altertümer an. Das Integrationsteam trifft sich regelmäßig. Die Treffen sollen jedoch mindestens zweimal pro Kalenderjahr stattfinden. Das Integrationsteam soll folgende Schwerpunktaufgaben wahrnehmen: - Begleitung der Umsetzung der Integrationsvereinbarung und deren Ziele, - Erarbeitung und Abstimmung von Vorschlägen zur Fortschreibung der Integrationsvereinbarung und hier insbesondere der Ziele, - Erstellung von Ist-Analysen und Berichten zur Umsetzung der Integrationsvereinbarung, - Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung der einzelnen Ziele und Maßnahmen bei gleichzeitiger Prioritätensetzung, - Einholung von Stellungnahmen externer Fachleute und Institutionen (z.B. Integrationsfachdienst), - Unterstützung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten gegenüber Dritten.
Integrationsteam. Zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wird an der Schule bei Bedarf ein Integrationsteam gebildet. Diesem gehören an ▪ der Schulleiter, ▪ ein Mitglied des örtlichen Lehrerpersonalrates, ▪ die Schwerbehindertenvertretung bei schwerbehinderten und bei von Behinde- rung bedrohten Menschen. Zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wird an den Regio- nalstellen der SBA ein ständiges Integrationsteam gebildet. Diesem gehören an: ▪ ein Schulreferent, der keine dienst- und disziplinarrechtlichen Entscheidungen zu tragen hat und datenschutzrechtlichen Erfordernissen genügt, ▪ ein Mitglied des Lehrer-Bezirkspersonalrates, ▪ die Schwerbehindertenvertretung bei schwerbehinderten und bei von Behinde- rung bedrohten Menschen. Das ständige Integrationsteam ist auch für das betriebliche Eingliederungsmanagement der Schulleiter zuständig und darüber hinaus für jeden Beschäftigten offen. Neben den ständigen Mitgliedern stehen für die Beratung auch als weitere mögliche Mitglieder des Integrationsteams z. B. die folgenden Ansprechpersonen zur Verfügung: ▪ Fachkräfte für Arbeitssicherheit für den Bereich der öffentlichen Schulen ▪ Betriebsärzte/Betriebspsychologen ▪ Konfliktbeauftragter beim Lehrer-Bezirkspersonalrat • Der Schulleiter hat eine besondere Verantwortung für die Gesunderhaltung der Beschäftigten seiner Schule. Es ist seine Aufgabe, das vorgesehene Eingliede- rungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX verantwortlich durchzuführen. • Er hat die Beschäftigten der Schule regelmäßig über die Ziele und Inhalte dieser Dienstvereinbarung zu informieren. • Er ist Leiter des Verfahrens bei der Durchführung des schulischen Eingliede- rungsmanagements und arbeitet mit dem örtlichen Lehrerpersonalrat und den weiteren Mitgliedern des Integrationsteams eng zusammen. • Im Integrationsteam entwickelt er einvernehmlich mit dem Betroffenen einen Maßnahmeplan zur Wiedereingliederung (Eingliederungsvereinbarung) und be- gleitet die Umsetzung der Maßnahmen. • Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist vom Schulleiter zu dokumentieren. Da es um sensible gesundheitliche Daten geht, hat er dafür Sorge zu tragen, dass im gesamten Verfahren der Datenschutz be- sonders beachtet wird.
Integrationsteam. Zur Durchführung der Vereinbarung bildet die Universität Passau ein Integrationsteam. Die- sem gehören an • die Leitung der Personalabteilung, • ein für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Personalrats von diesem beauf- tragtes Mitglied, • die Schwerbehindertenvertretung, soweit Menschen mit Schwerbehinderung be- troffen sind. Die Leitung der Personalabteilung leitet das Integrationsteam. Die Aufgaben des Teams um- fassen insbesondere • die Teilnahme an den Gesprächen im Rahmen des BEM, • die Begleitung der Beschäftigten während des BEM, • das Erstellen von Vorschlägen zu Maßnahmen im Einzelfall und im Allgemeinen, die aus dem BEM abgeleitet wurden. Das Integrationsteam trifft sich bei Bedarf auf Antrag seiner Mitglieder, um die in der Präam- bel genannten Ziele und die sich daraus ergebenden Aufgaben zu erörtern und überprüfen.
Integrationsteam. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Bildung eines Integrationsteams, bestehend aus: • 1 Beauftragter des Arbeitgebers
Integrationsteam. (1) In den Dienststellen sind unter Berücksichtigung von Struktur und Größe der Dienststelle Integrationsteams zu bilden.
Integrationsteam. An den Standorten, an denen eine Schwerbehindertenvertretung besteht, wird ein Integrations- team gebildet. Folgende Mitglieder gehören dem Integrationsteam an: - Arbeitgeberbeauftragter für Schwerbehinderte - Vertrauensperson der Schwerbehinderten - Betriebsrat Das Integrationsteam trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr. Alle Beteiligten berichten im Integrationsteam über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das Integrationsteam hat die Aufgabe, die Umsetzung dieser Integrationsvereinbarung bezogen auf den einzelnen Standort zu initiieren und zu überwachen. Es hat die Einhaltung der Standort- zielvereinbarungen zu überwachen. Es soll insgesamt eine sachgerechte und zwischen allen be- troffenen betrieblichen Stellen abgestimmte Behandlung der berechtigten Belange der schwerbe- hinderten Mitarbeiter gewährleisten. Das Integrationsteam wird bei Bedarf noch weitere fachkundige Personen hinzuziehen.