Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7
Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung
Arbeitszeit. 7 Regelmäßige Arbeitszeit § 8 Arbeit an Sonn- und Feiertagen § 9 Sonderformen der Arbeit § 10 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft § 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 12 Bereitschaftsdienstentgelt § 13 Teilzeitbeschäftigung § 14 Arbeitszeitdokumentation § 15 Allgemeine Eingruppierungsregelungen § 16 Eingruppierung § 17 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 18 Tabellenentgelt § 19 Stufen der Entgelttabelle § 20 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 21 Leistungs- und erfolgsorientierte Entgelte bei Ärztinnen und Ärzten (Vario-Ä) § 22 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 23 Entgelt im Krankheitsfall § 24 Besondere Zahlungen § 25 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 26 Betriebliche Altersversorgung
Arbeitszeit. 7 Regelmäßige Arbeitszeit § 8 Arbeit an Sonn- und Feiertagen § 9
Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 6.1 Arbeit an Sonn- und Feiertagen § 7 Sonderformen der Arbeit § 7.1 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 8.1 Bereitschaftsdienstentgelt § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung
Arbeitszeit. 37 Individuelles regelmäßiges Jahresarbeitszeit-Soll § 37a Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung § 37a Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung § 37b Anspruch auf zusätzlichen Erholungsurlaub § 37b Anspruch auf zusätzlichen Erholungsurlaub § 38
Arbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden.
Arbeitszeit. 3.1.1. Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. Das entspricht einer durch- schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.
Arbeitszeit. Arbeitszeit
Arbeitszeit. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz). Insbesondere gilt: