Interne Kommunikation Musterklauseln

Interne Kommunikation. Die interne Kommunikation innerhalb des Konsortiums mittels E-Mail wird von den Pro- jektpartnerInnen als verbindlich anerkannt, sofern die Kommunikation durch elektroni- sche Empfangsbestätigungen nachgewiesen werden kann.
Interne Kommunikation. ▪ Arbeitsrechtliche und disziplinarische Weisungen ▪ Festlegen von Arbeitszeiten inkl. Überstu ▪ Anwesenheitskontrolle, Arbeitsweise ▪ Zuweisung von Arbeitsaufträgen und Arbeitsplätzen Auftraggeber Auftragnehmer Werk- oder Dienstvertrag *
Interne Kommunikation. Vollumfängliche Information und das Aufrechterhalten einer positiven Moral spielten beim mobilen Arbeiten im Jahr 2020 eine besondere Rolle. Dafür baute XXXX seine bisherigen Bemühungen um transparente Kommunikation noch weiter aus. Mehr interne Informationsformate sowie Livestreams mit Management und Vorstand stießen 2020 auf positive Resonanz und werden auch zukünftig in Frequenz und Umfang beibehalten werden. Zusätzlich veranstaltete EASY regelmäßig Community-Aktivitäten im Intranet, um soziale Interaktion auch aus der Ferne zu fördern. Um Isolation vorzubeugen, förderte EASY außerdem eine Kultur für regelmäßige Online-Meetings zu rein sozialen Zwecken. XXXX versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über Videokonferenzsysteme abgehalten. Darüber hinaus lief auch die Kooperation zwischen EASY und AfB Social and Green IT erfolgreich fort. Dabei dekonstruieren und überholen Arbeitskräfte mit und ohne Behinderung gemeinsam ausgediente Hardware für eine Wiederverwertung. Insgesamt spendete EASY 37 Notebooks und 42 Mobiltelefone, die entweder fürs Recycling oder für einen Wiederverkauf seitens der AfB aufbereitet wurden. Im September 2020 spendete EASY einen Gesamtbetrag von 6.000 Euro an das regionale Stadtteilprojekt „Naturerlebniswochen“ für Kinder in Mülheim-Eppinghofen. Im Rahmen der Naturerlebniswochen des Stadtteilmanagements und Bildungsnetzwerks Eppinghofen entdecken Kinder die Welt außerhalb ihres urbanen Stadtteils.
Interne Kommunikation. Auftrag, Angebot, Bestellung
Interne Kommunikation. Während der Laufzeit der Zielvereinbarung wird gezielt die Kommunikation zwischen Universitätsleitung, Verwaltung und Fakultäten sowie vice versa durch festgelegte und optimierte Informationswege verbessert. (Messgrößen: Durchführung von Dia- logforen zwischen Wissenschaft und wissenschaftsstützendem Personal; jährliche Informationsveranstaltungen für Neuberufene sowie für Lehrstühle und Professuren, auf denen sich die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen mit ausgewählten Dienstleistungsthemen vorstellen jährlich ab 2015 ; Handreichungen (schriftlich und online) für das wissenschaftliche Personal werden verstärkt zur Verfügung gestellt sowie „Informationsmodule“ für das Service-Angebot der Verwaltung Messgröße: organisatorische Umsetzung bis 2018).
Interne Kommunikation 

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  • Kommunikation Sämtliche Kommunikation zwischen dem Anleger und der Bank erfolgt grundsätz- lich auf elektronischem Weg über den geschützten Bereich der Webseite oder per E-Mail. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies in dieser Rahmenvereinbarung ausdrücklich geregelt wurde sowie im Fall der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Weiterübermittlungen Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls i) die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der die Weiterübermittlung abdeckt, ii) der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleistet, iii) die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs-, Gerichts- oder regulatorischen Verfahren erforderlich ist oder iv) die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.