Internet-Risiken Musterklauseln

Internet-Risiken. Eingeschlossen ist — abweichend von Ziffer 7.9 AHB — die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers nach jeweils geltendem Recht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle. Nicht versichert sind – sofern nicht im Versicherungsschein oder den Nachträgen etwas anderes geregelt ist – Versicherungsfälle durch Produkte, die der Versicherungsnehmer nach USA / Kanada geliefert hat bzw. hat liefern lassen, sowie Versicherungsfälle durch Montage-, Wartungs-, Inspektions-, Kundendienst- und Repa- raturarbeiten in USA / Kanada, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt, die vor US-amerikani- schen oder kanadischen Gerichten und / oder nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden. Eingeschlossen sind – abweichend von Teil B Ziffer 31.2.2 a) – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Ver- mögensschäden durch versehentlich ausgelösten Alarm bei Dritten. Mitversichert gelten – abweichend von Ziffer 1.1 AHB – insoweit auch öffentlich-rechtliche Ansprüche. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffern 2.2 und 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Beschädigung, Vernichtung sowie Abhandenkommens von Sachen der Betriebsan- gehörigen und der Besucher sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Versicherungsschutz besteht nur, sofern die Beschädigung, die Vernichtung sowie das Abhandenkommen die ursächlich zusammenhängende Folge eines Ereignisses ist, das mit dem versicherten Betrieb in räumli- cher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht. Nicht versichert sind Schäden durch Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden, Schmucksachen und sonstigen Kostbarkeiten. Eingeschlossen ist – teilweise abweichend von Ziffern 1.1 und 7.7 AHB sowie Teil B Ziffer 31.2.2 a) – die gesetzliche Haftpflicht wegen eines erhöhten Energie- und Wasserverbrauchs und erhöhter Energiekosten aufgrund vom Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführter Installations-, Reparatur- oder Wartungsar- beiten. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche infolge vollständiger oder teilweiser Unwirksamkeit von Energiesparmaß- nahmen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden aus Besitz und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser, die der Eigen- oder Fremdversorgung dienen. Mitversichert sind – insoweit abweichend von Teil B Ziffer 31.2.2 a) – Vermögensschäden gemäß § 18 NAV, § 18 NDAV, § 6 AVBWasserV und § 6 AVBFernwV. In einem Stra...