Versichertes Risiko. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
Versichertes Risiko. Versichert ist - insoweit abweichend von Ziffern 7.7, 7.15 und 7.16 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger), soweit es sich handelt um Schäden aus
Versichertes Risiko. Was ist nicht versichert
Versichertes Risiko. Versichert ist - abweichend von Ziffern 7.7, 7.15 und 7.16 SVAHB - im Rahmen und im Umfang dieses Vertrages, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden - auch Tätigkeitsschäden und Vermögens- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden ent- standen sind - aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereit- stellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, ausschließlich aus - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfas- sung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; Für Ziffern VI. 2.1.1 bis VI. 2.1.3 gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Fire- wall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt Ziffer 26 SVAHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten); - Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer be- gehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf handelt; - Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufs- klage gegen den Versicherungsnehmer. Für Ziffern VI. 2.1.1 bis VI. 2.1.4 gilt: Die Ausschlüsse in Ziffern 7.2 und 7.16 SVAHB sowie VI. 2.8 SVAHB (BBVerm) finden keine Anwendung.
Versichertes Risiko. Versichert ist auf der Grundlage der „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB)“ und der folgenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden (Umweltschäden) besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach den Bestimmungen des Teils IV dieses Vertrags. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- und Sachschäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden, sofern es sich nicht um Mietsachschäden gemäß Teil II Ziffer 3 handelt.
Versichertes Risiko. Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer, auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden, nationalen Umsetzungsgesetzen, zur Sanierung von Umweltschäden, wenn der Schaden durch Absturz, Feuer, Explo- sion oder Zusammenstoß oder eine registrierte Notsituation des versicherten Luftfahrzeugs während des Fluges, die einen unge- wöhnlichen Flugzustand bewirkt, verursacht wurde. Versichert ist der Kostenersatz für die Sanierung
Versichertes Risiko. 1.1.1 Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestim- mungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätig- keiten bzw. aus der Ausübung der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen beruflichen Tätigkeit.
Versichertes Risiko. Aus dem Antrag, dem Versicherungsschein oder seinen Nach- trägen ergibt sich, für welche Risiken (Ziffer 2.1, 2.2 und/oder 2.3) jeweils Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz umfasst
Versichertes Risiko. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen in einer im Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden und zur Ferienvermietung genutzten Wohneinheit, auch wenn die Sachen sich dort dauerhaft befinden. Die Wohneinheit muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Versichertes Risiko. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.