Jährliche Arbeitszeit der Schuldienst-Mitarbeitenden Musterklauseln

Jährliche Arbeitszeit der Schuldienst-Mitarbeitenden. Die jährliche Gesamtarbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldienste entspricht jener der Angestellten der öffentlichen Verwaltung. Werden von der Bruttoarbeitszeit die Ferien sowie die Feiertage abgezogen, so ergibt sich bei einem Anstellungspensum von 100 % eine durchschnittliche Nettoarbeitszeit von 1’886 Stunden. Jährliche Arbeitszeit für Mitarbeitende der Schuldienste und des Verwaltungs- personals: Bruttoarbeitszeit: 261 Arbeitstage à 8.4 Std. 2’192 Std. Ferien: 25 Tage à 8.4 Std. 210 Std. Feiertage: Nettoarbeitszeit durchschnittlich 11.4 Tage à 8.4 Std. 96 Std. 1’886 Std. Im Gegensatz zu Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung ist die Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schuldienste nicht gleichmässig über das Jahr verteilt. Bei den Schuldiensten (Schulpsychologische Dienste, Logopädische Dienste, Psychomotoriktherapiestellen und Schulsozialarbeit) ist, je nach Umfang der in den Schulferien geleisteten Arbeiten, folgende Aufteilung möglich: während der Schulwochen: 36.7 Wochen à 46.8 Std. 1’718 Std. während den Schulferien: Nettoarbeitszeit 4 Wochen à 42 Std. 168 Std. 1’886 Std. Diese Berechnung zeigt, dass die Arbeitszeit der Schuldienst-Mitarbeitenden während der Schulzeit über derjenigen der öffentlichen Verwaltung liegt. Da die Schuldienste den grössten Teil ihrer Leistungen im stetigen Kontakt mit den Lernenden erbringen, bleibt höchstens ein Pensum von vier Wochen, das in die Schulferien verlegt werden kann. Zusätzlich zu den Ferien können die in den Schulwochen erarbeiteten Mehrstunden während den Schulferien kompensiert werden (4.2 Wochen).

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