Kalkulation der Gebühren 2014 (Gebührenbedarfsrechnung) Musterklauseln

Kalkulation der Gebühren 2014 (Gebührenbedarfsrechnung). 1 Allgemeine Erläuterungen zur Kalkulation
Kalkulation der Gebühren 2014 (Gebührenbedarfsrechnung). 1. Allgemeine Erläuterungen zur Kalkulation Kosten für Leistungen der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH Die Stadt hat durch Entsorgungsvertrag die EDG beauftragt, die im Stadtgebiet anfallen- den Abfälle zu entsorgen. Die Stadt hat durch Dienstleistungsvertrag die DOWERT im Sinne von § 22 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der haushaltsnahen Sammlung und der anschließenden Aufbereitung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten und der Sammlung von Leichtverpackungen im Stadtgebiet Dortmund beauftragt. Die EDG und die DOWERT erhalten für ihre Leistungen von der Stadt im Voraus kalkulierte feste Entgelte. Da es sich bei dem Entsorgungsvertrag zwischen Stadt und EDG und dem Dienstleistungsvertrag zwischen Stadt und DOWERT jeweils um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 2 der Verordnung PR Nr. 30/53 handelt, sind die EDG und die DOWERT bei der Entgeltkalkulation an die Bestimmungen des öffentlichen Preisrechts gebunden. Dieser Bindung entsprechend haben die EDG und die DOWERT die von der Stadt zu tragenden Entgelte auf der Grundlage des WPL 2014/EDG und WPL 2014/DOWERT vorkalkulatorisch ermittelt. Der Gesamtbetrag der an die EDG und der DOWERT für die Abfallwirtschaft zu entrichtenden Entgelte ist als Kostenbestandteil (Fremdkosten) nach § 6 KAG in die Gebührenbedarfsrechnung einbezogen worden. Der Rat hat über die Satzung für das Deponiesondervermögen die EDG mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Sanierung der Deponien sowie der Verwaltung des Sondervermögens beauftragt (§ 2 Abs. 3). Näheres ist durch den Deponiebetriebsvertrag festgelegt. Die im Rahmen des Sondervermögens anfallenden Kosten finden ebenfalls Eingang in die Gebührenkalkulation. Allerdings sind ab dem Jahr 2013 nicht mehr die gesamten Kosten und Erträge des DSV in der Kalkulation abgebildet, sondern aus Gründen einer besseren Übersichtlichkeit nur der für die Kalkulation relevante Saldo aus Kosten und Erträge. Der gesamte Umfang ist aus dem WPL 2014 (Erfolgsplan, Anlage 6, Seite 3) ersichtlich.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.