Entsorgungsnachweise Musterklauseln

Entsorgungsnachweise. 4.5 Biotonne 5 Darstellung des Kostendeckungsgrades in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2022
Entsorgungsnachweise. Für diesen Bereich ist ein Betrag von 875 € zu prognostizieren.
Entsorgungsnachweise. Für diesen Bereich ist ein Betrag von zu prognostizieren. 875 € 5 Anträge EN (Entsorgungsnachweis, 175 €) 175 € Die Gebühren für die Biotonne werden jährlich in Anlehnung an die Restmülltonne erhöht. Zur Begründung siehe Anlage 1, Punkt 1.2 Seite 2. Die Anzahl der Behälter haben sich im Bereich der 80, 120 und 120 Liter Tonne gegenüber dem Vorjahr geringfügig geändert. Folgende Jahresgebühren werden im Umleerverfahren bei Biobehältern erhoben: - 80 Liter-Behälter = 96,90 € - 12 Liter-Behälter = 130,90 € - 240 Liter-Behälter = 233,00 € 80 l 27.900 96,90 € 0.000.000 € 120 l 20.000 130,90 € 0.000.000 € 240 l 6.200 233,00 € 0.000.000 € 0.000.000 €
Entsorgungsnachweise. Die gesetzes- und vertragskonforme Sammlung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen auf Basis von Wiegescheinen ist nachzuweisen. Keine Wiegescheine sind erforderlich bei der zulässigen Verwertung von Bodenaushubmaterial. Der Entsorgungsnachweis (Herkunft, Art, Menge, Verbleib) ist zur Rechnungslegung, spätestens jedoch zum 31.01. des Folgejahres, ohne Aufforderung vom AN oder dessen Subunternehmer zu erbringen. Der Verbleib der nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle ist gegliedert nach den unten angeführten Kategorien dem AG am Baurestmassen-nachweisformular bekanntzugeben. Kategorien: • Wiedereinbau (Ort) • Recyclinganlage (Standort) • Deponie (Standort, nicht AG Deponie) Für die Nachweisführung in Zusammenhang mit gefährlichen Abfällen wird auf Pos. 00I132 verwiesen. Die für den Rückbau festgelegten Hauptbestandteile sind gemäß Recycling-Baustoffverordnung im Zuge des Abbruchs gemäß Rückbaukonzept vom AN voneinander zu trennen. Ebenso sind die identifizierten Schad- und Störstoffe sowie etwaige gefährliche Abfälle und Baustellenabfälle durch den AN getrennt zu entfernen. Nach Entfernen der Schad- und Störstoffe hat eine Begehung und Freigabe mit einer vom AG beauftragten befugten Fachperson oder Fachanstalt oder rückbaukundigen Person zu erfolgen um die erfolgte Entfernung der Schad- und Störstoffe zu bestätigen (Freigabeprotokoll). Bei Linienbauwerken ist diese Vorgehensweise nicht erforderlich. Vom AN ist im Baustelleneinrichtungsplan die Örtlichkeit der Trenneinrichtungen darzustellen (z.B. Mulden, Container). Bei einer nachgeschalteten Trennung (nicht vor Ort) ist zum Nachweis der Trennung in einer Sortieranlage der Vertrag des AN mit dem Behandler vorzulegen, mit welchem die nachgeschaltete Trennung beauftragt wurde. Mit dem Ausfüllen des Begleitscheines je Abfallart geht der gefährliche Abfall in den Besitz des AN oder dessen Subunternehmers (für jene Abfallarten für welche der AN selbst keine Berechtigung besitzt) über. Der AN oder dessen Subunternehmer als Übernehmer des gefährlichen Abfalls hat den Begleitschein vorzubereiten, insbesondere hat er die laufende Nummer, die Abfallart, den Abfallcode, das R/D-Verfahren, und die Gesamtschätzmenge je Abfallart am Begleitschein einzutragen. Die tatsächlich angefallenen Mengen sind im Zuge der Entsorgungsnachweise gemäß 00.I1 22 zu übermitteln. Als Übergeber des gefährlichen Abfalls ist die ÖBB-Infrastruktur AG einzutragen (GLN 9008390019832). Das Feld Transporteur ist hier...
Entsorgungsnachweise. Für diesen Bereich ist ein Betrag von 0.000 € zu prognostizieren.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.