Kampfmittel Musterklauseln

Kampfmittel. Nach bereits erfolgter Auskunft des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Nie- dersachsen (LGLN) ist auf den zur Verfügung stehenden Luftbildern keine Bombardierung im Planbereich erkennbar.
Kampfmittel. Im Zuge von Zuständigkeitsänderungen erfolgt seit dem 01.07.2015 die Bearbeitung von Anfragen bezüglich der Gefahreneinschätzung zu Kampfmitteln durch die Städte und Gemeinden. Da das Kraftwerk im II. Weltkrieg Ziel von intensiven Bombardierungen gewesen war, sind im weiträumigen Bereich belastete Flächen nicht auszuschließen. Im Konkreten können unterschiedliche Flächen unterschieden werden: • stark bombardierte Flächen: ca. 600 m-Radius um S-Bahnhaltestelle 'Böhlen Werke', • gering bis mäßig bombardierte Flächen: im weiteren Umfeld um die S-Bahnhaltestelle 'Böhlen-Werke' ca. 1,2 km Richtung Nord und bis 2,0 km Richtung Süd sowie Bombardierungsfeld mit 900 m Radius westlich des Kahnsdorfer Sees, • bombardierte, aber bereits beräumte Flächen: großräumig östlich und westlich der Bahnlinie im Bereich der Gewerbe- / Industriefläche Böhlen-Lippendorf sowie um Gaulis, • abgesuchte und beräumte Flächen durch Bauantrag: Uferbereiche um den Stausee Rötha, • bombardierte und nicht beräumte Flächen: Teilbereich der Kippenflächen südwestlich von Gaulis sowie Auwaldbereich der Pleiße nordwestlich des Stausees Rötha an der Gemeindegrenze außerhalb des Geltungsbereiches • zu entsorgende Militärobjekte: Suchscheinwerfer (SU) in Verlängerung der Zwenkauer Straße Kreuzung Straße des Friedens in Großdeuben. Weiterhin sind folgende Trichter von Flak-Stellungen bekannt: • Sicher: insgesamt 20 Stellungen in Ost-West Radius in Höhe des Flugplatzes sowie auf der Feldflur östlich des Rückhaltebeckens Stöhna, jeweils zwei weitere Stellungen südöstlich von Gaulis und am Pleißeverlauf im südwestlichen Gemeindegebiet, • LfG-St-Ml: 3 Stellungen ca. 400 m nördlich bzw. südöstlich der Bahnhaltestelle 'Böhlen Werke', • FIS: 3 Stellungen ca. 800 m nördlich der Bahnhaltestelle 'Böhlen Werke', • FIL: eine Stellung ca. 300 m südwestlich von Gaulis sowie eine weitere im südwestlichen Gemeindegebiet. Dementsprechend sollte sich bei sämtlichen Baumaßnahmen im Untergrund über die Situation im Einzelfall informiert werden. Unerlässlich ist dies in den oben beschriebenen Bereichen.
Kampfmittel. Im Planungsbereich sind Munitionsgefahren nicht auszuschließen. Eine vorsorgliche Überprüfung durch den Kampfmittelräumdienst wird empfohlen und sollte frühzeitig vor Beginn der Abbruch-, Sondierungs-, Räumungs-, Erdarbeiten und Baumaßnahmen angefordert werden. Für grundstücksbezogene, historische Recherchen, Bewertungen und Überprüfungen des Unterbodens sowie fachtechnische Begleitung der Maß- nahmen können entsprechende Fachfirmen auf der Internetseite des Kampfmittelräumdienstes Rheinland- Pfalz (xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xxxxxx/xxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxx/) abge- fragt werden. Kampfmittelfunde sind unverzüglich dem zuständigen Ordnungsamt (Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung) bzw. bei Gefahr im Verzug der örtlichen Polizeibehörde zu melden; Bauarbeiten sind sofort einzustellen.
Kampfmittel. Nach Mitteilung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes weisen die Luftbildaufnahmen aus dem zweiten Weltkrieg eine Bombardierung des Bebauungsplangebietes auf. Es ist daher nicht auszuschließen, dass dort noch Bombenblindgänger vorhanden sind, von denen eine Gefahr ausgeht. Bei Bauvorhaben werden daher aus Sicherheitsgründen, je nach Bauvor- gehensweise begleitende Maßnahmen empfohlen.
Kampfmittel. Mit der Baudurchführung darf bei anfänglichem Kampfmittel- verdacht nur begonnen werden, wenn die notwendige Nega- tivbescheinigung von der zuständigen Behörde erteilt wurde und vorliegt. Im Bedarfsfall erfolgt die Bestellung einer kampf- mitteltechnischen Baubegleitung durch den Auftraggeber. Al- ternativ ist das Bauvorhaben nur in Begleitung eines Kampfmit- telwerkers durchzuführen. Im Bedarfsfall erfolgt die Gestellung des Kampfmitteltechnikers durch den Auftraggeber.
Kampfmittel. Die Durchführung der Arbeiten haben mit der gebotenen Vorsicht zu erfolgen, da ein Kampfmittelvorkommen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Sofern der Verdacht auf Kampfmittel aufkommt, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelbeseitigungsdienst über die Stadt Oberhausen bzw. über die nächste Polizeitdienststelle zu informieren.
Kampfmittel. Seitens der Bezirksregierung Arnsberg wurde eine Luftbildauswertung für das Plangebiet durchgeführt. Dabei wurde auf der Basis der zur Zeit vorhandenen Unterlagen festgestellt, dass für das Gebiet keine unmittelbare Kampfmittelgefährdung vorliegt. Wegen erkennba- rer Kriegsbeeinflussung (Bombenabwurfgebiet) kann eine – derzeit nicht erkennbare – Kampfmittelbelastung aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Deshalb ist das Absu- chen der zu bebauenden Flächen und Baugruben aus fachlicher Sicht erforderlich. In den Bebauungsplan ist daher der Hinweis aufgenommen, dass vor Beginn der Bodenar- beiten die zu bebauenden Flächen und Baugruben fachgerecht durch den Kampfmittelbesei- tigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg zu untersuchen sind.
Kampfmittel. Eine präventive Untersuchung vor baulichen Maßnahmen ist im Interesse des Bauherrn und ist nicht Gegenstand der Festsetzungen. Es erfolgten bereits Untersuchungen zu Blindgän- gerverdachtspunkten.
Kampfmittel. Das Bebauungsplangebiet liegt nicht in einer Kampfmittelverdachtsfläche aus dem 2. Weltkrieg. Es kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich Kampfmittel im Erdreich befinden. Ein entsprechender Hinweis wur- de in den Bebauungsplan aufgenommen.
Kampfmittel. Im Planbereich ist mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist daher in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine Sondierung und ggf. Beseitigung der Kampfmittel sicherzustellen. Die Einbindung der Kampfmittelräumkräfte hat bereits beim Abbruch der vorhandenen Bebauung zu erfolgen, sobald Maßnahmen unterhalb der Erdgleiche stattfinden müssen.