Arbeitsmittel Musterklauseln
Arbeitsmittel. Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.
Arbeitsmittel. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Dienstgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: ..................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................... Diese Arbeitsmittel werden vom Dienstgeber installiert und gewartet. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit zu benut- zen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw über Aufforderung des Dienstgebers dem Dienstgeber vom Dienstnehmer unverzüglich zurückzustellen bzw ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
Arbeitsmittel. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Dienstgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: Diese Arbeitsmittel werden vom Dienstgeber installiert und gewartet. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit zu benutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw. über Aufforderung des Dienstgebers dem Dienstgeber vom Dienstnehmer unverzüglich zurückzustellen bzw. ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
Arbeitsmittel. (1) Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechnischen Arbeitsmittel für die Telearbeit werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnahmefall Arbeitsmittel vom Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.
Arbeitsmittel. Die erforderlichen Arbeitsmittel für die außerbetriebliche Arbeitsstätte werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnahmefall Arbeitsmittel von dem/r AN im Einvernehmen mit dem/der AG gestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.
Arbeitsmittel. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Unternehmen für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetriebli- chen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: .......................................................................................... Diese Arbeitsmittel werden vom Unternehmen installiert und gewartet. Die Arbeitnehmerin bzw der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der verein- barten Telearbeit zu benutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestell- ten Arbeitsmittel sind so zu verwahren, dass eine Beschädigung durch Dritte möglichst ausgeschlossen ist. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw über Aufforderung dem Unternehmen unverzüglich zurückzustellen bzw ist ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
Arbeitsmittel. Betreuende und Promovierende haben sich über die zur Durchführung der Forschungsarbeit notwendigen Arbeitsmittel (z.B. Laborzugang, Messtechnik, Verbrauchsmaterial etc.) verständigt. Die*der Promovierende wurde über möglicherweise einschränkende Rahmenbedingungen aufgeklärt. Hierzu wird Folgendes festgehalten: (falls zutreffend)
Arbeitsmittel. Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz sowie de- ren benötigtes Zubehör (Papier, Farbpatronen, ...) werden für die Zeit des Bestehens vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnah- mefall Arbeitsmittel von der (dem) Angestellten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber beigestellt wer- den, so werden die Aufwände gegen Nachweis vom Arbeitgeber erstattet.
Arbeitsmittel. Die Wartung der Geräte erfolgt nach Ab- sprache mit der Dienststelle.
Arbeitsmittel. 12.1 Der Arbeitgeber/Dienstherr stattet die häusliche Arbeitsstätte mit den notwen- digen technischen Arbeitsmitteln und mit
12.2 Eine private Nutzung der techni- schen Arbeitsmittel ist nicht zulässig.
