Arbeitsmittel Musterklauseln

Arbeitsmittel. Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechnischen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einvernehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.
Arbeitsmittel. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Dienstgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: Diese Arbeitsmittel werden vom Dienstgeber installiert und gewartet. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit zu benutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw. über Aufforderung des Dienstgebers dem Dienstgeber vom Dienstnehmer unverzüglich zurückzustellen bzw. ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
Arbeitsmittel. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Dienstgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: ............................................................................................................................ ............................................................................................................................ ............................................................................................................................ Diese Arbeitsmittel werden vom Dienstgeber installiert und gewartet. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit zu be- nutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw über Aufforderung des Dienstgebers dem Dienstgeber vom Dienstnehmer unverzüglich zurückzustellen bzw ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
Arbeitsmittel. (1) Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechnischen Arbeitsmittel für die Telearbeit werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnahmefall Arbeitsmittel vom Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.
Arbeitsmittel. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: ..................................................................................................................................................... Diese Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber installiert und gewartet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit zu benut- zen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw über Aufforderung des Arbeitgebers dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer unverzüglich zurückzustellen bzw ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
Arbeitsmittel. Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz sowie de- ren benötigtes Zubehör (Papier, Farbpatronen, ...) werden für die Zeit des Bestehens vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnah- mefall Arbeitsmittel von der (dem) Angestellten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber beigestellt wer- den, so werden die Aufwände gegen Nachweis vom Arbeitgeber erstattet.
Arbeitsmittel. Betreuende und Promovierende haben sich über die zur Durchführung der Forschungsarbeit notwendigen Arbeitsmittel (z.B. Laborzugang, Messtechnik, Verbrauchsmaterial etc.) verständigt. Die*der Promovierende wurde über möglicherweise einschränkende Rahmenbedingungen aufgeklärt. Hierzu wird Folgendes festgehalten: (falls zutreffend)
Arbeitsmittel. 5.1. Werden Daten per DFü, E- Mail oder Datenträger versendet, haftet der Besteller für Datenfehler, die durch eine mangelhafte Verbindung zustande gekommen sind. Der Besteller steht dafür ein, nur geprüfte und virenfreie Daten zu übersenden oder per Datenträger zu übergeben. Von dem Besteller beigestellte Arbeit smittel wie Datenträger, Reinzeichnungen und/oder Originalfilme bedürfenauch deshalb nicht der Prüfung oder Genehmigung durch den Lieferanten. Bei erforderlichen Nacharbeiten erklärt sich der Besteller nach vorheriger Bekanntgabe mit der Durchführung und Berechnung durch den Lieferanten einverstanden.
Arbeitsmittel. Die erforderlichen Arbeitsmittel für die außerbetriebli- che Arbeitsstätte werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnahmefall Arbeitsmittel von dem/der ArbeitnehmerIn im Einvernehmen mit dem/ der ArbeitgeberIn gestellt werden, so werden die Auf- wände gegen Nachweis erstattet.
Arbeitsmittel a) Telefonische Erreichbarkeit: Die Philipps-Universität stellt Beschäftigten, die an ihrem dienstlichen Arbeitsplatz bisher über kein persönliches Telefon verfügen, soweit technisch möglich ein Telefon zur Verfügung, um eine Rufumleitung zu ermöglichen. Die/der Beschäftigte stellt für die Rufumleitung einen Telefonanschluss und eine Rufnummer zur Verfügung, an der sie/er während des mobilen Arbeitens erreichbar ist. Alternativ zu einem Telefon in Verbindung mit einer Rufumleitung kann die Philipps-Universität auch eine andere Lösung anbieten, z. B. ein Softphone (Cloudbasierte Telefonie), wenn diese Lösung verfügbar ist.