Kapazität/Auslastung im Bereich Lehre Musterklauseln

Kapazität/Auslastung im Bereich Lehre. LV-Tabelle nach Fächergruppen: Fächergruppe Prüfungsaktive Studien im Studienjahr 2010/2011 VZÄ ProfessorInnen und DozentInnen inkl. der assoziier- ten Prof. zum 31.12.2011 Richtwert Kapazi- tät Über/Unter- kapazität 1 9.481 179,0 40 6.976 -2.505 2 4.820 67,3 ~35 2.303 -2.517 3 2.932 93,8 25 2.554 -378 Gesamt 17.233 340,1 11.833 -5.400 Ergänzende Darstellung nach ISCED: Fächergruppe Prüfungsakti- ve Studien im Studienjahr 2010/2011 VZÄ Profes- sorInnen und DozentInnen inkl. der assozi- ierten Prof. zum 31.12.2011 Richt- wert Kapazi- tät Über/Unter- kapazität 146 Ausb. Lehrkräfte in berufsb. Fächern 176 1 40 145 Ausb. Lehrkräfte mit Fachstudium 1,6 211 Bildende Kunst 349 4,1 40 421 Biologie und Biochemie 1.036 30,9 25 442 Chemie 380 13,8 25 142 Erziehungswissenschaft 1.205 10,4 40 440 Exakte Naturwissenschaften, allg. 17 25 222 Fremdsprachen 2.198 28,0 35 443 Geowissenschaften 529 14,8 25 225 Geschichte und Archäologie 741 23,2 40 481 Informatik 20 35 345 Management und Verwaltung 2.139 28,6 40 461 Mathematik 234 14,8 35 212 Musik und darstellende Kunst 134 2,9 40 223 Muttersprache 639 10,0 40 999 Nicht bekannt 5 727 Pharmazie 705 12,4 25 226 Philosophie und Ethik 272 4,0 40 441 Physik 266 21,8 25 311 Psychologie 1160 15,0 35 380 Recht, allgemein 2488 38,8 40 221 Religion 252 22,8 40 310 Sozial- und Verhaltenswiss., allg. 96 40 312 Soziologie und Kulturwiss. 719 15,0 40 813 Sport 397 6,0 35 850 Umweltschutz, allgemein 812 3,5 35 314 Wirtschaftswissenschaft 263 16,5 40 Gesamt 17.233 340,1 11.833 -5.400 Das langfristige Ziel der Universität Graz ist es, die Unterkapazitäten durch einen Ausbau der Professuren um 153 Stellen abzubauen und auf diesem Weg die Betreuungsrelation an inter- national übliche Standards heranzuführen. In der Periode 2013-2015 werden als erster Schritt zusätzliche 10 Stellen besetzt werden. Die Universität Graz hat gemeinsam mit dem Institut für Höhere Studien (IHS, Wien) seit 2009 ein AbsolventInnen-Monitoring aufgebaut. Dazu wurden AbsolventInnendaten der Universität Graz mit der Arbeitsmarktdatenbank auf Basis von Beschäftigungsdaten des Hauptverbands der Österreichischen Sozialversicherungsträger verknüpft. Dabei liegt der Fokus neben Aus- sagen zur Arbeitsmarktintegration vor und nach Studienabschluss auch auf Wirtschaftsbran- chen, Entlohnung, Arbeitslosigkeit und dem Übergang in die Erwerbstätigkeit. Bei Etablierung eines langfristigen regelmäßigen Monitorings können zusätzlich Entwicklungsverläufe von Arbeitsmarktkarrieren und V...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.