Kategorie von Empfängern von Daten Musterklauseln

Kategorie von Empfängern von Daten. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke brauchen (siehe Punkt 3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten). Das gilt auch für von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen. Diese werden sorgfältig ausgewählt und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Datenschutzvereinbarungen abgeschlossen. Sofern Dienstleister nicht im Rahmen einer Auftragsverarbeitung für uns tätig sind, übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten nur an Dritte, wenn dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist, beispielsweise da die Leistung Dritter zum Zweck der optimierten Vertragserfüllung notwendig ist, oder Sie zuvor eingewilligt haben. Vor jedweder Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt eine ausführliche Interessenabwägung. Dies bedeutet, dass unser berechtigtes Interesse z.B. an einer Analyse zur Akzeptanz unserer Produkte gegen Ihre Interessen an einem verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Daten abgewogen wird. Empfänger personenbezogener Daten können sein: • Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswesen • Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und –dienstleister für Belieferung und Abrechnung. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne des § 6a EnWG • Versand- und Druckdienstleister • Vertriebspartner für den Online-Vertragsabschluss • Inkassodienstleister und Rechtsanwälte um Forderungen einzuziehen • IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur • Callcenter-Dienstleister • Markt- und Meinungsforschungsinstitute • öffentliche Stellen in begründeten Fällen ( Sozialversicherungsträger, Finanz- und Steuerbehörden, Polizei und Ermittlungsbehörden, Meldestellen) • Banken und Kreditinstitute für Abrechnungen und Abwicklung von Zahlungen • Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte und Beurteilung des Kreditrisikos • Marktpartner im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Marktkommunikation • Handwerker Datenübermittlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (sog. Drittländer) ergeben sich im Rahmen der Entwicklung und des Betriebs von IT-Systemen. In diesen Fällen findet die Datenübermittlung nur statt, wenn die besonderen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere muss der Datenimporteur ein angemessenes Datenschutzniveau nach der Maßgabe der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung pers...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.