Kategorien der Mängel. 5.1 An der Software auftretende Mängel sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend innerhalb der Reaktionsfrist und Bearbeitungsfrist zu behandeln. • Kritischer Mangel (Priorität 1): Störung, die einen Ausfall der gesamten Software oder wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Bearbeitung unumgänglich ist. • Wesentlicher Mangel (Priorität 2): Störung, die die Nutzung der Software derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Software nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Leistungsmängel kann zu einem kritischen Leistungsmangel führen. • Sonstiger Mangel (Priorität 3): Sonstige Störung, die die Nutzung der Software nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Mängel kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Leistungsmangel führen. 5.2 Die Einordnung der Mängel in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch NEVARIS nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung (a) der Auswirkungen, die der betreffende Mangel auf den Geschäftsbetrieb des Kunden hat, und (b) der Interessen des Kunden.
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Kategorien der Mängel. 5.1 An der Software auftretende Mängel sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend innerhalb der Reaktionsfrist und Bearbeitungsfrist zu behandeln. • Kritischer Mangel (Priorität 1): Störung, die einen Ausfall der gesamten Software oder wesentlicher Teile davon verursachtverur- sacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Bearbeitung unumgänglich ist. • Wesentlicher Mangel (Priorität 2): Störung, die die Nutzung der Software derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Software nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Leistungsmängel kann zu einem kritischen Leistungsmangel führen. • Sonstiger Mangel (Priorität 3): Sonstige Störung, die die Nutzung der Software nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Mängel kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Leistungsmangel führen.
5.2 Die Einordnung der Mängel in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch NEVARIS 123erfasst nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung (a) der Auswirkungen, die der betreffende Mangel auf den Geschäftsbetrieb des Kunden hat, und (b) der Interessen des Kunden.
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